Doppelte Staatsbürgerschaft - Hauptwohnsitz

Hallo,

Man die doppelte Staatsbürgerschaft, also von Österreich und Deutschland!
Der Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland bei den Eltern. Man möchte nun allerdings in Österreich studieren!!

Muss man sich dort nun melden?
Kann man das als Zweitwohnsitz angeben? Geht das überhaupt, wenn man in Österreich keinen Hauptwohnsitz hat? Oder hängt das mit dem Wohnsitz von der Person an sich ab oder vom einzelnen Staat?

Wo kann man denn da nachfragen, weil es betrifft ja 2 Staaten??
Danke für eure Hilfe!

Hallo,
die Staatsangehörigkeit spielt für das Melderecht in der Regel keine Rolle.
Ich habe jetzt nur in den Anfang des österr. Meldegesetzes http://www.jusline.at/Meldegesetz_%28MeldeG%29.html geschaut, melden wird man sich wohl müssen und zwar innerhalb von drei Tagen.
Da man eh hin muß kann man das mit dem Nebenwohnsitz gleich vor Ort klären - in Deutschland ist der erste Wohnsitz automatisch Hauptwohnsitz, die Regelung in AT habe ich jetzt nicht gefunden, bitte selbst nachlesen, wenn sich niemand meldet.
Ob es für die Vergabe von Studienplätzen (sofern beschränkt) sinnvoll ist als In- oder Ausländer aufzutreten (könnte man ja beides), ist meist kompliziert. Mal bietet das eine, mal das andere Vorteile.

Cu Rene

Auch ein Grüß Gott,

einen Nebenwohnsitz in einem Land kann ein Mensch nur haben, wenn er im gleichen Land einen Hauptwohnsitz hat.

Ob jemand in anderen Ländern ebenfalls gemeldet ist und eine Wohnung hat, interessiert keine Behörde (zumindest nicht in Demokratien)
Ich habe mehrere Wohnorte in verschiedenen Ländern. In D interessiert das keinen.
In Österreich ebenso. Wie schon angesprochen, das jeweilige Meldegesetz - hier innerhalb von 3 Tagen - ist zu beachten.

Zur konkreten Frage:
Wenn ohne Wohnung in Ö von D aus zur Uni gependelt wird, gibt es ja keinen Wohnsitz. Also auch keine Meldepflicht. Es können höchstens Zulassungsprobleme an der Uni entstehen.

Wenn dort regelmässig (z.B. bei Freundin) übernachtet wird, tritt die 3-Tage-Regelung in Kraft.
In Ö ist eine „kleine“ Meldung für max- 3 Monate im jeweiligen Ort beim Bürgermeister möglich und kostenlos.
Wenn der Aufenthalt für mehr als 3 Monate geplant ist, ist die Meldung in der zuständigen Kreisstadt zu machen und kostet 15,- €

Du hast einen Ö-Pass? Dann ist dieses Problem für dich sicher keines:
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,42…

Eventuell auftretende Fragen zur Doppelbesteuerung sind dann ein extra Thema und haben mit den Meldegesetz erst einmal nichts zu tun.

Gruß
R