Doppelte Maklerprovision fällig?

Hallo zusammen,

wir haben über Immobilienscout eine Immobilie gefunden und angesehen, welche von einem Makler vermittelt werden sollte. Dabei haben wir ein Expose erhalten, in welchem auch schriftlich die Zahlung einer Provision bei erfolgreichem Abschluß eines Kaufvertrages vereinbart wurde.

Da uns die Verkaufssumme zu hoch war, haben wir dies dem Makler entsprechend mitgeteilt (bzw. dem Verkäufer ausrichten lassen). Zusätzlich hatten wir unsere Preis-Vorstellung genannt, haben danach aber keine Rückmeldung mehr von Seiten des Maklers erhalten und es ist demzufolge bis jetzt auch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Da es anscheinend keine weiteren Kaufinteressenten gibt, hat nun nach einiger Zeit ein anderer Immobilienmakler für den Verkäufer die Sache übernommen und uns angesprochen, so dass wir erneut vor der Entscheidung zur Abgabe unserer Preisvorstellung stehen. Falls wir nun zu einer Einigkeit mit dem Makler bzw. Verkäufer kommen sollten, sind wir dann auch dem ersten Makler zur Zahlung einer Provision verpflichtet?

Falls ja, gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern.
Wir wollen niemandem um sein Geld bringen, jedoch waren die Versuche des ersten Maklers aus unserer Sicht erfolglos, da keine Vertragsabschluss erfolgte!? Als junge Familie sind unsere Mittel begrenzt, so dass wir auf keinen Fall Gefahr laufen wollen, die doppelte Maklercourtage bezahlen zu müssen. Gibt es eine Möglichkeit Kenntlich zu machen, dass der erste Maklerversuch aus unserer Sicht erfolglos war/ist und wir somit das Ganze kündigen/widerrufen wollen!?

Hallo,

das ist ein sehr schwieriges Thema! Vorsicht - es hat laut www. schon Leute gegeben, die an 2 Makler Käufercourtagen zahlen mussten!

Hinweis: Es gibt Bundesländer, da ist es üblich eine Verkäufercourtage und eine Käufercourtage zu nehmen.
Sprechen Sie offen mit dem Verkäufer und beiden Maklern. Vielleich finden alle zusammen eine Lösung - denn wenn Sie kaufen möchten, dann sitzen Sie, die Makler und der Verkäufer „in einem Boot“. Es gibt auch die Möglichkeit der Courtagenteilung!

Viel Erfolg!

Dies ist keine Rechtsberatung!

Vorsicht! Hier besteht tats. die Gefahr der doppelten Provisionspflicht.

Der Ansatz ist falsch! Der erste Makler verliert seinen einmal entstandenen Anspruch nicht, wenn das Angebot weiterhin vakant ist.

Vielmehr ist der 2. Makler davon SCHRIFTLCH(!!!) zu unterrichten, dass bereits Vorkenntnis besteht, das Angebot bereits von einem anderen Makler angeboten und besichtigt wurde.

Wichtig: Soll eine doppelte Zahlungsverpflichtung vermieden werden, dann darf der 2. Makler unter keinen Umständen, in keiner Weise vermittelnd tätig werden. Mit anderen Worten, er darf für dich gar nichts tun - nothing!

Wenn weiterhin Interesse besteht, dann entweder direkt an die Eigentümer/Verkäufer herantreten (was eine Prov.-Pflicht gegenüber Makler 1 nicht verhindern wird) oder den 1. Makler erneut kontaktieren - der sollte dann wissen was er tut/tun muss.

Das ist nicht mein Fachgebiet. Sorry.