Doppelte Staatsbürgerschaft erwerben

Hallo zusammen, meine Schwester und ich, geboren 1975 bzw 1977 mit einem deutschen Vater, dieser verheiratet mit unserer österreichischen Mutter, leben schon immer in Deutschland. Beide haben wir nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Unsere Mama hat nur die österreichische Staatsbürgerschaft. Sie besitzt nach wie vor ihr Elternhaus in Österreich, wo auch meine Schwester und ich einen Zweitwohnsitzhaben. Aus verschiedenen Gründen hat sich unser Wunsch dringend verstärkt, ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wie können wir vorgehen? Wie aussichtsreich ist das bzw haben wir über unsere Mama einen Anspruch? Ich danke für euren Rat.

Hallo,

wende dich am Besten an eine österreichische Botschaft. Die können da Auskunft geben.

Gruß,
Steve

1 Like

Hallo,

das

glaube ich nicht! Ihr habt nur keinen österreichischen Pass/Ausweis!

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260410.html

Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt , wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
[…]
Wenn bei Eltern unterschiedlicher Nationalitäten (österreichische und eine andere) im Herkunftsland des fremden Elternteils auch das Abstammungsprinzip (wie in Österreich – siehe 1. Absatz) gilt, ist das Kind Doppelstaatsbürgerin/Doppelstaatsbürger . Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – es kann jedoch sein, dass der andere Staat eine Entscheidung verlangt.

Da Österreich auch in der EU ist, musstet ihr auch nicht mit 18 euch für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Gruß
Christa

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260430.html
Steht alles da drin, scheint möglich zu sein als österreichischer Doppelstaatsbürger.
ramses90

Danke euch für die Links und Antworten!! :slight_smile:

Das, was Du verlinkst, ist allerdings die heutige Gesetzeslage.

1 Like

Freu dich nicht zu früh …

„Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung von der ehelichen Mutter war vor dem 1. September 1983 nur möglich, wenn das Kind mit Geburt nicht automatisch die Staatsangehörigkeit des Vaters bzw. des Geburtslandes erwerben konnte und somit staatenlos gewesen wäre.“

https://www.bmeia.gv.at/oeb-pretoria/service-fuer-buergerinnen/ausweise-dokumente/staatsbuergerschaftsnachweis/

Ihr habt also, anders als Christa oben behauptet, bei eurer Geburt keine östereichische Staatsbürgerschaft bekommen, denn ihr hattet ja die deutsche eures Vaters.

Ihr habt also auch keine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern nur die deutsche. Und damit trifft auch das, was Ramses schreibt, nicht auf euch zu, denn das gilt nur für Kinder, die jeute geboren werden.

Gruß,
Max

1 Like

Oh, stimmt. Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie heute anders als damals sein könnte, zumal die Mutter Österreicherin war, ein Bezug also durchaus gegeben.

@Oelli: Waren die Eltern von Anfang an verheiratet? Eine Möglichkeit bestünde nämlich, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt der beiden Kinder (noch) NICHT verheiratet waren.

Schade, wäre auch zu schön gewesen, wenn’s so einfach gewesen wäre!

Bei einem derart umstrittenen Thema wie der doppelten Staatsbürgerschaft? Das war nicht nur in Deutschland ein politisch heiß umkämpftes Thema der letzten 30 Jahre …

zumal die Mutter Österreicherin war, ein Bezug also durchaus gegeben.

Richtig: die Mutter. Nur zur Erinnerung: Das ist der Teil des Ehepaars, der in Deutschland bis 1977 nur arbeiten durfte, wenn es mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war. Natürlich hat sich die Staatsbürgerschaft in der guten, alten Zeit nicht nur in Deutschland, sondern auch in Östereich ausschließlich nach dem Familienoberhaupt gerichtet …

Bonus Track: Oelli und seine Schwester gehören gemäß der offiziellen Definition übrigens zu den Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland.

Gruß,
Max

1 Like

Dann hätten sie aber bereits die österreichische Staatsbürgerschaft und nicht die deutsche. Denn unhelische Kinder eines deutschen Vaters mit einer österreichischen Vaters waren in der guten alten Zeit natürlich keine Deutschen …

Ich denke, der Weg zum Konsulat wäre wirklich das beste … wobei ich nicht viel Hoffnung hege:

"Erwerb durch Abstammung von einer österreichischen Mutter für Personen die zwischen dem 1.9.1964 und dem 31.8.1983geboren sind

Vor dem 1.9.1983geborene eheliche und legitimierte Kinder einer österreichischen Mutter, die bei Geburt oder Legitimierung eine fremde Staatsangehörigkeit vom Vater erworben haben, und zum genannten Zeitpunkt noch minderjährig und ledig waren, können die Staatsbürgerschaft durch Anzeige erhalten. Die Mutter muss bei Abgabe der Anzeige noch am Leben und Österreicherin sein.

ACHTUNG: Frist für die Anzeige ist der 30.4.2014."

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwj54N6p6uXvAhUB_rsIHY5eChMQFjAAegQIAhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.bmeia.gv.at%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FVertretungen%2FJakarta%2FDokumente%2FNeuerungen_fuer_AOE_StbG_Novelle_2013.pdf&usg=AOvVaw26KDFj1T5yHlm3P5MCRgkS

Gruß,
Max

Das ist nicht ganz korrekt. Ich, Mutter Deutsche beide Kinder in Deutschland geboren. Beide Kinder haben die Deutsche Staatsbürgerschaft und ich habe für beide eine österreichischen Staatsbürgerschaftnachweiss Urkunde
LG MICHAELA

wann geboren?

Schöne Grüße

MM

1 Like

1981
1988
Deutschland

Jo. Und was ist jetzt „nicht ganz korrekt“ (abgesehen von Deinem Deutsch)?

Schöne Grüße

MM

Was ist mit meinem Deutsch

Die Quote von fünf Fehlern in drei Sätzen ist ein bisserl hoch, finde ich. Darum geht es aber nicht, sondern darum, was genau denn an dem, was @Denker_a_D über den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung von einer österreichischen Mutter geschrieben hat, „nicht ganz korrekt“ sein soll.

Was Du schreibst, bezieht sich auf die österreichische Staatsbürgerschaft von Kindern einer deutschen Mutter - ob und wie erworben oder verliehen, bleibt dabei offen.

Schöne Grüße

MM

1 Like