Doppelte Staatsbuergerschaft?

Hallo ihr Lieben Helfer!

Koennt ihr mir sagen ob es zur Zeit moeglich ist fuer Kinder von Oesterreichern die im Ausland geboren wurden und daher automatisch Staatsangehoerige dieses Landes sind die oesterr.
Staatsbuergerschaft zu erwerben ohne die erste zu verlieren?
Ich fragte schon einmal schriftlich an bei einer oesterr. Botschaft bekam aber keine Antwort.

MfG
Elisabeth

Hallo Elisabeth,

Zunächst einmal ist es nicht automatisch so, dass ein Kind die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, in dem es geboren worden ist. Das hängt entscheidend von den gesetzlichen Bestimmungen des Geburtslandes ab.

Auf jeden Fall hat das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft des erziehungsberechtigten Elternteiles. Ist die Mutter also Österreicherin, so ist auch ihr leibliches Kind, für das sie die Sorge hat, österreichischer Staatsbürger.

Mit der Volljährigkeit des Kindes könnten sich dann wieder neue Umstände ergeben, die aber auch von den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder abhängen.

Viele Grüße
Jana

Hallo,

das stimmt so nicht ganz…

Kinder die in Deutschland geboren werden haben,
geboren vor 1981 automatisch die Statsbürgerschaft des Vaters
Geboren nach 1981 die beider Elternteile.

Was aber nun ist, wenn beide Elternteile nicht deutsch sind aber trotzdem verschiedene Nationalitäten haben, weiß ich auch nicht.

Manchen Ländern reicht es auch schon ais, wenn man in deren Luftraum (also im Flieger) geboren wird.

Grüße Maja

Hallo Elisabeth,
in Österreich gilt nicht das Territorialprinzip. Das heißt das mit dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft automatisch alle anderen Pässe abgegeben werden müssen.

Gruß

Markus

Hi Maja,

das stimmt so nicht ganz…

[…]

Ganz genau so wie Du habe ich es auch beschrieben: In dem einen Land so, in dem anderen so. Der Einzelfall entscheidet.

Grüße
Jana

Unproblematisch
Hallo!

Hallo!

Wenn die Mutter Österreicherin ist hat das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft kraft Abstammung. Bei Vätern nur dann, wenn das Kind als ehelich gilt. In welchem Land das Kind geboren wurde ist irrelevant.

Die Staatsbürgerschaft erwirbt das Kind in so einem Fall kraft Geburt, sie muss daher nicht und kann gar nicht verliehen werden! Das Kind muss nur durch den gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Behörde die Ausstellung eines österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises beantragen, das ist alles.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist in so einem Fall jedenfalls nach österreichischem Recht unproblematisch und im Normalfall auch nach ausländischem Recht.

Gruß
Tom

Hallo!

Da stimmt so nicht ganz. Abgesehen davon, dass es hier um den Erwerb durch Geburt geht, muss die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, bevor die österreichische verliehen wird - das klingt jetzt pingelig, ist aber sehr wesentlich, denn wird die Staatsbürgerschaft verliehen ohne Entlassung aus der ausländischen so ist die Verleihung endgültig und wirksam! Ob die Person die ausländische dann verliert richtet sich ausschließlich nach dem Recht dieses Staates.

Gruß
Tom

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Danke fuer eure Hilfe. Ich werde nochmals versuchen fuer meinen Sohn die oesterr Staatsbuergerschaft (Staatsbuergerschaftsnachweis) zu bekommen. Ich kann mich erinnern als ich die australische Staatsbuergerschaft annahm vor etlichen Jahren, nach der Geburt meines Sohnes, dass ich meinen oesterr. Pass abgeben musste und dachte damals, dass das oesterr. Gesetz es so verlangte.

Es war so vor Jahren, dass die Annahme der Staatsbuergerschaft eines anderen Landes automatisch zum Verlust der oesterr. fuehrte. Es muss sich also geaendert haben.

Viele Gruesse
Elisabeth

Hi Jana,

hast recht…ich hab mich an der „Mutter“ festgebissen und Dich dann mißverstanden…nehme alles zurück und behaupte das Gegentum :wink:

Grüße Maja

Nicht ganz
scheint mir…

Hallo Elisabeth,

Es war so vor Jahren, dass die Annahme der Staatsbuergerschaft
eines anderen Landes automatisch zum Verlust der oesterr.
fuehrte. Es muss sich also geaendert haben.

Ich habe mich bisher nicht gemeldet, weil ich mich im österreichischen Recht nicht auskenne, aber mir scheint jetzt Du verwechelst die beiden Fälle „eine ausländische SA beantragen“ und „eine ausländische SA durch Geburt oder Heirat verliehen bekommen“. Im deutschen Recht ist es ein himmelweiter Unterschied, und ich vermute, das wird in Österreich ähnlich sein.

Nehmen wir an, Du wärst Deutsche. Du bekommst ein Kind, welches zufällig in Frankreich zur Welt kommt. Dann hat Dein Kind automatisch die deutsche SA kraft Abstammung (da Du als Mutter zur Zeit der Geburt ebenfalls Deutsche bist).
Frankreich verleiht allen Kindern, die in Frankreich geboren werden automatisch die französische SA, kraft Territorialprinzip.
Dies geschieht automatisch und ohne Antrag. Deshalb würde dieses Kind die deutsche SA dadurch nicht verlieren. Deutsche verlieren ihre SA nur, wenn sie auf Antrag eine fremde SA annehmen. (Seit neustem können wir in solchen Fällen übrigens vorher einen Beibehaltungsantrag stellen - wie erfolgreich dieser ist, weiß ich aber nicht.)

Ob Australien seine SA genau wie Frankreich durch Geburt und ohne Antrag automatisch verleiht, weiß ich nicht. Aber das dürfte der entscheidende Unterschied für deinen Sohn sein. Hat er eine fremde SA beantragt, müsste er - falls er Deutscher wäre die alte abgeben. Ging es automatisch, so kann er nichts dafür und behält dazu die alte als doppelte SA.

Viele grüße, Stefanie

Hallo!

Ja deine Information stimmt nach wie vor. Wenn ein östereichischer Staatsbürger eine fremde annimmt, dann verliert er nach dem StbG automatisch die österreichische (vgl. Fall Andreas Goldberger). Ob er die österreichische abgeben muss bevor er eine andere bekommt richtet sich wieder nicht nach Ö-Recht. Um das ganze geht es hier aber nehm ich mal an überhaupt nicht.

Wenn ich dich so richtig verstanden habe, dann geht es um ein Kind, dass Staatsangehöriger eines Landes kraft Geburt in diesem Land und österreichischer Staatsbürger kraft Abstammung ist. Damit ist das Kind ex lege (also direkt von Gesetzes wegen ohne Verleihungsbescheid) ab Geburt (!) Doppelstaatsangehöriger und eine Verleihung rechtlich nichtmal möglich - es können sich daher auch Rechtsfragen zur Verleihung gar nicht stellen.

Gruß
Tom

Hallo!

Also wenn der Fall jetzt folgendermaßen ist:

Zum Zeitpunkt der Geburt deines Sohnes lebtest du in Australien und warst österreichische Staatsbürgerin. Nach der Geburt deines Sohnes hast du die österreichische Staatsbürgerschaft aufgegeben und die australische angenommen. Stimmt das so? Wenn ja folgt daraus folgende rechtliche Beurteilung:

Dein Sohn ist ab Geburt gemäß § 7 Abs. 3 StbG österreichischer Staatsbürger, unabhängig davon, ob er mit der Geburt die australische erworben hat oder nicht. Weiters kommt es darauf an: Hast du auf deine österreichische Staatsbürgerschaft freiwillig verzichtet, bevor du die australische angenommen hast, so bleibt dein Sohn österreichischer Staatsbürger.

Sollte es allerdings so sein, dass du auf die österreichische nicht freiwillig verzichtet hast, bevor du die australische angenommen hast, so hast du mit der Annahme der australischen gemäß § 27 Abs. 1 StbG die österreichische ex lege verloren. Sollte dies der Fall sein, dann ist es möglich, dass dein Sohn die Staatsbürgerschaft ebenfalls verloren hat. Dazu weiß ich aber noch zuwenig über den Fall, dass ich dir das konkret sagen könnte.

Gruß
Tom

Also wenn ich richtig verstehe ist mein Sohn, inzwischen grossjaehrig, automatisch Oesterreicher und muss nur um einen Staastbuergerschaftsnachweis ansuchen und kann damit einen oesterr Pass erhalten. Er wurde uebrigens in Kanada geboren u.
hat kanadische Staatsangehoerigkeit durch Geburt.

Jetzt habe ich noch eine Frage. Da mein Ehegatte (schreckliches Wort) seine oesterr. Staatsbuergerschaft behilt bin ich also, obwohl ich meine eigene Staatsangehoerigkeit verlor durch Annahme der austral., weiterhin berechtigt zur oesterreichischen?

Viele Gruesse an euch alle und danke euch nochmals. Wie bin ich froh, dass es Wer-Weiss-Was gibt mit Menschen die zu helfen bereit sind.

Elisabeth

Hallo Elisabeth,

Also wenn ich richtig verstehe ist mein Sohn, inzwischen
grossjaehrig, automatisch Oesterreicher und muss nur um einen
Staastbuergerschaftsnachweis ansuchen und kann damit einen
oesterr Pass erhalten. Er wurde uebrigens in Kanada geboren
u.
hat kanadische Staatsangehoerigkeit durch Geburt.

Genau. jedenfalls, wenn das österreichische Recht in diesem Punkt so gestrickt ist, wie das deutsche Recht, und wenn Dein Sohn für seine kanadische SA keinen extra Antrag stellen musste, dann ist das so richtig.

Jetzt habe ich noch eine Frage. Da mein Ehegatte
(schreckliches Wort) seine oesterr. Staatsbuergerschaft behilt
bin ich also, obwohl ich meine eigene Staatsangehoerigkeit
verlor durch Annahme der austral., weiterhin berechtigt zur
oesterreichischen?

Nein, nicht dass ich wüsste. Mit Heirat ist es so: es gibt Länder (ich glaube, der Iran gehört z.B. dazu), die verleihen einer Frau, die hineinheiratet, automatisch die Staatsangehörigkeit. Wenn ich also einen Iraner heiraten würde, dann wäre ich damit automatisch Iranerin - ohne dies zu beantragen, vielleicht sogar, ohne es zu wollen. Dafür würde Deutschland mir die deutsche SA natürlich nicht aberkennen (schließlich kann ich ja nichts dafür), sondern akzeptieren, dass ich dann halt 2 Staatsbürgerschaften besitze.

Wenn ich aber z.B. einen Österreicher oder Franzosen heiraten, dann werde ich damit ja nicht automatisch Österreicherin oder Französin, sondern nur auf Antrag. Und wenn ich dann die SA meines Mannes beantrage, dann müsste ich die deutsche dafür aufgeben (oder doch zumindest einen Beibehaltungsantrag stellen, der abgelehnt werden kann).

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es in Österreich genauso ist, aber das ist die innere Logik. Nur dadurch, dass Dein mann Österreicher ist, ändert sich für Dich gar nichts.

Mit vielen Grüßen, stefanie

MfG
Elisabeth

Andere Staatsangehörigkeit aufgeben
Hallo!

Jetzt habe ich noch eine Frage. Da mein Ehegatte
(schreckliches Wort) seine oesterr. Staatsbuergerschaft behilt
bin ich also, obwohl ich meine eigene Staatsangehoerigkeit
verlor durch Annahme der austral., weiterhin berechtigt zur
oesterreichischen?

Ja unter bestimmten Voraussetzungen bleibst du berechtigt, weil du die österreichische schon mal hattest. Man bekommt sie dann leichter wieder. Bedingung ist allerdings, dass du die andere Staatsbürgerschaft aufgibst!

Gruß
Tom