Doppelte Praxisgebühr? Rechtsgrundlage

Hallo!
Wenn man bei einem Allgemeinmediziner die Praxisgebühr entrichtet und dann (im gleichen Monat) zu einem anderen Allgemeinmediziner geht, muss man dann erneut die 10 Euro entrichten?

Wenn nicht, würde ich gern als Beweis die Rechtsnorm wissen.

Danke

Hallo

nutze diesen Link:
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…

Gruss Dirk

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Hallo

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Gruss Dirk

Hast Du die Frage verstanden?

Und hast du die Antwort gelesen?

Wie wäre es wenn du die Quittung der Praxisgebühr in der anderen Arztpraxis vorlegst?

Gut ich kenne das Problem seit nunmehr 3 Jahren zwangsweise nicht mehr…

Gruss Ivo

Es reicht eigentlich wenn man die selbe Versicherungskarte verwendet, ich weiss ja nicht wie viele er hat aber daran müssten die das eigentlich sehen. Ist jedenfalls bei mir so.

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Auch Hallo

Wenn man bei einem Allgemeinmediziner die Praxisgebühr
entrichtet und dann (im gleichen Monat) zu einem anderen
Allgemeinmediziner geht, muss man dann erneut die 10 Euro
entrichten?

Ja

Wenn nicht, würde ich gern als Beweis die Rechtsnorm wissen.

Grundlage ist SGB V § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung:
(4) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer.

§ 61 Satz 2 sagt: „Als Zuzahlungen […] werden […] 10 Euro erhoben.“

Wenn du ohne Überweisung hingehst ist es rechtens.
Und da ein Allgemeinmediziner wohl kaum eine Überweisung zu einem anderen Allgemeinmediziner ausstellen wird, wird dem Patienten keine andere Wahl bleiben als erneut 10 EUR zu berappen.
Damit sollen eben irgendwelches Ärzte-Hopping oder Selbst-Überweisungen vermieden werden.
Darüberhinaus ist es Ziel den Hausarzt/Allgemeinmediziner als zentrale Anlaufstelle zu installieren, bei dem alle Fäden (Diagnosen usw) zusammenlaufen.

Rechtlich ist an der erneuten Erhebung der Praxisgebühr also alles OK.

Gruß
Wawi

Hallo,

Es reicht eigentlich wenn man die selbe Versicherungskarte
verwendet, ich weiss ja nicht wie viele er hat aber daran
müssten die das eigentlich sehen. Ist jedenfalls bei mir so.

Erst einmal - man kann an deiner Versichertenkarte tatsächlich erkennen
das im laufenden Quartal bereits 10,00 € gezahlt wurden - cool
Darf man fragen welche Kasse das möglich macht ??

Zur eigentlichen Frage :
In diesem Falle ist die doppelte Zahlung vollkommen gerechtfertigt
und auch gesetzeskonform.
Hätte sich der Fragesteller eine Überweisung geben lassen zu einem
Facharzt wären keine weiteren 10,00 € angefallen.
Sicher weiss ich auch das Überweisungen von Allgemein-Arzt zu Allgemein-Arzt nicht geht.
Freie Arztwahl haben wir (Gott sein dank noch), aber das kostet auch
doppeltes Geld - da sind allein schon deshalb die 10,00 € gerechtfertigt.

Gruß

Czauderna

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Wenn dir Krankenkassenaussagen als Beweis nicht reichen, such dir einen Anwalt oder Google demnächst selber !!!

Gruss Dirk

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Hallo,

zum Glück haben wir unseren Experten Günter, und im falschen Brett ist die Frage auch gestellt.

Was viele auch nicht wissen, dass sie bei einer Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt nichtmal die 10 € zahlen müssen. Sogar Zahnsteinentfernung muss ohne Praxisgebühr gemacht werden. Einige Zahnärzte kassieren die 10 € aber trotzdem! Ist mir mehrfach passiert. Bekam die 10 € erst zurück, als ich darauf hinwies.

Gibt es sowas auch beim Allgemeinarzt, dass man den aufsuchen kann, ohne dass eine Praxisgebühr entrichten muss?

TM

Hallo TM,

Gibt es sowas auch beim Allgemeinarzt, dass man den aufsuchen
kann, ohne dass eine Praxisgebühr entrichten muss?

Krebsvorsorgeuntersuchungen, Grippeschutzimpfung und nachstationäres Verbandwechseln (nach ner OP und Entlassung aus dem Krkhs) sind die Leistungen, die mir so ganz spontan einfallen, ohne jetzt lang und breit nachzuschauen.

Gruß

Annie

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