Doppelte private Krankenversicherung

Hallo,

mir ist durch einen Versicherungsmakler im Oktober letzten Jahres eine günstigere PKV empfohlen worden als meine bestehende.

Leider konnte ich meine alte PKV nicht mehr rechtzeitig zum 1.1.2009 kündigen, da der Vertrag mit der neuen erst im Oktober 2008 zustande kam. Alles kein Problem, sagte der Makler, meine alte PKV erhöht höchstwahrscheinlich den Beitrag, sodaß mir ein ausserordentliches Kündigungsrecht zusteht. (Dies ist natürlich nicht passiert…)
Wenn nicht, auch kein Problem, sagte der Makler, es gibt in Deutschland ein Gesetz welches eine doppelte Krankenversicherung untersagt, und der neuere Vertrag erlischt dann automatisch.

Gut, jetzt bin ich seit 1. Januar bei 2 PKV-Gesellschaften versichert,
der Makler ist verschollen oder unbekannt verzogen…auf jeden Fall rührt er sich nicht mehr.

Was ich bisher getan habe: Ich zahle weiterhin meinen Beitrag für meine alte PKV und werde diese vorraussichtlich im Laufe des Jahres kündigen. Ich habe bisher keinen Beitrag bei meiner neuen PKV gezahlt,
habe sie über die Sachlage informiert, und um Verlegung des Vers.beginnes auf 1.1.2010 gebeten. Trotzdem bekomme ich Mahnungen über nicht gezahlte Beiträge…

Was kann ich tun ? Gibt es überhaupt eine Pflicht für mich etwas zu tun ? Was passiert wenn ich gar nichts tue ?

Vielen Dank und Gruß…Thomas Erler

Gut, jetzt bin ich seit 1. Januar bei 2 PKV-Gesellschaften
versichert,

Die zweite Gesellschaft muß edn Vertrag rückwirkend wieder aufheben, wenn der erste KV-Vertrag nicht erloschen ist.

der Makler ist verschollen oder unbekannt verzogen…auf

Wundert mich bei der Arbeitsweise nicht.

habe sie über die Sachlage informiert, und um Verlegung des
Vers.beginnes auf 1.1.2010 gebeten.

Das wird nicht gehen. Für den vertragsbeginn 1.1.2009 hast Du wahrscheinlich noch die alten gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten, das gilt zum 1.1.2010 nicht mehr. Außerdem wird die neue PKV eine neuerliche Gesundheitsprüfung haben wollen, denn Du könntest im Jahre 2009 krabnk werden. Fazot: Du kommst um einen Neuantrag nicht herum.

Was kann ich tun ?

Denen einen saftigen Brief schreiben und ihnen erklären, dass ihr Vertrag gar nicht zustande gekommen ist.

Gibt es überhaupt eine Pflicht für mich
etwas zu tun ? Was passiert wenn ich gar nichts tue ?

Eine Pflicht wohl nicht, aber so einfach wird die Versicherung keine Ruhe geben, also wirst Du irgendwann reagieren müssen.

Hallo,
setze dich mit der Alten PKV in Verbindung und bitte um Führung der Freigabeverhandlungen. Siehe auch:
http://www.gdv.de/Downloads/Themen/neue_WRL.pdf
Punkt II.68
Gruß Joerg Koenig