erwachsenes Kind (EU-Bürger) in Deutschland geboren
beide Elternteile EU-Bürger
Kann nachträglich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt werden?
Servus,
erwachsenes Kind (EU-Bürger) in Deutschland geboren
beide Elternteile EU-Bürger
Kann nachträglich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt
werden?
§ 40b StAG
Wenn das „Kind“ am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, wäre es auf Antrag einzubürgern zu gewesen, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG vorgelegen haben. Der Antrag konnte bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden.
Da dies von den Eltern anscheinend nicht gemacht wurde, kann das „Kind“ nur einen Antrag auf Einbürgerung nach § 8 bzw. § 10 StAG stellen. Da das „Kind“ zur Zeit EU-Staatsangehöriger ist, muss die bisherige Staatsangehörigkeit meines Wissens nicht aufgegeben werden.
Aber warum befragt man bei so einem komplizierten Thema nicht die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde?, denn das ist einThema wo eine Antwort nicht für alle Fragesteller das gleiche bedeuten würde.
Gruß von Tara