Doppelte Staatsangehörigkeit

Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich meiner Staatsangehörigkeit. Momentan ist sie türkisch, jedoch wurde ich in Deutschland geboren (8.3.1999) und ein Elternteil ist seit mind. 30 Jahren deutscher Staatsangehöriger. Seit meinem 16. Geburtstag habe ich einen permanenten Aufenthaltstitel, jedoch wollte ich fragen, ob es mit den obigen Bedingungen möglich ist, eine deutsche und eine türkische Staatsangehörigkeit gleichzeitig zu besitzen.
Ich würde mich über Ihre Antwort und danke Ihnen schon mal im Voraus.

Ps.: Ich weiß, dass die Kategorie nicht passend für die Frage, jedoch konnte ich nichts geeigneteres finden.
Pps.: Ich habe bereits versucht, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, doch 2 mal die Information erhalten, mich an eine andere zu wenden, also wäre eine Antwort Ihrerseits hier sehr hilfreich.

Lies mal hier rein.
Es ist also möglich, dass Du beide Staatsbürgerschaften bekommst.

Danke für Ihre Antwort.
In dem Artikel ging es um die Optionspflicht, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Doch seit meiner Geburt habe ich nur die türkische Staatsangehörigkeit, will jetzt (also mit 16) aber auch die Deutsche dazu erhalten.
Aus dem Artikel konnte ich leider nicht direkt herauslesen, ob dies ebenfalls möglich ist.

Und diese Optionspflicht ist doch abgeschafft.

Und wenn ein Elternteil Deutscher ist (hast Du ja geschrieben) dann müsstest Du doch bereits seit Geburt 2 Staatsbürgerschaften haben.
Und deswegen muss man nach Wegfall der Optionspflicht auch nicht mehr entscheiden, welche davon man aufgeben soll.

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html hier gilt für Dich (1), da ja ein Elternteil bei Deiner Geburt bereits die dt. Staatsangehörigkeit besaß.

Du bist bereits Deutsche®. Berücksichtige aber Satz 2 aus (1), da hier - falls der Vater Deutscher ist - noch gegenüber den dt. Behörden eine Bestätigung der Vaterschaft nötig sein kann.

Gruß
vdmaster

Ich habe ebenfalls gelesen, dass man bei einem deutschen Elternteil die deutsche Angehörigkeit automatisch erhält; anscheinend aber erst seit dem Jahr 2000 und ich bin Jahrgang 1999.
Zudem hatte ich bisher lediglich einen Aufenthaltstitel, den ich immer wieder erneuern musste bis er mit meinem 16. Geburtstag permanent wurde.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Obwohl ich anscheinend schon Deutscher bin, habe ich nur einen türkischen Ausweis und Pass und nur eine Aufenthaltserlaubnis, die seit diesem Jahr unbefristet ist.
Also habe ich nur einen Aufenthaltstitel, aber laut Ihnen ist es also möglich, dass ich jetzt auch einen deutschen Ausweis beantragen und erhalten kann.
Info: Die türkische Angehörigkeit kann ich erst mit meinem 18. Lebensjahr ablegen, deshalb muss ich eine doppelte besitzen und kann nicht nur die deutsche allein haben.

Hallo,

ein kleiner Hinweis am Anfang: Das DU ist hier im Forum die übliche Anredeform und das SIE eher ungewöhnlich. Aber schön zu lesen, dass auch heutzutage noch 16jährige eine gute Erziehung genossen haben. Denn ausserhalb des Forums wäre natürlch das SIE angemessen :wink:.

Der simpelste Weg Deine dt. Staatsangehörigkeit auch mit einem offiziellen Dokument bestätigt zu bekommen, wäre die Beantragung des Personalausweises, der für 16jährige Deutsche auch Pflicht ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind
und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu
unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

A. Geburtsurkunde besorgen. Auf dieser steht auch, wenn ein/beide Elternteil(e) nicht bei Deiner Geburt die dt. Staatsangehörigkeit hatten.
B. Liegt Dein ständiger Wohnort aktuell in D und bist Du dort auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet?
C. Welcher Elternteil hatte denn nun bei Deiner Geburt bereits die dt. Staatsangehörigkeit?

http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Beantragung/beantragung_node.html

Gruß
vdmaster

P.S.: Dann erübrigt sich auch die Sache mit dem Aufenthaltstitel.

Vielen Dank für deine umfangreiche und genaue Antwort.
Ich werde dann demnächst bei der zuständigen Behörde den Ausweis beantragen :smiley:

tut mir leid, aber ich muss dich enttäuschen, du musst wählen