Doppelte miete bei anschreibeverzug der verwaltung

mal angenommen mieterX bekäm ein schreiben der verwaltung seines neu ververmieters (altvermieter wurde insolvent) in dem die neue bankverbindung des neu-mieters bekannt gegeben wurde.
dieses schreiben ging erst am 9ten des monats ein. (weit zu spät!)
das geld für die laufende miete wurde jedoch noch beim insolvenzverwalter verbucht.

weiterhin angenommen die verwaltung hat nun schwierigheiten bei insolvenzverwalter die miete zu fordern.

steht mieterx in der beweissplicht. anzugeben (kopien d. kontoauszüge)ob diese miete an den insolvenzverwalter gezahlt wurde.

hätte die verwaltung das recht die miete nochmal von mieterx zu fordern?

könnte mieterx das recht durchsetzen schriefl. bescheinigt zu bekommen das er f. besagte monatsmiete mietschuldfrei ist?

könnte darüberhinaus mieterx die säumnisstage des verspäteten schreibens angemessen der anteile miete für diesen monat mindern?

aber das wichtigeste überhaupt …
was könnte mieterx tuen wenn die verwaltung sich weigern würde mieterx zu bescheinigen das er für besagten mietzeitraum mietschultfrei wäre?

ich danke schon mal für hinweise und anregungen,
marco

Hallo Marco,

mal angenommen mieterX bekäm ein schreiben der verwaltung
seines neu ververmieters (altvermieter wurde insolvent) in
dem die neue bankverbindung des neu-mieters bekannt gegeben
wurde.
dieses schreiben ging erst am 9ten des monats ein. (weit zu
spät!)
das geld für die laufende miete wurde jedoch noch beim
insolvenzverwalter verbucht.

weiterhin angenommen die verwaltung hat nun schwierigheiten
bei insolvenzverwalter die miete zu fordern.

steht mieterx in der beweissplicht. anzugeben (kopien d.
kontoauszüge)ob diese miete an den insolvenzverwalter gezahlt
wurde.

Ja, ist ein Dauerschuldverhältnis = Bringeschuld.

hätte die verwaltung das recht die miete nochmal von mieterx
zu fordern?

Nein, ist ja bezahlt.

könnte mieterx das recht durchsetzen schriefl. bescheinigt zu
bekommen das er f. besagte monatsmiete mietschuldfrei ist?

Ja, zu beachten wäre, dass es sich um keine berechtigte Forderung handelt, da ja bezahlt. Die Verwaltung könnte für die Bescheinigung ggf. die Unkosten aus einer solchen verlangen.

könnte darüberhinaus mieterx die säumnisstage des verspäteten
schreibens angemessen der anteile miete für diesen monat
mindern?

Nein, dem Mieter ist doch durch den verspäteten Versand/Eingang des Schreibens keine finanziellen Nachteile entstanden.

aber das wichtigeste überhaupt …
was könnte mieterx tuen wenn die verwaltung sich weigern würde
mieterx zu bescheinigen das er für besagten mietzeitraum
mietschultfrei wäre?

Auch wenn die neue Verwaltung keine Becheinigung der Mietschuldenfreiheit ausstellt, kann ja der Beweis der Vertragstreue erbracht werden (Kontoauszug). Vielleicht ist noch eine Bankbestätigung über die ordnungsgemässen Ausgang der Mietzahlung von Vorteil. Schliesslich hat die neue Verwaltung viel zu spät die Änderung mitgeteilt. Dem Insolvenzverwalter steht die Miete ja nicht zu, entweder muss dieser die Miete zurücküberweisen oder an den neuen Eigentümer oder Verwalter in Überweisung bringen

Herzliche Grüsse

Danke für Deine Antworten!

denke mieterx wird zum MSB gehen müssen da die verwaltung sich nicht vertrauenswürdig präsentiert. mieterx wird seitens verwaltung jedendlich aus dem mahnverfahren herausgenommen. er erhält keine bestätigung über mietschuld freiheit f. besagten monat.
mieterx möchte aber abgesichert sein das keine ansprüche diesbezüglich geltend gemacht werden können. z.b. beim auszug oder wärend des gesamten mietverlaufs.
z.b. durch sachbearbeiterwechsel.
es könnte ja schliesslich sein, das man von dem umstand (mietzahlung z.insolvenzverwalter bedingt durch verspäter kontomitteilung der verwaltung) nichts mehr wissen möchte.

GRÜSSE MARCO

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