Hallo
Habe ein schönes kleines Häuschen gefunden und auch die Finanzierung haut hin.
Das Problem ist aber das die Verkäufer der Immobilie weit weg wohnen und nicht kommen können da beide keine weiten Fahrten unternehmen können. Der Weg beträgt ca. 4 Stunden Fahrt von mir und der Immobilie und den Verkäufern.
Die Verkäufer haben schon das Nachbarhaus verkauft und haben das so gemacht das die Eintragungen u.s.w. über einen Anwalt bei denen und über einen Anwalt der Käufer abgewickelt wurde.
Nun meine Frage, heißt das das ich doppelte Gebühren zahlen muss oder kann ich von den Verkäufern verlangen das sie auf diesem Wege ihre Notargebühren selbst tragen und ich nur die meines Notars?
Ich selber kann auch nicht so weit fahren, durch die Arbeit, kann zur Zeit keinen Urlaub nehmen da ich den schon reserviert habe für den Umzug und dergleichen.
Hoffe ich habe alles verständlich geschrieben.
Über eine paar Reaktionen würd ich mich sehr freuen.
Liebe Grüsse
Melanie