Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo!

Also mir kommen einige Postings hier vor wie fröhliches Rätselraten. Entschuldigung, aber das wollte ich mal sagen. Aus dem bisherigen Sachverhalt kann man nicht einmal theoretisch eine rechtliche Beurteilung vornehmen.

Daher wäre interessant: Wer der beteiligten Personen hatte wann genau welche Staatsangehörigkeit bzw. diese wodurch erworben und wo haben diese Leute wann gewohnt. (Die Geburtsurkunden sind einmal primär nicht relevant, da jeder, der in der DDR geboren wurde eine DDR Geburtsurkunde hat, mit der Staatsangehörigkeit hat das gar nichts zu tun). Dann könnte man dazu etwas sagen, wobei man wahrscheinlich das Staatsangehörigkeitsrecht der UdSSR sowie die Rechtsüberleitung kennen müsste - aber dazu kann man auch erst was sagen, wenn der Sachverhalt vollständig ist.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

wie kann ich dir das verständlich machen?? Sag mir was du brauchst an Infos.

Andrej

Hallo Carsten,

Er hat ganz normal zwischen DDR und Russland gelebt

Zwischen …? Also in Polen?

und seine Vorfahren kommen aus Böhmen.

also doch ausgewandert! :smile:

Wenn ich dich jetzt richtig verstehe hab ich beide Staatsangehörigkeiten

Richtig.

kann mir aber aus der russischen keinen Vorteil ziehen z.B. Visafreiheit etc.?

Du hast alle Vorteile, die die Staatsangehörigkeit dir bietet. Falls es Länder gibt, in denen ein Deutscher ein Visum braucht, ein Russe aber nicht, fährst du mit dem russischen Pass hin.

Grüße
Carsten

Hallo,

Also mir kommen einige Postings hier vor wie fröhliches Rätselraten.

ich weiß nicht, was die Bemerkung soll. Ich habe Fakten mitgeteilt, und mehr Infos, als die, die Andrej mitgeteilt hat, braucht man zur Beurteilung der Situation nicht.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

du bringst mich meinem Zeil schon ganz nahe! Also mein Opa hat in der DDR und der CCCP gelebt(wahlweise).
So gesehen ja sind meine Vorfahren ausgewandert. Jetzt kommt das Wichtige(!). Ich habe denn deutschen Pass, kann ich jetzt ohne weiteres einen russischen beantragen(ohne deutschen Abgeben etc.)? Andere Sache was wenn die mich an der russischen Grenze verhaften und sagen du muss Militärdienst leisten, wie das meinem Bekannten droht? Ich will unbedingt beide haben. Wie beantragt man einen russischen Pass *g* oder kann man sich da im Brügerbüro meines Dorfes informieren (wo ich meinen PA und Reisepass beantrat habe).

Gruß Andrej

Hallo Andrej,

Ich habe den deutschen Pass, kann ich jetzt ohne weiteres einen russischen
beantragen(ohne deutschen abgeben etc.)?

Wie schon gesagt: Ja. Das ist eine Sonderregelung für „deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten“, wie sie auch für EG-Bürger gilt.

Andere Sache was wenn die mich an der russischen Grenze verhaften und sagen du muss Militärdienst leisten, wie das meinem Bekannten droht?

Wenn es keine Vereinbarung zwischen Russland und Deutschland gibt, die die Ableistung der Wehrpflicht im jeweils anderen Land anerkennt, unterliegst du in beiden Ländern der Wehrpflicht.

Um das zu prüfen, frag bei der russischen Botschaft oder einem Konsulat nach. Oder, falls du befürchtest, dass man nicht nicht fair aufklärt, weil man dich in die Wehrpflicht hineintricksen will, schreib an

Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

[email protected]

dort bekommst du bestimmt eine zuverlässige Antwort. Berichte doch hier mal darüber, wie die Situation ist!

Wenn du in Russland wehrpflichtig bist (ich befürchte, das wird so sein) kannst du trotzdem einen Pass beantragen, darfst aber erst nach Russland fahren, wenn du altersmäßig nicht mehr der Wehrplicht unterliegst.

Wie beantragt man einen russischen Pass *g*

Bei der russischen Botschaft oder einem russischen Konsulat.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

um endlich auf denn Punkt zu kommen.
Gibt es eine unabhängige Beratunsgstelle für sowas?
Ich muss mich mal Informieren bis wann man in Russland wehrpflichtig ist.
Wie erklärt man der russischen Botschaft diese Situation und den Anspruch auf denn russischen Pass?
Gib es irgendeine Behörde wo man fest stellen lassen kann ob man die doppelte besitzt? Bin ja auch so gesehen kein Auswanderer,
Russland-deutscher oder Rucksack-deutscher!
Bevor ich in die Botschaft latsche will ich gut informiert sein.
Wüd ger mal wissen ob das hier scon jemand mal gemacht hat.

Gruß Andrej

Hallo Andrej,

Gibt es eine unabhängige Beratunsgstelle für sowas?

die habe ich dir in meiner letzten Mail schon genannt. Nun gut, sie ist nicht wirklich „neutral“, weil sie deutsch und eine Regierungseinrichtung ist. Aber ich bin sicher, du bekommst dort sachliche Auskunft.

Wie erklärt man der russischen Botschaft diese Situation und
den Anspruch auf denn russischen Pass?

Du legst die Beweise für deine Herkunft vor.

Gib es irgendeine Behörde wo man fest stellen lassen kann ob man die doppelte besitzt?

Wenn du immer noch Zweifel hast, frag an der genannten Stelle.

Bin ja auch so gesehen kein Auswanderer, Russland-deutscher oder Rucksack-deutscher!

Aber deine Eltern gehören zu der Gruppe „deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten“, und du hast die Staatsangehörigkeit von ihnen „geerbt“.

Grüße
Carsten

Hallo!

ich weiß nicht, was die Bemerkung soll. Ich habe Fakten
mitgeteilt, und mehr Infos, als die, die Andrej mitgeteilt
hat, braucht man zur Beurteilung der Situation nicht.

Na ja die erste Frage wäre ja wohl, welche Staatsangehörigkeiten die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt hatten. War der Opa Deutscher, dann natürlich auch dessen Kind, also ein Elternteil, wenn Opa Deutscher zum Zeitpunkt der Geburt des Elternteils war. Dann wäre aber interessant, ob dieses Kind irgendwann einmal vor der Geburt des Fragestellers eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat. Dann würde die Staatsangehörigkeit vom Opa nämlich wieder weniger nutzen. Dann waren die Leute aber auch z.B. in Böhmen - potentiell kommen dann noch Staatsangehörigkeiten von Österreich und Tschechoslowakei in Frage. Also Fragen über Fragen…

Am einfachsten wäre: zum Zeitpunkt der Geburt war ein Elternteil Deutscher, der andere Russe - dann wäre das eine ganz normale unproblematische Doppelstaatsbürgerschaft. Aber wir wissen ja nicht sicher, was ist.

Gruß
Tom

Hallo,

Am einfachsten wäre: zum Zeitpunkt der Geburt war ein Elternteil Deutscher, der
andere Russe - dann wäre das eine ganz normale unproblematische Doppelstaatsbürgerschaft.

im Gegenteil, das wäre nicht einfach, sondern für Andrej nachteilig. Das wäre eine ganz andere Situation, als sie hier vorliegt. Denn dann müsste er spätestens im Alter von 23 Lebensjahren eine der beiden Staatsangehörigkeiten abgeben.

Aber wir wissen ja nicht sicher, was ist.

Ich weiß es, und aufgrund dieser Informationen habe ich meine Antwort gegeben. Wenn du es nicht weißt, hast du wohl nicht alles gelesen, was Andrej geschrieben hast.

Güße
Carsten

Hallo!

im Gegenteil, das wäre nicht einfach, sondern für Andrej
nachteilig. Das wäre eine ganz andere Situation, als sie hier
vorliegt. Denn dann müsste er spätestens im Alter von 23
Lebensjahren eine der beiden Staatsangehörigkeiten abgeben.

Nein das ist nicht richtig. Das Problem stellt sich beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, aber nicht beim Erwerb durch Geburt kraft Abstammung. Sollte es anders sein, dann nenne bitte die Rechtsgrundlage.

Gruß
Tom

Hallo!

Weil es immer wieder geschrieben wird: die EU hat mit dem Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt nichts zu tun. Es gibt keine Kompetenz der EU oder einer der Europäischen Gemeinschaften Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht zu treffen.

Gruß
Tom

Hallo Andrej,

um endlich auf denn Punkt zu kommen.
Gibt es eine unabhängige Beratunsgstelle für sowas?
Ich muss mich mal Informieren bis wann man in Russland
wehrpflichtig ist.

Da du dich in Russland auskennst, solltest du wissen, dass es in Russland Agenturen gibt, die Russen helfen nicht zur Armee gehen zu müssen. Recherchier doch mal über einen Kumpel eine solche Adresse und frag dort an. Oder wende dich an die Russencommunity hier im Lande. Erster Kontakt dürfte dr nächste russ. Spezialitätenladen bzw. Restaurant sein.

Wie erklärt man der russischen Botschaft diese Situation und
den Anspruch auf denn russischen Pass?

Vorlage der Geburtsurkunde, ggf. noch Kopie der elterlichen

Ciao maxet.

Hallo Anne,

Und wenn die Mutter gerade im Urlaub ist und zufällig ihr Kind
dort bekommt, dann heißt es in vielen Ländern doch noch nicht,
dass das Kind die Staatsbürgerschaft des Landes erhält.

Ganz richtig geschrieben. Es gibt eine ziemlich bedeutende Ausnahme: USA (ev. auch Frankreich).

Ciao maxet.

Deine Entscheidung …
Hallo Andrej,

abgesehen von dem Erlaß der Visa-Gebühren verstehe ich nicht, warum du so darauf pochst, dass du doch unbedingt die russische Staatsangehörigkeit haben willst.

Mein Freund gehört auch zu den „Rußland-Deutschen“. Er ist 89 übergesiedelt. Anfangs hatte er beide Staatsangehörigkeiten, musste aber Anfang der 90er seine russische Staatsangehörigkeit abgeben. Wurde dort geboren (hat also eine russische Geburtsurkunde, aber keine russische Staatsangehörigkeit mehr).
Auch wenn er manchmal in Erinnerungen schwelgt, wie schön er es als Kind hatte, denke ich, dass er mit der Regelung zufrieden ist.

Warum?
Zum einen hat er die deutsche Staatsangehörigkeit - damit gehts ihm gar net schlecht :wink: -> Reisen etc. (z.B. Urlaubs-Einreise in die USA ohne Visa, …) Wäre mit der russischen wahrscheinlich gar net möglich.
Würde er nach Russland reisen und hätte noch die russische Staatsangehörigkeit, würde dort (vllt. sogar gar net absichtlich) eine Straftat begehen, könnte er noch nicht mal auf deutschen Beistand hoffen, da er dann auch russischer Staatsbürger wäre.

Ein Austritt aus der russischen Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates kann ziemlich teuer sein. Wer sagt, dass man sie unbedingt braucht? Wenn man sie unbedingt zurück will, sollte man sich bestimmt erst einmal die Gründe überlegen.

Stell dir aber auch die Fragen, was abgesehen vom Militärdienst noch für Pflichten auf dich zukommen. Steuerpflicht? Kosten für eine ggf. erneute Einbürgerung (= Verlust der dt. Staatsangehörigkeit, wärst hier also Ausländer, brächtest ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis), Passgebühren - vor allem: immer wieder neuer Pass (für zwei Staatsangehörigkeiten), deutsche Rentenansprüche nach Auswanderung nach Rußland?

Urlaub in Rußland kann ja ganz toll sein, aber dort leben? Kannst du das? Das bedeutet meist ein ziemlicher „Rückschritt“ in Sachen „Alltagsdinge“, je nachdem als was man wohin auswandert.
Bedingt durch den Freundes-/Verwandtenkreis meines Freundes habe ich nicht nnur positives über Rußland gehört:
Diskrimierung von Russen deutscher Abstammung (je nach Region vllt. weniger ausgeprägt), geringer Verdienst/Renten - Verzögerung bei der Auszahlung, Konsumgüterknappheit bzw. Konsumgüter kaum vom normalen Verdienst zahlbar, tlw. Bürgeraufstände bzw. Hungersnot (Nachfolgestaat in dem mein Freund geboren wurde), Korruption, … bezieht sich auf den heutigen Nachfolgestaat, in dem mein Freund geboren wurde und eine Kleistadt nahe Moskaus)

Überleg dir mal die wahren Beweggründe, warum du unbedingt beide Staatsangehörigkeiten haben willst …
kannst auch tief in deinem Herzen mit dem Land verbunden sein, ohne einen „Pass“ zu haben.

Gruß
Molika

PS: Nicht böse sein, aber du erinnerst mich an viele Kinder „Rußland-Deutscher“, die entweder hier geboren wurden oder als kleines Kind rüber kamen und heute - trotz so gut wie keiner Erinnerung - herausposauen: „Ich bin stolz, Russe zu sein …“, die Rußland etc. aus dem Urlaub kennen, alles als voll geil bezeichnen, was damit zu tun hat: Leben, Wodka, Musik, …
Naja, solche „Kinder“ gibt es hier genug und ich bin nicht die einzige, die den Kopf darüber schüttelt.
IST NICHT BÖS GEMEINT!!!

und die russische Armee ist die
HÖLLE.

ist natürlich praktisch. Für Grundstuckspekulationen will man die Staatsbürgerschaft haben, aber für die Pflichten nicht!

Gruß
dataf0x

1 Like

Hallo oder Privet!

Also ich möchte dich zwar nicht enttäuschen, muss dir aber sagen, dass ich seriöserweise hier keinen konkreten Rechtstipp geben kann. Ich rate dir auch ab, dich auf Informationen hier zu verlassen, die offensichtlich auf Halbwissen beruhen (Halbwissen ist übrigens nicht schlecht, man sollte es aber nicht als Ganzwissen verkaufen). Solche Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind sehr heikel und schon kleine Fehler können gravierende Folgen haben. Ich habe schon bemerkt, dass die Situation bei dir relativ kompliziert ist, daher gilt dieser Grundsatz umso mehr.

Ich habe das Problem, dass ich zuwenig Insiderinformationen darüber habe, wer da in Deutschland kompetent beraten kann bzw. wer einen Anwalt empfehlen kann, der das gut kann (vielleicht weiß das ja noch jemand hier). Du müsstest am besten einen Anwalt suchen, der sich im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht auskennt, aber auch etwas vom russischen versteht. Wichtig ist, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit abgesichert ist bevor du irgendetwas mit den russischen Behörden anfängst - und genau das müsste geprüft werden, ein Fehler wäre fatal.Wenn das finanziell schwierig sein sollte vergiss nicht, dass es Beratungshilfe gibt, die dir die Anwaltskosten übernimmt!

Noch eine persönliche Anmerkung:
Im Übrigen ist es völlig in Ordnung, dass du deine russische Staatsangehörigkeit haben möchtest, wenn du dich als Russe fühlst. Es ist auch in Ordnung, dass du dich als Russe fühlst.

Manche diesbezüglich anderslautenden Kommentare hier scheinen mir da ziemlich unverständlich.

Gruß
Tom

Der hat einen sowieso-Pass
meint man, er hat die sowieso-Staatsangehörigkeit.

Ja das stimmt umgangssprachlich.

Wie sieht es mit dem Recht AUF die Staatsbürgerschaft aus? Da ist ja wohl ein Unterschied, ob jemand eine andere beantragt oder sie aufgrund eines Rechts bekommt? Durch die russische Geburtsurkunde hätte er doch das Recht auf die russische (nach russischem Recht - nehmen wir an es wäre so), und Deutschland dürfte ihm die deutsche nicht wegnehmen. Oder sehe ich das falsch?

Gruß
dataf0x

Guten Abend, alle zusammen,
ich habe nun wirklich nichts gegen „Ausländer“.

Jetzt würd ich gern mal wissen ob ich aus meiner
zweiten Geburtsturkunde, aus der Udssr einen
Vorteil raushauen kann?

und

…kann mir aber aus der russischen keinen Vorteil
ziehen z.B. Visafreiheit etc.?

und

…(sprich Immobiliekäufe in Bul. das nur Bulgaren dürfen)

sowie

… das Militär ist die Hölle

Als ein „normaler“ deutscher Bürger komme ich mir allerdings langsam
wie ein Bürger zweiter Klasse vor. Darf hier alles finanzieren, und
die ach so „Benachteiligten“ suchen sich überall die Rosinen heraus.
Weshalb nicht mal ein ganz klarer charakterlich einfacher Weg -
entweder deutsch oder russisch?
Es ist doch schon ein Privileg, hier überhaupt wählen zu können.
Dieses ist den meisten Menschen schon von vornherein verwehrt.
Und dann noch überall nur das Beste suchen, den anderen Mist dürfen
dann die Blöden machen?
Langsam bekomme ich einen dicken Hals.
Gruß
T-Bird

Hallo Andrej,

die kompetenteste Auskunft bekommst Du wohl bei der russischen Botschaft.

Eine Freundin von mir ist in Ostberlin aufgewachsen. Aufgrund der russischen Mutter hatte sie die DDR-Staatsbürgerschaft und die russische. In einem gewissen Alter - ich glaube es war 16 Jahre - mußte sie sich entscheiden, denn danach war es in der DDR nicht möglich beide Staatsbürgerschaften zu haben. Von der Sowjetunion aus wäre es - soweit ich mich erinnern kann - möglich gewesen.

Heute gilt BRD-Recht. Außer für Juden ist hierzulande eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht rechtens. Deshalb haben eine Reihe türkischer Leute ein Problem. Wenn Du eine andere Staatsbürgerschaft annimmst, verlierst Du damit automatisch die deutsche.

Viele Grüße

Iris