Doppelte Staatsbürgerschaft D/CH

Wenn ein Kind in der Schweiz geboren wird, Mutter ist Schweizerin, Vater ist Deutscher, wohnt und arbeitet jedoch in der Schweiz, hat es nach meinem Verständnis die doppelte Staatsbürgerschaft, ist das richtig?
Falls ja, was muss der Vater wo in die Wege leiten, damit das Kind nach der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Muss der Vater dazu auch rechtlich als Vater gelten, d.h. die Vaterschaft beim Zivilstands- und Erbschaftsamt anerkennen?

Hallo,

Falls ja, was muss der Vater wo in die Wege leiten, damit das
Kind nach der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Muss der Vater dazu auch rechtlich als Vater gelten, d.h. die
Vaterschaft beim Zivilstands- und Erbschaftsamt anerkennen?

Ja, das ist richtig.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Es sollte mit der Geburtsurkunde -in der der Vater auch eingetragen ist, wenn Anerkennung gemacht wurde- zur Deutschen Botschaft gegangen und zumindest ein Kinderreisepass für das Kind beantragt werden. Sollten beide Elternteile sorgeberechtigt sein, dann müssen auch beide Elternteile der Ausstellung eines deutschen Kinderreisepasses zustimmen.

Gruss Sid

Hallo,

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/…

Gruss Thomas