Doppelte Mehrwertsteuer bei Arbeiten im Ausland?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ein deutsches Subunternehmen arbeitet für ein deutsches Unternehmen im Ausland (bspw. Niederlande). Das Subunternehmen stellt dem Unternehmen jetzt eine Rechnung und soll (laut Steuerberater/in) die Mehrwertsteuer sowohl für die Niederlande als auch für Deutschland ausweisen, das Unternehmen soll also doppelt Mehrwertsteuer bezahlen.
Das kommt mir persönlich spanisch vor. Nach meinem Verständnis würde die Besteuerung in Deutschland ausreichen. Kann mir jemand erklären, warum das anders sein soll?
Danke für Antworten!

Servus,

der Umsatz ist dort steuerbar, wo die Leistung erbracht wird. Um beurteilen zu können, wo der Ort der Leistung ist, ist der ganze Sachverhalt notwendig. Warum ist der ganze Sachverhalt notwendig? Deswegen:

http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3a.html

Betreffend die zitierte StB gibts zwei Möglichkeiten: Entweder, sie hat gute Gründe für ihre ziemlich unorthodoxe Einschätzung - denkbar ist etwa eine Leistung, deren Ort nach niederländischem Recht anders definiert ist als nach deutschem - das ist denkbar, weil EU-Umsatzsteuerrecht nicht in allen Mitgliedsstaaten identisch umgesetzt ist. In diesem Fall wäre auch ihre ganze Aussage notwendig.

Oder sie hat ihre Bestellung bei Otto bestellt. Auch das könnte sein.

Auch hier gilt: Um ihre Aussage beurteilen zu können, ist der ganze Sachverhalt und außerdem die vollständige Aussage der StB notwendig.

Schöne Grüße

MM

Servus Timo,

ich weiß nicht, in welchen Abständen Du hier reinschaust - fände es aber schön, wenn Du den Sachverhalt im Sinn meiner Rückfragen präzisiertest. Dann würde die Chose nicht so halb angelutscht im Raum schweben bleiben.

Schöne Grüße

MM