Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,

angenommen eine Person X hat die deutsche Staatsbürgerschaft (in D geboren, aufgewachsen, keinen familiären polnischen Hintergrund).
Diese Person hat in Polen studiert, danach jahrelang in Deutschland gelebt und pendelt nun seit etwa 5 Jahren wieder regelmäßig nach Polen, da sie dort eine unbefristete Arbeitsstelle hat.
Nun wird dieser Person vom Arbeitgeber nahegelegt, die polnische Staatsbürgerschaft zu beantragen, da dem Arbeitgeber dadurch einige Vorteile entstehen würden.

Die deutsche Staatsbürgerschaft will Person X auf keinen Fall aufgeben, doch welche Vor- und Nachteile würden aus einer „zusätzlichen“ Staatsbürgerschaft entstehen? Nachfragen bei deutschen Behörden waren bisher wenig zufriedenstellend.

Welche Behörde wäre für soetwas zuständig und kennt sich damit aus?
Welche Anwälte (Fachbereich?) sind dafür zuständig? Sollte man für so einen Fall einen Anwalt hinzuziehen?
Und wie würde dies überhaupt ablaufen?

Gruß, Ente

Hallo,

schau Dir mal den § 25 StAG an, danach geht die Staatsangehörigekeit verloren, wenn der Deutsche eine andere Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag erwirbt. Ausnahmen davon gibt es im Verkehr mit anderen EU-Staaten, aber da sind dann noch andere Voraussetzungen (Völkerrechtliche Verträge) daran geknüpft, die es zu erforschen gilt. Ich wäre in so einem Fall ausgesprochen vorsichtig. Man bewegt sich mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf sehr dünnem Eis.

Gruss

Iru