Doppelte Staatsbürgerschaft

Hi,

hab ne kurze Frage und freu mich auf eure Antworten:

Ich bin in Deutschland geboren (Vater: Deutscher/ Mutter: Kroatin). Habe nen dt. Pass und war bis zum 12. Lebensjahr im kroat. Pass meiner Mutter gestanden.
Nun wollte ich wissen, ob ich einen kroatischen Pass beantragen kann. Im Moment arbeite und lebe ich in Belgien (habe hier eine 5jährige Aufenthaltsgenehmigung).

Schäme mich ein wenig ob meiner Unwissenheit…

Vielen Dank für eure Antworten.

LG,
Sebastian

Hallo,

natürlich kannst du die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen, warum auch nicht? Genauere Auskünfte gibt dir das kroatische Konsulat oder die Botschaft.

Allerdings geht die deutsche Staatsbürgerschaft damit wahrscheinlich verloren, da du eine andere beantragst.

Gerhard

Ganz wichtig;
BEFOHR— Du eine andere Staatsbuergerschaft annimmst, solltest Du Dich schriftlich bei einem Deutschen Konsulat informieren wass passiert wenn Du eine andere Staatsbuergerschaft annimmst.

Vor Jahren gab es hierzu auch noch den unterschied zwischen Mann und Frau, wobei eine Frau doppelstaatsbuergerschaft haben konnte dagegen ein Mann seine deutsche automatisch verlor wenn ere eine andere annahm.

Wie die regelung zur zeit ist kann eben nur ein Konsulat sagen.
Viele gruesse, Karl

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Hi Karl

Vor Jahren gab es hierzu auch noch den unterschied zwischen
Mann und Frau, wobei eine Frau doppelstaatsbuergerschaft haben
konnte dagegen ein Mann seine deutsche automatisch verlor wenn
ere eine andere annahm.

Ich kenne eine Halb-Amerikanerin (Vater US-Amerikaner, Mutter Deutsche), die einen US-Amerikaner heiratete und mit ihm Kinder hat. Sie ist also sozusagen doppelt halb deutsch, halb amerikanisch.
Trotzdem musste sie sich entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollte. Sie durfte nicht beide behalten. Um hier bleiben und arbeiten zu können, musste sie die amerikanische abgeben und hat nun nur noch die deutsche. Absurderweise aben ihre (ebenfalls hier bei ihr lebenden) inder die aerikanische behalten können.
Gruß,
Branden

Hallo!

Wenn du beide Staatsbürgerschaften bei Geburt durch Abstammung erworben hast, ist die doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem (einer der wenigen Fälle, wo es kein Problem ist). Es kommt nicht darauf an, welchen Pass du hast, sondern welche Staatsangehörigkeit. Das sind zwei verschiedene Dinge, nur setzt ein Pass die Staatsangehörigkeit (grundsätzlich) voraus.

Gruß
Tom

Hi Karl

Vor Jahren gab es hierzu auch noch den unterschied zwischen
Mann und Frau, wobei eine Frau doppelstaatsbuergerschaft haben
konnte dagegen ein Mann seine deutsche automatisch verlor wenn
ere eine andere annahm.

Ich kenne eine Halb-Amerikanerin (Vater US-Amerikaner, Mutter
Deutsche), die einen US-Amerikaner heiratete und mit ihm
Kinder hat. Sie ist also sozusagen doppelt halb deutsch, halb
amerikanisch.
Trotzdem musste sie sich entscheiden, welche
Staatsbürgerschaft sie behalten wollte. Sie durfte nicht beide
behalten. Um hier bleiben und arbeiten zu können, musste sie
die amerikanische abgeben und hat nun nur noch die deutsche.
Absurderweise aben ihre (ebenfalls hier bei ihr lebenden)
inder die aerikanische behalten können

ähnlicher Fall in meinem Bekanntenkreis

ER ist gebürtiger Senegalese und hat nach vielenvielen Jahren in D (auch nach der Heirat) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, aber die senegalesische nicht abgegeben; das Bemerkenswerte an der Sache ist, dass M´Baye als „Deutscher“ in den Senegal einreist, da er dann als „Ausländer“ betrachtet wird und (dort nummehr lebend) weniger Steuern bezahlt; lediglich bei der Einreise in afrikanische Nachbarstaaten benutzt er den seneglesichen Pass …

LG
Ralf

das
Bemerkenswerte an der Sache ist, dass M´Baye als „Deutscher“
in den Senegal einreist, da er dann als „Ausländer“ betrachtet
wird und (dort nummehr lebend) weniger Steuern bezahlt;

Das ist nicht bemerkenswert sondern illegal, zumindest in allen mir bekannten Staaten. Aber nicht wegen der Steuer. Die Steuer hat mit Staatsangehörigkeit nichts zu tun. Man zahlt nie in einem Land Steuer, in dem man nicht lebt, auch wenn man dort Staatsbürger ist.

Ins eigene Land darf man weder als Ausländer aus- noch einreisen. Man muß immer den Paß des jeweiligen Landes an dessen Grenze vorweisen, sodenn man einen besitzt. Das gilt in beide Richtungen. (Nur bei Drittländern darf man sich den besseren Paß aussuchen.) Der Grund ist, daß du bei der Einreise in ein fremdes Land als Ausländer giltst. Dann gelten bestimmte Fristen. (Im eigegen Land gibt es keine Fristen.) Solltest du dann mit dem anderen Paß ausreisen, bist du de facto nie ausgereist, d.h. du bist illegaler Einwanderer.

Das gilt soweit ich weiß EU-weit, d.h. die EU gilt als ein Staat.

Gruß
d.

Hallo!

Das gilt soweit ich weiß EU-weit, d.h. die EU gilt als ein
Staat.

Stimmt im Prinzip, aber eine kleine Korrektur: es gilt nicht EU-weit, sondern weltweit, da dies eine Regelung des anerkannten Völkergewohnheitsrechtes ist. Ins eigene Land nur mit den eigenen Papieren. In dritten Ländern kann man es sich aussuchen.

Gruß
Tom

Hallo!

BEFOHR— Du eine andere Staatsbuergerschaft annimmst,
solltest Du Dich schriftlich bei einem Deutschen Konsulat
informieren wass passiert wenn Du eine andere
Staatsbuergerschaft annimmst.

Der Hinweis ist natürlich richtig und wichtig, aber: die Frage ging nicht dahin, ob er die kroatische Staatsangehörigkeit beantragen kann, sondern ob er (als kroatischer und deutscher Staatsangehöriger) einen kroatischen Pass beantragen darf. Ich weiß nicht, ob dem Fragesteller der Unterschied bewusst ist, aber das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Gruß
Tom

Hi

Stimmt im Prinzip, aber eine kleine Korrektur: es gilt nicht
EU-weit, sondern weltweit, da dies eine Regelung des
anerkannten Völkergewohnheitsrechtes ist. Ins eigene Land nur
mit den eigenen Papieren.

Das hab ich schon geschrieben, ich hab was anderes gemeint: Gilt die EU als ein einziges Land? Darf man als EU-Inländer in ein anderes EU-Land als EU-Ausländer reisen? Also darf ein Deutsch-Amerikaner mit zwei Pässen in Griechenland als Amerikaner einreisen? Laut meinen Informationen nicht.

Gruß
d.

Hallo,

Wenn du beide Staatsbürgerschaften bei Geburt durch Abstammung
erworben hast, ist die doppelte Staatsbürgerschaft kein
Problem (einer der wenigen Fälle, wo es kein Problem ist).

Das widerspricht meinen Informationen.
Meine Kinder sind Doppelstaatsbürger. Uns wurde mitgeteilt, dass sie sich zum 23. Lebensjahr entscheiden müssen, welche Staatsbürgerschaft sie abgeben, welche sie behalten werden.

Gruß
Elke

Hallo,

das Staatsbürgerschaftsrecht ist nicht einfach in zwei Sätzen zu erklären. Es hängt auch oft von der speziellen Konstellation ab.

Siehe hierzu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…

nur mal so für den Einstieg :wink:

Gerhard

Hallo!

Da hab ich dich falsch verstanden.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich deine Frage sehr interessant finde, ich kann sie aber auch nicht beantworten, weil ich es nicht weiß. Also die EU bzw. die EG ist sicherlich kein Staat, es gibt auch keine entsprechende Staatsangehörigkeit zur EG. Andererseits ist die EG eine Organisation, die durch die Abgabe staatlicher Souveränitätsrechte entstanden ist und es gibt ja zur EG eine eigens geschaffene Unionsbürgerschaft. Ist also nicht ganz unlogisch, was du gesagt hast. Ob sich damit schon mal jemand rechtlich im Detail auseinandergesetzt hat, weiß ich nicht. Gelesen habe ich noch nichts darüber.

Gruß
Tom

Hallo!

Das kommt darauf an, warum sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben, ein großer Unterschied besteht z.B. bei Doppelstaatsbürgerschaft auf Grund Geburt im Land und bei Doppelstaatsbürgerschaft auf Grund Abstammung bei Geburt.

Gruß
Tom

Hallo,

Das kommt darauf an, warum sie die doppelte Staatsbürgerschaft
haben, ein großer Unterschied besteht z.B. bei
Doppelstaatsbürgerschaft auf Grund Geburt im Land und bei
Doppelstaatsbürgerschaft auf Grund Abstammung bei Geburt.

Das ist verzwickter. Ich werde mich nochmal reinknieen, in die Gesetzgebung. Ich finde es nur abartig, dass meinen Söhnen die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt werden soll (nach 23), obwohl sie auf Grund der Abstammung 100%ige Südafrikaner sind, durch Adoption deutsch (wir lebten aber damals in Südafrika), und ich darf bis an mein seliges Ende Doppelstaatsbürgerin bleiben (weil ich die südaf. Staatsbürgerschaft nicht auf Antrag, sondern mehr oder weniger unfreiwillig bekommen habe).

Ich habe nur den Verdacht, dass eine Rechtsberatung zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt die gleichen Ergebnisse bringen wird wie in 7 Jahren (wenn die Sache akut wird).

Gruß
Elke