Ich suche Rat. Ich werde im März nach Berlin ziehen und habe zwischenzeitlich dort ein Zimmer „gemietet“, sodass ich alle 2 Wochen nach Hause fahren werde (680 km einfache Strecke) bis ich in Berlin eine neue Wohnung gefunden habe. Meine alte Wohnung hat 3 Monate Kündigungsfrist und ich muss mit meinen Ausgaben sehr vorsichtig sein. Da in Berlin der Großteil der WG-Zimmer unter der Hand „vermietet“ werden (so oder gar nicht) gibt es weder einen Vertrag, Anmeldung, noch Überweisungen etc. (nur Barzahlung. Es war unmöglich ein Zimmer für 3-4 Monate mit Vertrag zu bekommen.
Nun meine Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit folgender Punkte:
Zimmer ohne Rechnung, ohne Vertrag, ohne Überweisung (gibt es Pauschalen dafür, wenn man keine Nachweise hat?)
Heimfahrten 2-3 mal im Monat, je 680 km einfache Strecke. Kann ich das steuerlich als Werbekosten absetzen (so wie Pendeln zur Arbeit?) Hin- und Rückfahrt oder nur einfache Fahrt jeweils 2-3 mal monatlich? Denn ich muss ja weiterhin zurück in meine alte Wohnung um zu Packen, Streichen etc … Vorbereitung für Umzug im Februar.
Mein Umzug wird ca. 5.000 - 6.000 Euro kosten. Kann ich die volle Summe absetzen oder nur die Pauschale von 764?
3.1 Wie sieht es aus mit Materialien wie Farbe usw., Umzugskartons etc. welche ich allerdings bereits im Dezember 2018 kaufen werde (Umzug im Februar 2019). Macht es einen Unterschied wenn ich das erst im Januar kaufe?
Self-Storage von ca. 70 Euro pro Monat in Berlin, da mein Zimmer so klein ist, dass ich dort nicht die Dinge unter bekommen, die ich benötige.
Gibt es sonstige Dinge, die ich steuerlich geltend machen kann in meiner Situation? Auf was muss ich achten?
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus!
LG Jasmin
Ist der Umzug und die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt? Nebenbei bemerkt hast Du einen Mietvertrag, nur ist der nicht schriftlich fixiert, so daß für den die Regelungen des BGB gelten.
Ja, mein Wohnort (Meldung sowie Finanzamt) ist noch in Baden Württemberg, der Arbeitgeber in Berlin. Das bedeutet, ich würde meine Einkommenssteuererklärung für 2018 im Januar / Febr 2019 in BW abgeben und erst im Februar 2019 nach Berlin umziehen.
Ich kann aber keine Zahlung nachweisen. Alles in Bar… keine Quittung.
So läuft das oft in Großstädten.
Meine Frage hierzu ist: Wenn ich Umzugskartons im Dezember 2018 kaufe, kann ich die für 2018 absetzen, auch wenn ich erst im Februar 2019 umziehe?
Gibt es einen Zeitrahmen den das Finanzamt für Umzüge akzeptiert? Zum Beispiel bis zu 3 Monaten vor und nach Wohnungswechsel?
Oder kann ich theoretisch auch im Januar 2019 Umzugskartons kaufen und erst im Dezember 2019 umziehen? (Ich Frage aus Interesse , um es zu verstehen)
Für 2-3 Monate bekommt man keinen Vertrag. Alternative wäre billiges Hotel, was ca. 60-80 Euro Pro Nacht sein würde.
Aber wenn das mit den 20 Euro pro Nacht stimmt, ohne Nachweis, ist mir schonmal geholfen.
Du weisst aber schon, dass du ein Recht auf einen Quittung hast.
§ 368 Quittung
Der Gläubiger hat
gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches
Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein
rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird,
so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html
Spätestens nach dem Auszug sollte man so etwas anonüm den Finanzamt melden.
Keinen festen. Allerdings muss der Zusammenhang mit dem beruflich bedingten Umzug natürlich bestehen, Wenn zwei Jahre später noch einmal Möbel durch die Lande gekarrt werden, dann ist wahrscheinlich die berufliche Notwendigkeit nicht mehr anzunehmen. Es muss also plausibel sein.
Ja klar, wenn ich die Quittung verlange stehe ich auf der Strasse … und das läuft fast überall in Berlin so. Dort bekommt man sogar Liegen auf dem Balkon für 400 Euro pro Monat. In Großstädten gilt des Gesetz der Großstadt. So ist das weltweit.
Theoretisch hast Du Recht und ich weiss das natürlich auch, praktisch steh ich auf der Straße wenn ich auf mein Recht bestehe und weiss nicht wo ich schlafen soll…
Allerdings gilt das nur für ca. 3 Monate bis ich eine Wohung gefunden habe. Deshalb meine Frage, ob ich die 20,- Euro pro Nacht auch ohne Zahlungsnachweis steuerlich absetzen kann?
Ja , das verstehe ich.
Ich will ja auch nichts Unrechtes. Ich möchte nur meine Kosten sparen bzw. vom Finanzamt zurückholen was mir rechtlich zusteht.
Wenn ich zum Beispiel alle 2 Wochen jeweils am Freitag eine Tankquittung aus Berlin und am Sonntag eine aus BW vorweisen kann (und meinetwegen noch meine Kreditkartenabrechnugn, wo man es sieht), dann ist es auch vom Finanzamt nachvollziehbar, dass ich nicht lüge. Das Self-Storage in Berlin und die Lohnabrechnung in Berlin sollten das auch entsprechend beweisen können. Wenn ich dann noch Samstags im Baumarkt in BW einen Eimer Farbe kaufe, dann denke ich, ist es plausibel genug (?)
Sind die 20 Euro pro Nacht als Pauschale absetzbar, auch ohne Zahlungsnachweis?
Wohnst du in einem Zimmer für weniger als 3 Monate ? Denn genau in diesem Fall läuft es so…
Wenn ich mir eine reguläre Wohnung suche, wird das so natürlich auch nicht mehr sein. Dann gilt regulärer Vertrag, so wie es sein sollte.
Aber solange ich in BW noch volle Miete und Nebenkosten zahlen muss, kann ich mir das in Berlin nicht nochmal leisten. Ich muss temporär in einem Zimmer wohnen, bis die Kündigungsfrist der alten Wohung ausläuft.
Eine Frage habe ich noch, werden alle Kosten als Werbekosten abgesetzt oder sind es teilweise Werbekosten und das Zimmer doppelter Haushalt?
Die Umzugsakartons, Umzug usw. sind Werbekosten, richtig?
Die Fahrtenpauschale auch.
Und das Zimmer auch?