Soweit ich weiss, ist die doppelte Staatsangehörigkeit bis auf wenigen Ausnahmen (vor allem Spitzensportler) nicht zugelassen. Aus einer beiläufige Bemerkung an einem Beitrag dieses Forums gewnn ich den Eindruck, das dies sich in der Zwischenzeit geändert haben konnte. Stimmt das? Welche Bedingungen müssen erfüll werden, damit jemand die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, ohne seine vorherige abgeben zu müssen (zum Beispiel weil man Immobilien im Herkuntfland besitz, die bei einer Abgabe ger Staatsangehörigkeit verloren gingen).
Danke für eure Antworten
mfG Marina