Doppelte Mieteinnahmen?

Lieber WeWeWa-Experte,

zu folgender Situation haette ich gerne die Rechtslage gewusst:

Wir haben im letzten Jahr unseren Mietvertrag mit 3Monatsfrist gekuendigt und sind vor Ablauf der Kuendigungsfrist ausgzogen. Die noch ausstehende Miete haben wir im voraus bezahlt.

Wir haben nun erfahren, dass waehrend dieser 3 Monate ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen ist.
Mit dem Vermieter hatten wir (leider nur muendlich) vereinbart, dass im Falle eines neuen Mietvertrages, unser Mietvertrag abgelaufen waere und wir die zuviel bezahlte Miete wiederbekommen.

Auf unsere Anfrage beim Vermieter haben wir zur Antwort bekommen, dass keine doppelten Mieteinnahmen bestanden, da der neue Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei und auch gleich wieder ausgezogen sei.

M.E. steht uns ab dem Zeitpunkt, an dem der neue Mieter eingezogen ist, eine Mietrueckzahlung zu.

Wie seht Ihr das?

Danke fuer die Antwort(en)
Dennbam

hat der Mieter die Wohnung tatsächlich mit Mietvertrag genutzt, steht ein Anspruch gegen den Vermieter zu. Hat der Neue nur renoviert, könnt ihr nichts machen, leider :frowning:

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Hi!

Ich denke, du liegst da eindeutig richtig! Daß der NAchmieter nicht gezahlt hat ist nicht euer Problem!

Setze dem Vermieter eine Frist zur Zahlung mit dem kleinen Hinweis, daß die Vermietung ohne euch zu informieren und das Ausbleiben der damit verbunden Rückzahlung imho sogar als Straftatbestand zu werten sein könnte!

Gruß

Bernd

ganz einfach , nur liegt wohl die Beweislast bei Euch ,wenn ihr z.B. durch Zeugenaussagen von Nachbarn oder anhand einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt nachweisen könnt , daß der "neue " Mieter in der fraglichen Zeit in der Wohnung gewohnt hat,könnt ihr die Miete zurückverlangen .

aber überlegt vorgehen ,da der Vermieter beim Finanzamt bestimmt nicht ! die doppelte Miete angibt !!!

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Euer Problem dürfte eindeutig sein, dass Ihr dem Vermieter das Zustandekommen eines Mietvertrages nachweisen müsst, der noch innerhalb Eurer Kündigungsfrist begann.

Florenz
http://www.phanmedia.de

Wir haben nun erfahren, dass waehrend
dieser 3 Monate ein neuer Mieter in die
Wohnung eingezogen ist.
Mit dem Vermieter hatten wir (leider nur
muendlich) vereinbart, dass im Falle
eines neuen Mietvertrages, unser
Mietvertrag abgelaufen waere und wir die
zuviel bezahlte Miete wiederbekommen.