Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,

habe gelesen, dass es möglich ist eine doppelte Staatsbürgerschaft zu haben, wenn die Eltern unterschiedliche Nationalitäten haben.
Wie sieht es aber beim Territorialprinzip aus? Darf man dann auch beide Staatsangehörigkeiten lebenslang behalten, ohne sich mit 18 entscheiden zu müssen?
Sprich Eltern beide Deutsch, aber das Kind ist vor 31.12.1981 in Großbritannien geboren. Darf es dann den Britischen und Deutschen Pass haben?
Wie sieht es beim Enkelkind aus? Hat dieses dann das Doppelrecht Deutsch/Britisch vom Vater/Mutter lebenslang geerbt, oder muss dieses sich dann irgendwann entscheiden?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo

habe gelesen, dass es möglich ist eine doppelte
Staatsbürgerschaft zu haben, wenn die Eltern unterschiedliche
Nationalitäten haben.

/klugscheißermodus ein
Nein, dann kann man nur zwei Staatsangehörigkeiten haben.
Kein Mensch kann eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, also etwa zweimal Deutscher sein.
/klugscheißermodus aus

Wie sieht es aber beim Territorialprinzip aus? Darf man dann
auch beide Staatsangehörigkeiten lebenslang behalten, ohne
sich mit 18 entscheiden zu müssen?
Sprich Eltern beide Deutsch, aber das Kind ist vor 31.12.1981
in Großbritannien geboren. Darf es dann den Britischen und
Deutschen Pass haben?

Ja, aus britischer Sicht ist es stets Brite und die Briten wird nicht interessieren, ob das den deutschen Ämtern passt.
Umgekehrt ist ein Kind deutscher Eltern von Geburt an deutsch und kann nicht ausgebürgert werden, nur weil die Briten meinen, es sei (auch) Brite.

Niemand kann gezwungen werden, eine bereits vorhandene Staatsangehöriglkeit abzulegen. Man kann ihm dann allenfalls verwehren, die deutsche hinzuzuerwerben.

In vorliegendem Fall sind aber beide von Geburt an vorhanden.

Wie sieht es beim Enkelkind aus? Hat dieses dann das
Doppelrecht Deutsch/Britisch vom Vater/Mutter lebenslang
geerbt, oder muss dieses sich dann irgendwann entscheiden?

Bei jemandem, der von Geburt an als Kind deutscher oder deutsch/britischer Eltern Deutscher ist und sich mit 18 folglich nicht (wie etwa junge Türken) für ein einziges Land entscheiden muss, entfällt dieses Entweder-oder.

Fraglich ist eher, ob die britische Staatsangehörigkeit nach britischem Recht so einfach vererbt werden kann.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

vielen Dank. Das hilft mir sehr weiter.

Aber noch eine Frage zu dem Thema: Muss den Staaten mitgeteilt werden, dass noch eine Staatsangehörigkeit bei einem anderen Staat besteht?
Habe vor kurzem den Personalausweis verlängert und da wird jetzt explizit nach einer doppelten Staatsbürgerschaft gefragt. Müsste dies da dann angegeben werden, auch wenn das vorher nie abgefragt wurde? Bekäme man ein Problem, weil das vorher nirgends angegeben wurde?

Hi,

Aber noch eine Frage zu dem Thema: Muss den Staaten mitgeteilt
werden, dass noch eine Staatsangehörigkeit bei einem anderen
Staat besteht?

wenn man diese erst erworben hat, dann sollte man den Nachweis darüber den jeweilig zuständigen Behörden vorlegen…

Personalausweis verlängert und da wird
jetzt explizit nach einer doppelten Staatsbürgerschaft
gefragt.

Diese Handlungsweise gibt es seit ca. 2004/2005 und bezieht sich auf
§ 25 Abs. 1 Satz 1 StAG.

Müsste dies da dann angegeben werden, auch wenn das
vorher nie abgefragt wurde?

Ja

Bekäme man ein Problem, weil das vorher nirgends angegeben wurde?

Ganz sicher - wenn § 25 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 StAG nicht zutreffen.
Aber ganz sicher gibt es keine Probleme, wenn die andere (ausländische) Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben oder vor Beantragung/Erwerb § 25 Abs. 2 StAG beachtet wurde.

Viel Gruß von Tara