Sry ich habs hier nicht gefunden… Wir ziehen jetzt um in eine neue Wohnung, da eine 2 Zimmer doch für 2 Eltern+Kind nicht mehr reicht( schläft momentan mit im Schlafzimmer)nun haben wir die Genehmigung bekommen umzuziehen…das Problem ist nur dadurch das die Arge erst verneinte und nun doch ja sagte, kann ich auch erst jetzt die Kündigung der jetzigen Wohnung einreichen…Das Problem an der Sache ist aber, das sich alles überschneidet und zwar müssen wir zum 1.11.2011 in die neue Wohnung aber die alte läuft mit Kündigungsfrist erst zum 1.01.2012 aus…Nun les ich im Arbeitslosenhilfe Forum, das die Arge die Doppelte Miete die dann anfällt übernehmen muss… bei der so geliebten Auskunft der Arge hieß es aber nein …was ist denn jetzt richtig? Ich kann schlecht doppelte Miete Zahlen da ich in Umschulung bin…ich weiß keinen Rat mehr.
Hallo Kronso, tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen, mein Fachgebiet ist Mietrecht usw., Deine Frage berührt das Sozialgesetzbuch, da kenne ich mich nicht aus.
Ich gebe Dir aber folgenden Rat: Frage nach bei dem für Dich zuständigen Sozialgericht, dort müsste es eine für Arbeitslose/HartzIV-Empfänger kostenlose Rechtsberatung geben, dort kannst Du Dein Problem vorbringen.- Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Viel Erfolg u. Gruß -Achim
Das kommt drauf an… war der Umzug von der Arge verlangt weil die ehemalige Wohung zu teuer/zu groß war oder seit ihr von euch aus umgezogen? Davon gehe ich jetzt mal aus. Ihr habt keinen Anspruch auf Übernahme der doppelten Miete, selbst wenn die neue Wohnung den „Anforderungen“ eures Sachbearbeiters entspricht. Anders verhält es sich, wenn ihr wegen eines Arbeitsplatzes oder auf Verlangen der Arge umgezogen seid. Hier zählt nur der Umzugsmonat, in dem ihr doppelte Miete zahlen müßt. Die Kosten müssen dann zu den KdU gerechnet werden. Als Tipp: http://www.geldtipps.de/?softlinkID=12815 oder http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html (hier findet man alle Gesetzestexte ohne die Bücher kaufen zu müssen). Manchmal hilft es schon in einem selbstgeschriebenen Antrag den entsprechenden Paragraphen zu nennen. Sonst bleibt es eben eine Einzelfallentscheidung.
((Ich bin eine Privatperson und kann nur Tipps aus eigener Erfahrung geben. Dies ist keine verbindliche Auskunft oder stellt eine Rechtsberatung dar!))
Suche dir Nachmieter, entweder aus dem wöchentichen Infoblatt oder hänge eine Announce im Supermarkt oder so aus. Es gibt immer „Mietgesuche“. Viel Glück, Andi
Hallo,
die ARGE ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Miete für 2 Wohnung zu übernehmen. Unter Umständen kann ein Darlehen gewährt werden. Dieses muss jedoch zurückgezahlt werden und ist Ermessenssache.
Gruß
Hallo
ganz wichtig beim Umgang mit dem Jobcenter ist, dass man alle Anfragen und Anträge (nachweisbar !) SCHRIFTLICH stellt und auf SCHRIFTLICHE Bescheide bzw. Zusagen besteht. Mündliche Aussagen sind nicht verbindlich - und ggf.auch rechtlich nicht verwendbar !
Zum Umzug usw.: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG