Hallo,
ich wohne im europäischen Ausland und habe ein deutsches, digitales Zeitschriftenabo abgeschlossen.
Ich habe nun die erste Rechnung bekommen. In der steht ich soll die deutsche Mehrwertsteuer plus die
noch höhere Auslandsmehrwertsteuer bezahlen. Ist das rechtens? Ein Produkt wird 2x besteuert?
Danke im voraus.
Gruss
H.M.
Servus,
das ist Unsinn.
Benenne bitte die Steuern, die auf der Rechnung aufgeführt sind, genau, und nenne auch die Länder, um die es da geht. Dann lässt sich vielleicht eher klären, was für Steuern da verlangt werden.
Mehrwertsteuer heißt die Umsatzsteuer in der Schweiz. In Deutschland wird Umsatzsteuer erhoben, in den Niederlanden die Belasting over de toegevoegde waarde usw. - es gibt aber auch (z.B. bei Versicherungen, Sekt, Tabak, Kraftstoffen) Steuern, die der deutschen Umsatzsteuer ähneln, aber keine Mehrwertsteuer sind.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
der digitale Abo-Preis in Deutschland ist incl. MwSt.
Auf der Rechnung steht nur der Betrag, den ich in D zahlen müsste.
Dann steht auf der Rechnung „Endbetrag Ausland“ und der o.g. Betrag plus MwSt.
Weiter unten ist dann ausgeführt „Mehrwertsteuer 25%“ und der MwStbetrag.
Ich wohne in Schweden.
Danke.
Gruss
H.M.
Servus,
wenn „digitales Abo“ bedeutet, dass keine Lieferung einer Zeitschrift (bedrucktes und geheftetes Papier) stattfindet, handelt es sich um eine Sonstige Leistung. Wenn der Leistungsempfänger (= Abonnent, Leser) kein Unternehmer im Sinn des UStG ist, gilt als Ort der Leistung der Ort, von dem aus der Leistungserbringer (= Herausgeber der Zeitschrift) sein Unternehmen betreibt, also Deutschland. Dieses Prinzip ist im gesamten Gemeinschaftsgebiet grundsätzlich gleich, es gibt keinen Anlass, hier schwedische Moms zu erheben und abzuführen. Anders wäre das nur, wenn der Herausgeber der Zeitschrift in Schweden eine Betriebsstätte unterhielte - dann wäre der Ort der Leistung Schweden und es gäbe keine deutsche USt zu erheben.
Der Ort der Leistung läge hier nur dort, wo der Leistungsempfänger wohnt, wenn er im Drittlandsgebiet wohnte.
Bitte doch den Herausgeber der Zeitschrift, er möge Dir mal erklären, wo im Mervärdesskattelag steht, dass er hier 25 % Moms erheben und abführen müsste. Muss er nämlich nicht.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
danke für Deine Hilfe und vor allem für´s lesen.
Digitales Abo bedeutet kein Printabo, sondern nur eine Zeitschrift lesen am PC.
Es ist eine deutsche Wirtschaftszeitung, die haben mit Schweden nichts zu tun.
Keine Betriebsstätte, etc.
Aus dem Internet weiss ich, dass das digitale Abo incl. MwSt bezahlt werden muss.
Auf meiner Rechnung steht nun dieser Betrag als Nettobetrag und dann berechnen
die zusätzlich schwedische moms. Ich soll also 2x Steuern bezahlen.
Ich habe natürlich schon reklamiert, aber die bügeln bisher alles ab. Da könne man halt
nichts machen, ich müsse zusätzlich zu der deutschen MwSt die schwedische moms
bezahlen. Ich glaube auch, dass die an Schweden nichts abführen sondern das als
Zusatzverdienst ansehen.
Schöne Grüsse aus Schweden
H.M.
Servus,
daher der Vorschlag, Dir mal vom Herausgeber begründen zu lassen, wo genau im Mervärdesskattelag stehen soll, dass er auf eine Leistung, deren Ort in Deutschland ist und die somit in Deutschland der USt unterliegt, schwedische Moms erheben muss. Was die Höhe der Mehrwertsteuersätze betrifft, sind die Wikinger zwar ziemlich räuberisch, aber andererseits ist man als anständiger Lutheraner fern davon, einem fremden Kaiser wegzunehmen, was ihm gebührt.
Das ist wahrscheinlich und stammt wohl noch aus der „Denke“ der gedruckten Zeitungen und Zeitschriften, als tatsächlich ein Riesenaufwand nötig war, um die internationalen Ausgaben ins Rollen und ans Ziel zu bringen. Da war es dann normal, dass für die internationale Ausgabe ein ganz erheblicher Aufschlag genommen wurde (und in der Regel weniger drinne stand).
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
so werde ich es machen nach den Feiertagen.
Vielen Dank für alles und Frohe Weihnachten.
Ich gebe Dir auf jeden Fall Rückmeldung wie es ausgegangen ist.
Gruß
H.M.
Ja mach das - God Jul solange!
- Hab heute gelesen, dass der finnische Weihnachtsmann joulupukki eigentlich ein ‚Wasserschwede‘ und direkt vom Julbock aus finnisiert ist. Bleibt die Frage, was denn genau der Unterschied zwischen einem Finnen und einem Ziegenbock ist
.
MM
Hallo Aprilfisch,
zuerst einmal ein gutes Neues Jahr.
Der E-Mailverkehr mit dem Herausgeber war etwas zähflüssig. Deshalb erst jetzt eine neue Nachricht.
Diese beharren auf ihrem Standpunkt. Sie schrieben mir heute:
„Die Bereitstellung des Digitalpasses ist als elektronische Dienstleistung eine Sonderform der sonstigen Leistung.
(Zur steuerlichen Behandlung in Bezug auf den Verkauf an Privatpersonen gab es in 2015 eine europaweite Änderung).
Der Ort dieser Leistung ist nach §3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 3 UStG am Wohnsitz des Leistungsempfängers (in meinem Fall Schweden).
Wir melden 25% VAT in Schweden an und führen diesen Betrag über das MOSS-Verfahren entsprechend ab.
Die Steuer wird nach unserer Einschätzung gesetzlich geschuldet.
Uns ist keine Steuerbefreiung der Leistung in Schweden bekannt. Gerne können Sie uns jedoch die schwedische Rechtsquelle zur Prüfung zuschicken.“
Was meinst Du dazu Aprilfisch?
*Die Geschichte vom finnischen Weihnachtsmann fand ich sehr lustig.
Unsere schwedischen Nachbarn haben einen „Tomte“ im Vorgarten. Das ist
der schwedische Weihnachtsmann. Vom Aussehen her fand ich ihn etwas
seltsam. Durch Nachfragen fand ich heraus, dass dieser „Tomte“ in Berlin
gekauft wurde. Er ist blau und hat eine rote Zipfelmütze. Ich denke, er
ist ein deutscher Gartenzwerg im Exil…
Schöne Grüsse
H.M.
Hallo H.M.,
ja, der Herausgeber hat recht - die Ausnahme für die „auf digitalem Weg erbrachte“ sonstige Leistung ist zwar banal, aber ich hab nicht an sie gedacht.
Das bedeutet, dass die Fakturierung von 25 % Moms richtig ist, aber das angesetzte „Netto“ viel zu hoch: Die deutsche USt hat dann in der Rechnung nichts verloren, richtig wäre (Endpreis für Deutschland / 1,19) * 1,25.
Also ungefähr so:
„Vielen Dank für Ihre Erläuterung zum Ort der Leistung. Da dieser Schweden ist, ist keine deutsche Umsatzsteuer fällig. Zu fakturieren ist das Nettoentgelt plus schwedische Moms. Ich bitte um entsprechende Korrektur Ihrer Rechnung.“
Schöne Grüße
MM
- à propos Tomte:
Die rote Mütze hat er von Harald Wiberg bekommen, der die „Tomte Tummetott“-Bücher von Astrid Lindgren illustriert hat. Hier sieht man Tomte, wie er dem hungrigen Fuchs ein bisschen von seiner Grütze bringt, damit dieser nicht die Hühner morden muss:
Hallo Aprilfisch,
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Die 1. Rechnung muss ich nach zähen Verhandlungen nur Netto bezahlen.
Sie kämen mir aus Kulanzgründen entgegen…
Das ist für mich aber nur ein Sieg 2. Klasse.
Danke für alles. Die nächste E-Mail an den Herausgeber werde ich so schreiben.
Bin mal gespannt…
PS: Der schwedische Tomte hat schon eine rote Mütze. Aber der Rest ist grün, nicht blau.
Außerdem hat der Tomte meines Nachbarn eine Laterne in der Hand.
Sieht auf jeden Fall lustig aus.