Doppelte Staatsbürgerschaft

Morgen zusammen,

ich möchte mal gern wieder dieses Thema aufgreifen, um für mich persönliche Fragen zu klären. Hab hier auch mal gegoggelt aber nix wahres für meinen Fall gefunden. Dieses Thema hab ich aufgeriffen als ich mal meine ganzen Kindersachen aussortieren wollte. Dabei hab ich meine Geburtsturkunde gefunden, aus der DDR aber noch eine andere aus der Udssr. Da stand ich nun mit zwei Geburtsturkunden, da ich ja vom Stammbaum her gesehen voll Russisch abstamme? Das hat mich so der maßen verwirrt das ich das in ne Ecke gehauen habe und so lag es dann nun zwei-drei Jahre. Bis ich es wieder ausgegraben habe heute. Jetzt würd ich gern mal wissen ob ich aus meiner zweiten Geburtsturkunde, aus der Udssr einen Vorteil raushauen kann? Denn soweit ich das sehe bin ich auch Russischer Staatsbürger. Kann mir da irgendjemand da helfen? Falls Wichtig bin im Sommer 87 geboren.

Andrje

1, 2 oder 3, du mußt dich entscheiden
Hallo,

Eigentlich gehört deine Frage eher ins Brett Allgemeine Rechtsfragen, aber wollen wir mal nicht so sein.

Soweit ich weiß ist die deutsche Staatsbürgerschaft inkompatibel zu anderen Staatsbürgerschaften. Ds bedeutet, daß du außer der Deutschen keine weitere haben darfst. Wenn du dich für die Russische entscheidest mußt du die Deutsche abgeben, also solltest du dir überlegen, welche dir wichtiger ist.

Gruß
Sticky

Hallo,

Eigentlich gehört deine Frage eher ins Brett Allgemeine
Rechtsfragen, aber wollen wir mal nicht so sein.

Soweit ich weiß ist die deutsche Staatsbürgerschaft
inkompatibel zu anderen Staatsbürgerschaften. Ds bedeutet, daß
du außer der Deutschen keine weitere haben darfst. Wenn du
dich für die Russische entscheidest mußt du die Deutsche
abgeben, also solltest du dir überlegen, welche dir wichtiger
ist.

Servus
Deine Aussage ist in dieser Generalisierung falsch…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß
Mike

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Tach,

sehr Interessant! Also wenn ich das bis jetzt Richtig verstanden habe, kann ich durch meine russischen Geburtsurkunde und meiner deutschen so zusagen die Russische Staatsbürgerschaft auf die hohe Kante schieben falls es mal nötig sein soll??? Denn mein Name wird in der russischen Geburtsturkunde auch anders geschrieben und hab da sogar einen Zweitnamen!!! Das were zu schön… Ich hab da nämlich nen Bekannten in der Nachbarschaft der hat die Deutsche und Bulgarische Staatsbürgerschaft. Er hält die Staatsbürgerschaft geheim, also genauer gesagt hat er seien Bulgarischen Pass nicht abgegeben als Sie Ihn aufgefordet haben und er hat immer noch seine Rechtsgültigkeit (sprich Immobiliekäufe in Bul. das nur Bulgaren dürfen). Also müsste, wenn ich ein en russischen Pass beantragen und auch kiegen sollte dass dann denn deutschem Staat vor enthalte kein Problem sein? Denn ich bin ja schon über 18. ??? Der Bekannte ist über 50!

Andrej

Servus Andrej
Ich wäre da sehr sehr vorsichtig.
Denn wenn Du die Russische Staatsbürgerschaft nicht bereits besitzt (quasi qua Geburtsrecht oder so) dann müsstest Du ja die Russische beantragen.
Sobald du dann russischer staatsbürger wirst, erlischt die Deutsche automatisch.

Doppelstaatsbürger geht nur, wenn du die Staatsbürgerschaft quasi „aufgedrängt“ bekommst, sei es durch Heirat oder durch Zwangseinbürgerung.
oder per Antrag bei der zuständigen Behörde.

Ich empfehle dir DRINGEND, vor jeglicher übereilten Entscheidung fachkundigen Rat einzuholen.

Gruß
Mike

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Soweit ich weiß ist die deutsche Staatsbürgerschaft inkompatibel zu :anderen Staatsbürgerschaften. Ds bedeutet, daß du außer der :smiley:eutschen keine weitere haben darfst. Falsch

Hi Sticky,
Insofern ist deine Aussage nicht Falsch aber auch nicht Korrekt.
Fakt 1: Deutsche vermacht sich in F, L, B oder so Bürger. Jederzeit kann diese Person auch die Staatsbürgerschaft von diesem Staat annehmen.
Ein CH wird in der Grande Nation geboren. Was ist er primär? F. Behält aber seine CH Staatsbürgerschaft. Also Doppelbürger.
Fazit2 : Mischehen. Frau D und er F oder B oder L. Kind da. Wat nun? Kind D, nein. Mutter ist D, F oder so. Kind ist in D geboren also F, L, B oder so. (Nationalität vom Vater gilt).
Fakt3: Ich möchte hier nicht auf Détails eingehen (anderes Kapitel). Unser Sohn ist in D geboren. Mutter ist D. Vater ist F und CH. Sohn ist nun, nach Einbürgerung, auch D.
Warum nicht auch CH ist eine andere Sache. (Scheiß EU hätte ich fast gesagt).
Warum also hat unser Sohn 2 Staatsbürgerschaften? Kann sowohl von der Bundeswehr als auch vom F Militär eingezogen werden?
Übrigens, unser Sohn hat 2 Pässe und PA? Soll mir mal das Gegenteil beweisen, was 2 Bürgerschaften angeht, beweisen. Es sind Fakten.
Hamm, hamm, hamm. das fällt mir noch was ein. Wir haben viele liebe TR Bürger. Viele davon haben noch ihre TR Staatsbürgerschaft behalten. Illegal. Ok. Aber wer prüft das?
Salutations (nicht im Ernst) D………….
Claude

Eigentlich gehört deine Frage eher ins Brett Allgemeine
Rechtsfragen, aber wollen wir mal nicht so sein.

Lass mal. MOD machr das schon. ist ja keine Frage gewesen sondern eine ? Wat den nun?

PS: Ich glaube nicht das er hier falsch war. MOD und TEAM werden es aber wissen.
Taps Taps Taps, da kommt doch was. *druck und*

Hi,

wenn du die russische Staatsbürgerschaft nicht schon hast, darfst du sie auf legalem Wege jetzt auch nicht erwerben. Ich habe zwei Staatsbürgerschaften, weil ich glaubhaft nachweisen konnte, dass es mir nicht oder nur sehr schwer möglich sei, meine erste loszuwerden, als ich die deutsche annahm. Das heißt, EIGENTLICH hätte ich die alte Staatsbürgerschaft abgeben müssen, aber weil das mit erheblichen Problemen behaftet war, drückt der deutsche Staat mal ein Auge zu und vergibt mir auch so die deutsche. Nur, wenn du die russische Staatsbürgerschaft NICHT hast, dann darfst du sie auch nicht erhalten, ohne die deutsche abzugeben.

Grüße,
Anja

PS: Vor kurzem ging durch die Presse, dass ziemlich viele Türken in Deutschland ihre deutsche Staatsbürgerschaft zurückgeben müssen. Was ist passiert? Sie haben die türkische abgegeben, die deutsche angenommen und danach wieder die türkische angenommen. Da sie aber beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft unterschreiben mussten, dass doppelte Staatsbürgerschaft verboten sei, annullierte sich mit dem erneuten Erhalt der türkischen Staatsbürgerschaft die deutsche.

Hallo Leute,

hab jetzt mal ein bisschen rum telefoniert und folgendes hat sich ergeben. Bis zu Wiedervereinigung hatte ich die Russische Staatsbürgerschaft!! Nach der Wiedervereinigung wurde ich eingedeutscht und zwar deswegen weil mein OPA deutscher war. Also Ich und mein Vater (russische Staatsbürgerschaft) und mein OPA (ob er schon denn deutschen Pass hatte weiß ich nicht)haben aufeinmal die deutsche Staatsbürgerschaft aber meine Mutter nicht?! Die hat sie erst Jahre später 99/00 gerkiegt. Die deutsche Staatsbürgerschaft. Jetzt bin ich total verwirrt. Denn demnach ist meine Geburtsturkunde (DDR) nur form Sache gewesen weil ich in der DDR geboren bin und demnach ich immer noch die russischer Staatsbürger?

Andrej

Komplexeres Problem…
Nuuun
Ich glaube, dein Fall ist etwas komplexer, als bislang angenommen.
Wenn ich das richtig überblicke hast Du bei deiner Geburt die Russische Staatsbürgerschaft bekommen. zur Einheit bekam dein vater (und somit wohl auch Du als 3 jähriger), die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun ist es wichtig, ob im Zuge dieses Verfahrens die Russische (damals Sovietische) Staatsbürgerschaft aufgegeben wurde, oder ob das überhaupt möglich ist, also ob der Russische Staat/die SU seine Bürger überhaupt damals aus der Staatsbürgerschaft entlies.

Die Frage ist auch, ob man mit dem Ende der Sovietunion als Völkerrechtliches Objekt überhaupt automatisch die Russische Staatsbürgerschaft bekommen hatte…

dazu solltest Du wirklich professionelle Beratung in Anspruch nehmen, erste Anlaufstelle wäre das Einwohnermeldeamt und Migrationsbeauftragte, eventuell auch die Russische Botschaft.
Ganz dringend möchte ich dir raten, keinerlei übereilte Schritte zu unternehmen, und NICHTS zu unterschreiben, sonst kann es dir passieren, dass Du ganz plötzlich deine deutsche Staatsbürgerschaft los bist (und die ist doch wirklich sehr praktisch)

Gruß
Mike

Salut Claude,

Fakt 1: Deutsche vermacht sich in F, L, B oder so Bürger.
Jederzeit kann diese Person auch die Staatsbürgerschaft von
diesem Staat annehmen.

In F vieleicht, aber in B und L mußt du, wenn du die dortige Staatsangehörigkeit beantragst einen sog „Congé de nationalité“ bei der Deutschen Botschaft beantragen.

Ein CH wird in der Grande Nation geboren. Was ist er primär?
F. Behält aber seine CH Staatsbürgerschaft. Also Doppelbürger.

Die Grande Nation ist ja auch ein Sonderfall, genau wie die USA. Wer dort geboren wird, ist automatisch Franzose bzw Ami

Fazit2 : Mischehen. Frau D und er F oder B oder L. Kind da.
Wat nun? Kind D, nein. Mutter ist D, F oder so. Kind ist in D
geboren also F, L, B oder so. (Nationalität vom Vater gilt).

Es sei denn, die Eltern verzichten drauf.

Fakt3: Ich möchte hier nicht auf Détails eingehen (anderes
Kapitel). Unser Sohn ist in D geboren. Mutter ist D. Vater ist
F und CH. Sohn ist nun, nach Einbürgerung, auch D.
Warum nicht auch CH ist eine andere Sache. (Scheiß EU hätte
ich fast gesagt).

Wenn das mal überprüft werden sollte, wird er sich entscheiden müssen.

Warum also hat unser Sohn 2 Staatsbürgerschaften? Kann sowohl
von der Bundeswehr als auch vom F Militär eingezogen werden?

Da würde ich persönlich dann doch F vorziehen.

Übrigens, unser Sohn hat 2 Pässe und PA? Soll mir mal das
Gegenteil beweisen, was 2 Bürgerschaften angeht, beweisen. Es
sind Fakten.

Es sind vieleicht Fakten, jedoch warte mal, bis das überprüft wird.

Hamm, hamm, hamm. das fällt mir noch was ein. Wir haben viele
liebe TR Bürger. Viele davon haben noch ihre TR
Staatsbürgerschaft behalten. Illegal. Ok. Aber wer prüft das?

Dazu gab’s vor kurzem im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ eine Diskussion.

Salutations (nicht im Ernst) D………….

Wie, nicht im ernst?

Eigentlich gehört deine Frage eher ins Brett Allgemeine
Rechtsfragen, aber wollen wir mal nicht so sein.

Lass mal. MOD machr das schon. ist ja keine Frage gewesen
sondern eine ? Wat den nun?

Bis jetzt steht sie noch hier :smile:

PS: Ich glaube nicht das er hier falsch war. MOD und TEAM
werden es aber wissen.

eben.

Taps Taps Taps, da kommt doch was. *druck und*

Noch hör ich nix :wink:

Gruß
Sticky

Hallo Leutz,

wau das es echt so kompliziert heut zu tage noch zu gehen kann *kopfschüttel* aber ich bin für jeden Rat dankbar. Aber bevor ich irgendwo hin gehe, noch eine wichtige Sache! Ich hab da noch einen Bekannten in meinem Alter der hat auch die deutsche und bulgarische Staatsbürgerschaft. Bei Ihm ist das Problem das Militär. Er darf bis er 25. Jahre alt ist nicht mehr einreisen (Bulgarien) sonst wird er sofort eingezogen! In Russland were es ja dann auch das gleiche aber dort bis zum 27. Lebensjahr und ich reise jedes Jahr 2. mal nach Russland und könnte mir so eine Sache, wie der Einberufung durch die russische Armee nicht leisten und die russische Armee ist die HÖLLE. Was könnt mir angesichts dieses Problem das auftretten könnte raten? Eine unabhängige Beratungstelle vielleicht?

Andrej

P.S. vieleicht bin ich ja sogar Staatenlos?

Hallo Andrej,

deine Frage ist hier ja mal wieder völlig off topic. :smile: Aber solange uns niemand hier rauswirft, sollten wir versuchen dein Problem zu lösen. Und hoffen, falls wir doch rausfliegen, dass wir uns irgendwo anders mit meiner und anderen Antworten wiederfinden.

Ich kann und könnte dir eine Menge über die deutsche Staatsangehörigkeit sagen. Aber deine Angaben sind unklar:

Du bist 1987 geboren? In der DDR? Welche Staatsangehörigkeit hatten deine Eltern zu der Zeit, oder haben sie jetzt?

Du schreibst in deiner Vika, du fühlst dich russisch. Warum?

Weiter unten schreibst du, du seist vielleicht staatenlos. In dem Bereich gibt es kein „vielleicht“. Entweder bist du es, oder auch nicht. Das weiß man. Ein Deutscher, falls du einer bist oder je warst, kann seine Staatsangehörigkeit nie verlieren, es sei denn, dass er eine andere hat.

Was steht in deiner Geburtsurkunde, was für einen Pass hast du?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

endlich einer der mir vielleich helfen kann. Also um deine Fragen zu beantworten bin im Juni 1987 geboren, in der DDR zu dieser Zeit hatten beide die russische Staatsangehörigkeit!!!
Wir beide(Ich+Vati)wurden aber nach der Wende eingedeutscht wegen meinem OPA, der hatte, glaub ich, damals die deutsche Staatsangehörigkeit! Ich fühle mich durch und durch russisch. Habe auch einige Jahre in Russland gelebt mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft(!). Mich verbindet mein ganzes Leben mit der Heimat meiner Eltern, besonders meine Freundin(die in Russland wohnt), die ganzen verwandten und und. Deswegen sehe ich Deutschland nur als Zwischenstopp irgendwann wenn ich auf die 40er zu gehe, will ich auswandern. Ich lebe und arbeite hier gerne aber das Klima ist nich das gleich wie drüben und das fehl mir halt.

Zu meiner Geburtsurkunde ich habe eine aus der DDR und der CCCP und in keiner von beiden steht was ich für einen Pass habe (mal nachguck).
Also in der DDR steht: Deutsche Demokratische Republik; Geburtsurkunde; Standesamt; Nr.; ist am; in … geboren; Eltern; Vermerke: keine; Stadt, den …; Stempel( Rat des Stadt …, Standesamt West (1); Unterschrift und Personalkennzahl. Mehr nicht.
Jetzt die aus der CCCP(russisch): Bescheingung der Geburt; halt meine ganzen Angaben nochmal wie DDR. Dann meine Eltern und da steht Nationalität bei beiden Russisch(!). Dann nen dicken stempel und Unterschrift der Behörde mehr nicht.

Gruß Andrej

Hallo Andrej,

du hast, wie du ja schon selbst sagst, beide Staatsangehörigkeiten: deutsche und russische. Ob du einen „Pass“ in materieller Form hast, spielt keine Rolle. Das ist eine Redensart: Wenn man sagt: Der hat einen sowieso-Pass meint man, er hat die sowieso-Staatsangehörigkeit.

Du hast russische Staataangehörigkeit, weil deine Eltern russisch waren, und die deutsche wegen des oder der deutschen Vorfahren.

In der Regel ist es richtig, was andere schon schrieben, dass man als Deutscher keine zweite Staatsangehörigkeit haben kann. Das hier ist aber eine Sonderregelung, die man getroffen hat, damit die Nachkommen der Deutschen, die vor Jahrhunderten in die Oststaaten ausgewandert sind, zurückkommen können - auch wenn sich diese oft gar nicht mehr als deutsch empfinden. Auch EG-Bürger können ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie die deutsche annehmen.

Du könntest eine Staatsangehörigkeit abgeben, musst du aber nicht. Auch wenn du dich russisch fühlst: die deutsche Staatsangehörigkeit ist bei Reisen ins Ausland oft ein Vorteil. Außerdem hast du hier alle Rechte, die jeder andere Deutsche auch hat.

Wenn du einen Pass brauchst, kannst du ihn jederzeit beantrage: Den deutschen beim Einwohnermeldeamt, den russischen bei der Botschaft oder Konsulat.

Grüße
Carsten

Toll!
Sachen gibts, die gibts gar nicht!

Da schreibt man eine Antwort auf eine Frage, und als man sie abschickt, stellt man fest, dass der Artikel verschwunden ist und die Antwort steht unter einem ganz anderen Beitrag.

Super, weiter so!
Carsten

3 Like

Wunder der Technik…
Hallo
der Thread wurde in das besser passende Brett „Ämter und Behörden“ verschoben.
Offenbar hängt das System in diesem Fall eine Antwort dann beim folgenden Thread an.
Intressant, hatten wir glaube ich noch nicht. Computer und Server sind halt auch nur Menschen :smile:

Vorschlag: Kopiere deine Antwort hier, poste die Antwort in Ämter und Behörden nochmal, und dann bittest Du die Moderation darum, der Kram hier zu löschen.

Gruß
Mike
@Mod, benötige keine Löschbenachrichtigung für dieses Posting)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Andrej,

du hast, wie du ja schon selbst sagst, beide Staatsangehörigkeiten: deutsche und russische. Ob du einen „Pass“ in materieller Form hast, spielt keine Rolle. Das ist eine Redensart: Wenn man sagt: Der hat einen sowieso-Pass meint man, er hat die sowieso-Staatsangehörigkeit.

Du hast russische Staataangehörigkeit, weil deine Eltern russisch waren, und die deutsche wegen des oder der deutschen Vorfahren.

In der Regel ist es richtig, was andere schon schrieben, dass man als Deutscher keine zweite Staatsangehörigkeit haben kann. Das hier ist aber eine Sonderregelung, die man getroffen hat, damit die Nachkommen der Deutschen, die vor Jahrhunderten in die Oststaaten ausgewandert sind, zurückkommen können - auch wenn sich diese oft gar nicht mehr als deutsch empfinden. Auch EG-Bürger können ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie die deutsche annehmen.

Du könntest eine Staatsangehörigkeit abgeben, musst du aber nicht. Auch wenn du dich russisch fühlst: die deutsche Staatsangehörigkeit ist bei Reisen ins Ausland oft ein Vorteil. Außerdem hast du hier alle Rechte, die jeder andere Deutsche auch hat.

Wenn du einen Pass brauchst, kannst du ihn jederzeit beantrage: Den deutschen beim Einwohnermeldeamt, den russischen bei der Botschaft oder Konsulat.

Grüße
Carsten

Vielleicht…
…kommt ja mit ´nem russischen Ausweis aus dem Parkhaus, wenn man zu lange zum Auto gebraucht hat…!?

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Hallo Carsten,

danke für die Info aber leider muss ich dich in einem Punkt korregieren. Mein Opa war kein ausgewanderter deutscher der in Russland bzw. Kasachstan gelebt hat! Er hat ganz normal zwischen DDR und Russland gelebt und seine Vorfahren kommen aus Böhmen. Erst nach dem Zerfall des 3. reiches sind Sie in die DDR gezogen. Er hat damals meine Oma väterlicher seits (eine Russin) geheiratet! Das zur geschichtlichen Seite. Wenn ich dich jetzt richtig verstehe hab ich beide Staatsangehörigkeiten , kann mir aber aus der russischen keinen Vorteil ziehen z.B. Visafreiheit etc.?

Andrej

Hallo Andrej!

Staatenlos bist Du bestimmt nicht - Du hast doch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass es wichtig ist, woher Deine Geburtsurkunde stammt. Wenn ich mich nicht irre, bekommt doch jeder seine Geburtsurkunde an seinem Geburtsort! Und wenn die Mutter gerade im Urlaub ist und zufällig ihr Kind dort bekommt, dann heißt es in vielen Ländern doch noch nicht, dass das Kind die Staatsbürgerschaft des Landes erhält.

Die Frage ist also, ob Du als Russlanddeutscher die russische Staatsbürgerschaft zurückbekommen kannst, ohne die deutsche zu verlieren. Wäre Russland in der EU, wäre das vermutlich kein großes Problem, aber so wirst Du Dich wahrscheinlich entscheiden müssen.

An Deiner Stelle würde ich erst mal abwarten: Vielleicht wird Russland irgenwann EU-Mitglied und eine doppelte Staatsbürgerschaft wird möglich. Ansonsten kannst Du abwarten, ob Du wirklich mit 40+ übersiedeln möchtest - oft werden solche Übersiedlungspläne bei zunehmendem Alter auch wieder verworfen. Ich kenne da viele Leute, die später mal wer weiß wohin ziehen wollten und jetzt im höheren Alter keine Lust mehr dazu haben.

Viele Grüße

Anne (die auch 2 EU-Staatsbürgerschaften hat)