Wer kann mir zu folgendem Problem etwas sagen:
Als Kind einer deutschen Mutter und eines iranischen Vaters erhält man offensichtlich qua Geburt neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit, wird darüber allerdings nie informiert.
Wenn nun dieses deutsch-iranische Kind als Jurist in den Staatsdienst möchte wird das plötzlich festgestellt und wirkt sich nachteilig auf die Karriere aus.
Kann man die nicht gewusste und nicht gewollte und nie benutzte iranische Staatsangehörigkeit abgeben?
Ich danke im Voraus für Antworten
Hallo,
Wer kann mir zu folgendem Problem etwas sagen:
Als Kind einer deutschen Mutter und eines iranischen Vaters erhält man offensichtlich qua Geburt neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit, wird darüber allerdings nie informiert.
Naja, wer wollte schon ein Neugeborenes informieren. Nach dem iranischen Zivilgesetz wird man als Kind eines iranischen Vaters nunmal iranischer Staatsangehöriger.
Wenn nun dieses deutsch-iranische Kind als Jurist in den Staatsdienst möchte wird das plötzlich festgestellt und wirkt sich nachteilig auf die Karriere aus.
Naja, gerade im Staatsdienst kann das durchaus nachvollziehbar sein. Schließlich kann man nicht zwei Herren dienen.
Kann man die nicht gewusste und nicht gewollte und nie benutzte iranische Staatsangehörigkeit abgeben?
Natürlich. Das Vorgehen ist im iranischen Zivilgesetz geregelt. Auch die Botschaft bzw. Generalkonsulate könnten hier Ansprechpartner sein. Deutsche Behörden werden ausländische Staatsangehörigkeit jedenfalls kaum aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen können.
Also diese Kind hat Jura studiert und möchte jetzt in den Staatsdienst? Und es ist nicht in der Lage, diese Frage systematisch anzugehen, um so zu einer Lösung zu kommen? In Bayreuth hat es aber nicht studiert?
Grüße
Hallo,
Frau und Herr google sowie einige Sites im „internationalen Recht“ ergeben folgende Informationen:
Das Iranisches Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Staatsbürgerschft.
Art. 989 ZGB. Jeder iranische Staatsangehörige, der ohne Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nach dem Sonnenjahr 1280 [1901/1902] eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten haben sollte, wird als iranischer Staatsangehöriger angesehen und seine ausländische Staatsangehörigkeit gilt als null und nichtig.
Die Staatsangehörigkeit wird durch den Vater vererbt.
Somit ist das Kind Iraner mit der doppelten Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland.
Falls noch Fragen, gerne, ansonsten
schönen 1. April noch (
Antwort ist kein April-Scherz!!)
Hi,
Kann man die nicht gewusste und nicht gewollte und nie
benutzte iranische Staatsangehörigkeit abgeben?
Gegenfrage: Wer würde von dieser Staatsangehörigkeit erfahren, wenn man sie nirgends angibt?
Gruß S
Hallo,
alle Kommunale-, Länder- und Bundesbehörden sind über die jeweiligen „Doppel“-Staatsangehörigkeiten informiert; die Liste liegt da „quasi obenauf“ in der Schublade.
Was natürlich einen „normalen“ Arbeitgeber allerdings nicht interessieren würde.
lG
Naja wer dort Jura studiert…
Wichtiger aber für das Kind ist warscheinlich, das es unter Umständen eine Einberufung gab, die es nie erhalten hat und es daher plötzlich bei einer Einreise in den Iran im Knast landen kann als Wehrdienstverweigerer.
Daher sollten sich die Eltern bei Kindern mit ausländischem Elternteil immer kümmern das eine Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht offiziell zurückgegeben wird, auch wenn das von der anderen Seite oft nicht anerkannt wird im Iran könnte unter Umständen Bakschisch helfen die ungeliebte Staabü los zu werden.
Dies sollte aber unbedingt der Vater pers. erledigen nicht der unglückliche Sproß.