Hallo,
ich hätte da mal ne Frage zu dem Thema doppelte Staatsangehörigkeit. Hab zwar schon einige Sachen zu dem Thema gefunden, aber irgendwie passt nichts auf meinen Fall.
Und zwar bin ich in Großbritannien geboren (1981), meine Eltern sind aber beide Deutsche und wir haben auch immer in Deutschland gelebt. Da 1981 in UK noch das Territorialprinzip (oder wie das genau heißt) galt, habe ich auch ein Anrecht auf die britische Staatsbürgerschaft.
Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich dann ein Problem mit meiner Deutschen bekomme?
Früher haben meine Eltern immer gesagt, ich müsste mich dann mit 18 Jahren zwischen den Staatsbürgerschaften entscheiden. Allerdings habe ich im Netz gelesen, dass man beim Abstammungsprinzip (also z.B. Vater Deutsch, Mutter Britin) sich nicht entscheiden muss, sondern ein lebenslanges Recht auf beide Staatsangehörigkeiten hat. Gilt das auch beim Territorialprinzip? Schließlich habe ich da ja auch das Recht bei Geburt erhalten und nicht erst irgendwann durch Zu-, Ein- oder Auswanderung.
Und angenommen, ich habe jetzt ein lebenslanges Recht auf beide Staatsangehörigkeiten, wie gebe ich das denn dann jetzt an? Schätze mal auf Britischer Seite brauch ich nur den Pass beantragen, da man dort ja schon immer mehrere Staatsbürgerschaften haben durfte. Aber wie und wo sage ich dann dem Deutschen Amt, dass ich jetzt auch noch nen Britischen Pass habe? Oder muss ich das noch extra irgendwo beantragen und genehmigen lassen?
So, und damit das ganze noch was komplizierter wird: ich bin vor ´nem Jahr Mutter geworden. Hat mein Sohn dann jetzt auch ein Recht auf die Britische Staatsangehörigkeit, bzw. dann ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch-Britisch, da ja der Papa Deutsch ist?
Fragen über Fragen…
Im vorraus auf jeden Fall vielen lieben Dank für jede Hilfe und Rat.
Bonnsay