folgender fall:
mann ist in deutschland geboren, eltern staatsbürger eines anderen eu-landes.
mann hat demzufolge staatsangehörigkeit der eltern.
mann lernt deutsche frau kennen- hochzeit, kind!
viele behördengänge umständlich durch die 2 unterschiedlichen staatsangehörigkeiten.
mann möchte nun zu seiner staatsangehörigkeit, die er nicht missen möchte, einen deutschen paß dazu.
ist das möglich?
Hallo Eileen,
prinzipiell ja. Grade für EU Mitglieder ist das eigentlich kein Problem bezüglich doppelte Staatsbürgerschaft (§ 12 Abs. 2 StAG). Es gibt aber auch Ausnahmen (Österreich, Belgien und Holland), den Gesetztext dazu kannst du hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegens…
und Allgemein:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/doppel…
und noch ganz offiziell:
[http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164892/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte Staatsangehoerigkeit Mehrstaatigkeit.html)
Wenn dein hypothetischer Mann nicht aus den erwähnten Ländern stammt, dann ist das wohl möglich.
Ich weiß aber nicht ob in den Gesetztexten auch die neuen EU-Länder berücksichtigt wurden, musst du dich erkundigen.
Gruß,
Maja
Hallo,
aus eigener Erfahrung mit unseren Kindern gibt es bei der doppelten Staatsbürgerschaft zwischen Belgien und Deutschland mittlerweile keine Probleme mehr. Früher sah das anders aus, da erkannte keiner der beiden Staaten die andere Staatsbürgerschaft „de jure“ an, „de facto“ schon. Ältester hat ohne Probleme deutschen Staatsangehörigkeitsnachweis bekommen, obwohl die Mutter Belgierin ist. Und für den belgischen Staat ist er auch Belgier.
Ausserdem hat Belgien vor kurzem sein Staatsangehörigkeitsgesetz als Folge von EU-Richtlinien geändert. Es ist mittlerweile möglich auch als Belgier noch eine zweite EU-Staatsangehörigkeiten zu haben.
Gruss
Rainer
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Hallo!
mann ist in deutschland geboren, eltern staatsbürger eines
anderen eu-landes.
mann hat demzufolge staatsangehörigkeit der eltern.
mann lernt deutsche frau kennen- hochzeit, kind!
Ja, das Kind wird wahrscheinlich Doppelstaatsangehöriger sein.
viele behördengänge umständlich durch die 2 unterschiedlichen
staatsangehörigkeiten.
Ja man kann ja eine aufgeben… Aber grundsätzlich ist das doch eher ein Vorteil oder?
mann möchte nun zu seiner staatsangehörigkeit, die er nicht
missen möchte, einen deutschen paß dazu.
ist das möglich?
Ja, nur was hat das mit der Staatsangehörigkeit des Kindes zu tun?
Gruß
Tom
Hallo!
prinzipiell ja. Grade für EU Mitglieder ist das eigentlich
kein Problem bezüglich doppelte Staatsbürgerschaft (§ 12 Abs.
2 StAG). Es gibt aber auch Ausnahmen (Österreich, Belgien und
Holland), den Gesetztext dazu kannst du hier nachlesen:
Ja, aber da muss man aufpassen, dass die andere Staatsangehörigkeit nicht dadurch verloren geht! Solche Staatsangehörigkeitssachen sind immer etwas heikel, da muss man aufpassen.
Gruß
Tom
der mann könnte unter umständen die gebürtige deutsche staatsbürgerschaft haben, wenn seine eltern diese kriterien erfüllen:
„Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsb%C3%BCr…
in dem fall hätte er die doppelte staatsbürgerschaft, je nach bestimmungen des anderen landes. aber wenn mann mit zwei staatsbürgerschaften geboren worden ist, können die eine staatsbürgerschaft eigentlich nicht wegnehmen.
wenn seine eltern die kriterien nicht erfüllen, müsste er sich auf normale wege einbürgern lassen. in dem fall müsste er wahrscheinlich, je nach land, die andere staatsbürgerschaft aufgeben, um deutscher zu werden.
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Hallo Tom,
Du hast mich leider nicht richtig verstanden, macht aber ja nix!
Trotzdem will ich die Sache nochmal erklären…
Ja man kann ja eine aufgeben… Aber grundsätzlich ist das
doch eher ein Vorteil oder?
-also,es geht da um familiere Geschichten, weil die Eltern des Mannes und alle übrigen in Deutschland lebenden Verwandten ja die andere Staatsbürgerschaft haben, will er diese Staatsangehörigkeit nicht missen.
mann möchte nun zu seiner staatsangehörigkeit, die er nicht
missen möchte, einen deutschen paß dazu.
ist das möglich?Ja, nur was hat das mit der Staatsangehörigkeit des Kindes zu
tun?
-gar nichts, um das Kind geht es überhaupt nicht. Ich habe es nur, wie auch die deutsche Ehefrau erwähnt, damit man sich ein Bild von dem Mann machen kann.;o)
der mann könnte unter umständen die gebürtige deutsche
staatsbürgerschaft haben, wenn seine eltern diese kriterien
erfüllen:„Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein
Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen
gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).“
Hallo,
danke dafür, der Mann bzw. seine Eltern erfüllen diese Kriterien.
Dann wundert es mich nur, daß der Mann nicht schon von Geburt an einen deutschen Paß hat, weil er ja in Deutschland geboren ist. Da haben die Eltern wohl etwas verpaßt;o)bzw. sich damals sicherlich bewußt für die andere(ihre) Staatsangehörigkeit für ihr Kind entschieden.
Aber, dank der vielen links zu meiner Frage konnte ich mich schlau machen und so wird der doppelten Staatsbürgerschaft wohl nichts im Wege stehen!
Gruß