Doppelte Lieferung

Hallo,

Es wird von einem gewerblichen Käufer ein Artikel erworben, der per Vorkasse bezahlt wird. Der Artikel trifft beim Verkäufer ohne beiliegende Rechnung ein, gefällt diesem aber nicht. Der Artikel wird gegen ein anderes Modell ausgetauscht. Wieder ist keine Rechnung dabei. Nach mehrmaligem bemängeln bekommt der Käufer endlich seine Rechnung.
Auf dieser steht nur leider der alte Artikel, der zurückgegeben wurde.

1.Frage: Ist das so überhaupt korrekt und kann der Käufer evtlle. Gewähleistungsansprüche mit DIESER Rechnung geltend machen?

Ein paar Monate später erhält er wieder ein Paket vom VK. Es beinhaltet das alte Modell des Artikels (das was er als erstes erworben hat). Eine Rechnung oder irgendein Hinweis ist natürlich wieder nicht dabei.

2.Frage: da dem Artikel ja überhaupt keine Rechnung beiliegt, ist er dann trotzdem verpflichtet den Artikel zurückzuschicken? Oder kann er sich einfach freuen und das Ding behalten…

mfg
Raber

Hi,

Es wird von einem gewerblichen Käufer ein Artikel erworben,
der per Vorkasse bezahlt wird. Der Artikel trifft beim
Verkäufer ohne beiliegende Rechnung ein, gefällt diesem aber
nicht. Der Artikel wird gegen ein anderes Modell ausgetauscht.
Wieder ist keine Rechnung dabei. Nach mehrmaligem bemängeln
bekommt der Käufer endlich seine Rechnung.
Auf dieser steht nur leider der alte Artikel, der
zurückgegeben wurde.

Etwas verwirrend. Wieso trifft der gekaufte Artikerl beim Verkäufer ein? Schreibfehler?

1.Frage: Ist das so überhaupt korrekt und kann der Käufer
evtlle. Gewähleistungsansprüche mit DIESER Rechnung geltend
machen?

Der Käufer hat Anspruch auf eine Rechnung für den gekauften und gelieferten Artikel. Passt die Rechnung nicht zur Ware, hat der Käufer das Recht eine Rechnung ausgestellt auf die gelieferte Ware zu erhalten.

Ein paar Monate später erhält er wieder ein Paket vom VK. Es
beinhaltet das alte Modell des Artikels (das was er als erstes
erworben hat). Eine Rechnung oder irgendein Hinweis ist
natürlich wieder nicht dabei.

Sowas kommt vor.

2.Frage: da dem Artikel ja überhaupt keine Rechnung beiliegt,
ist er dann trotzdem verpflichtet den Artikel
zurückzuschicken? Oder kann er sich einfach freuen und das
Ding behalten…

Da die Zusendung nicht auf verlangen des Käufers geschah ist der Käufer nicht zur Rücksendung verpflichtet. Bemerkt der Verkäufer jedoch den Irrtum, so ist der Empfänger der Ware zur Herausgabe verpflichtet.
Gruss Sebastian

Hi

1.Frage: Ist das so überhaupt korrekt und kann der Käufer
evtlle. Gewähleistungsansprüche mit DIESER Rechnung geltend
machen?

Du glaubst doch nicht das ein VK der schon beim Rechnung schicken so schlampert wirklich reibungslos Gewährleitung bietet?

Und nein, eine Rechnung muss natürlich zur Ware passen. Logisch :wink:

2.Frage: da dem Artikel ja überhaupt keine Rechnung beiliegt,
ist er dann trotzdem verpflichtet den Artikel
zurückzuschicken? Oder kann er sich einfach freuen und das
Ding behalten…

Kann sich freuen (wenn er keine moralischen Bedenken hat)… aber wenn der K den VK wegen der Rechnung nochmal anbettelt dann bemerkt der VK den Fehler evtl. und futsch is die Freiware.

MfG
Lilly