Wenn ein Kunde ein Artikel online kauft. das Geld überweist. Nach erhalt der Ware packt er es aus und es gefällt ihm nicht. Er schickt es zurück. Daraufhin überweist der Händler das Geld an den Kunden, nur ausversehen nicht einmal den Betrag sondern zweimal.
Nun halbes Jahr später verlangt der Händler das zuviel überwiesene Geld zurück.
Muss der Kunde das Geld zurücküberweisen, und hat der Händler überhaupt Anspruch drauf?
Was ist wenn der Kunde sich einfach tot stellt und nicht darauf reagiert. Kann der Händler ihn verklagen?
Muss der Kunde das Geld zurücküberweisen, und hat der Händler
überhaupt Anspruch drauf?
Was ist wenn der Kunde sich einfach tot stellt und nicht
darauf reagiert. Kann der Händler ihn verklagen?
Wenn der moralische Aspekt weg fällt (weil man von dem „Doppeltüberweiser“ schon mal übelst abgezockt wurde) wann verjährt der Anspruch, wenn sich der Doppelüberweiser nicht meldet?
ups, ja, dann wohl 11 Monate. 100 Mal danke für den Nachtrag -> sonst hätte ich es ihm verfrüht aufs Brot geschmiert, im fiktiven Fall…
Aber vielleicht lässt man es (das aufs Brot schmieren) auch lieber ganz bleiben? Nicht, dass die „grobe Fahrlässigkeit“ noch entgegen meiner Ansicht ausgelegt wird und er erlangt erst durch die E-Mail von der Forderung Kenntnis? --> Verjährung beginnt erst zu laufen…