Doppelte Notargebühren?

Hallo
Habe ein schönes kleines Häuschen gefunden und auch die Finanzierung haut hin.
Das Problem ist aber das die Verkäufer der Immobilie weit weg wohnen und nicht kommen können da beide keine weiten Fahrten unternehmen können. Der Weg beträgt ca. 4 Stunden Fahrt von mir und der Immobilie und den Verkäufern.

Die Verkäufer haben schon das Nachbarhaus verkauft und haben das so gemacht das die Eintragungen u.s.w. über einen Anwalt bei denen und über einen Anwalt der Käufer abgewickelt wurde.

Nun meine Frage, heißt das das ich doppelte Gebühren zahlen muss oder kann ich von den Verkäufern verlangen das sie auf diesem Wege ihre Notargebühren selbst tragen und ich nur die meines Notars?

Ich selber kann auch nicht so weit fahren, durch die Arbeit, kann zur Zeit keinen Urlaub nehmen da ich den schon reserviert habe für den Umzug und dergleichen.

Hoffe ich habe alles verständlich geschrieben.

Über eine paar Reaktionen würd ich mich sehr freuen.

Liebe Grüsse

Melanie

Hi,
nein! Dein Notar beurkundet den Vertrag. Für den Verkäufer wird ein i.d.R. vollmachtsloser Vertreter unterscheiben (z.B. Notarsangestellte). Der Vertrag wird zu einem/dem Notar der Verkäufer geschickt, in dessen Gegenwart die Verkäufer unterschreiben. Dieser Notar schickt dann seinerseits den nunmehr vollständigen Vertrag an Deinen Notar zurück. Das Notarhonorar gemessen am Kaufpreis fällt bei Deinem Notar an. Die Beglaubigungs- und Versandt-Gebühren bei dem Notar der Verkäufer trägt gewöhnlich auch der Käufer, kann aber nach Belieben und Verhandlung auch beim Verkäufer verbleiben.

MfG
Ralf W.