Also ich wurde bei Firma XY in einer Filiale zum 01.06.2012 eingestellt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit unterschrieben…am 12.11.2012 wurde ich jedoch ohne Angabe von Gründen (also 2 Wochen vor Beendigung der Probezeit) gekündigt. In der Kündigungsfrist von 2 Wochen wurde jedoch die Kündigung zurückgenommen und ich wurde am 16.11.2012 in einer anderen Filiale der gleichen Firma wieder eingestellt mit neuem Arbeitsvertrag und wiederum 6 Monaten Probezeit. Am 08.03.2013 wurde ich nunmehr zum zweiten Mal ohne Angaben von Gründen gekündigt…jetzt wollte ich fragen ob ich nicht schon lange über der Probezeit bin und der Kündigungsschutz bei mir greift? Wenn möglich auch Presidenzfälle oder Paragraphen…vielen Dank!
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag fristgemäß betriebsbedingt gekündigt werden, ohne dass das Kündigungsschreiben eien Grund enthalten muss. Den müsste der Arbeitgeber erst bei Klage vor Gericht angeben.
Mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge sind ebenfalls möglich. Allerdings sind die Formvorschriften sehr genau einzuhalten. Dazu sollte unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden, weil hier viele Fallstricke für den Arbeitgeber lauern. Das bringt aber nur etwas in der Klagefrist von 21 Tagen ab Zugang der Kündigung.