Doppelte Mehrwertsteuer auf TÜV-Hauptuntersuchung

Hallo!
Ich habe in meiner Vertragswerkstatt die TÜV-Hauptuntersuchung für meinen Privat-Pkw durchführen lassen. Auf dem Prüfbericht sind Netto- und Bruttorechnungsbetrag angegeben sowie der Hinweis, dass das Inkasso über die Werkstatt erfolgt.
Auf deren Rechnung wurden nun auf den Bruttobetrag nochmals 19 % Mehrwertsteuer berechnet.

Somit soll ich also die MWSt. doppelt bezahlen. Das kann doch nicht richtig sein, oder?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo Thomas,

das ist falsch. Der Rechnungsbetrag des TÜV ist für die Kfz-Werkstatt ein durchlaufender Posten, der nicht nochmal mit Umsatzsteuer belastet werden darf. Die Rechnung muss geändert werden.

Gruß,
Jens

Somit soll ich also die MWSt. doppelt bezahlen. Das kann doch
nicht richtig sein, oder?

Vielen Dank für die Antworten.