Doppelte Mietbelastung

Hallo,
gibt es die Möglichkeit, das Geld einer eventuell entstandenen doppelten Mietbelastung zurück zu bekommen? Wie sieht es aus, wenn der ursprüngliche Mietvertrag befristet ist?

Viele Grüße

Was ist denn bitte eine doppelte Mietbelastung?

Was ist denn bitte eine doppelte Mietbelastung?

Nehmen wir an, jemand zieht aus einer Wohnung aus, muss aber eigentlich noch ein gutes halbes Jahr dort wohnen (steht im Vertrag), es ist also ein befristeter Mietvertrag. Wenn man dann schon eine neue Wohnung hat, zahlt man doppelt Miete- für die alte und für die neue Wohnung…

Nehmen wir an, jemand zieht aus einer Wohnung aus, muss aber
eigentlich noch ein gutes halbes Jahr dort wohnen (steht im
Vertrag),

Den Vertrag möchte ich sehen; Mietverträge räumen ein Recht, keine Pflicht zur Nutzung ein. Aber mir ist natürlich klar, was du meinst: Das Mietverhältnis besteht fort, und natürlich muss der Mietzins entrichtet werden.

es ist also ein befristeter Mietvertrag. Wenn man
dann schon eine neue Wohnung hat, zahlt man doppelt Miete- für
die alte und für die neue Wohnung…

Ja, auf Grund zweier Mietverträge, also - wie Juristen sagen würden - mit Rechtsgrund. Warum sollte man das Geld, obwohl man es zahlen musste, zurückfordern können?

Levay

Weil es besondere Umstände sind- vielleicht gibt es Ausnahmen, Sonderregelungen oder dergleichen- dass z.B. Hartz4-Empfänger, Studenten, Azubis (Personen mit geringem Einkommen) keine doppelte Miete zahlen müssen. Ich weiß, dass es zB. auch Mietaufhebungsverträge gibt. …

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Hallo,
was wären denn die hier interessanten Umstände, die zum Umzug und dadurch veranlassten doppelten Mietvertrag führten? Und welche besonderen Umstände lägen denn vor, die die doppelte Mietzahlung erschweren könnten?
‚Ich will halt nicht‘ reicht natürlich nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Ja, auf Grund zweier Mietverträge, also - wie Juristen sagen
würden - mit Rechtsgrund. Warum sollte man das Geld, obwohl
man es zahlen musste, zurückfordern können?

Weil es besondere Umstände sind- vielleicht gibt es Ausnahmen,
Sonderregelungen oder dergleichen- dass z.B. Hartz4-Empfänger,
Studenten, Azubis (Personen mit geringem Einkommen) keine
doppelte Miete zahlen müssen.

Muss ja auch niemand. Jeder kann sich eine ggf. neue Wohnung so suchen, daß er passend, ohne Überlappung umziehen kann. Alles andere ist persönlicher Luxus.

Ich weiß, dass es zB. auch Mietaufhebungsverträge gibt. …

Sicher. Wenn der Vermieter das möchte. Aber warum sollte er?
Verträge sind einzuhalten, und auch Menschen mit wenig Geld sollten
sich vorher überlegen, was sie da unterschreiben.

.m