Doppelte Staatsbürgerschaft und Einbürgerung

Hallo,

weiß wer, wie das ist, wenn man 2 Staatsbürgerschaften hat und eingebürgert werden wollen würde?

Schöne Grüße

vom Heilkraut

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo,

weiß wer, wie das ist, wenn man 2 Staatsbürgerschaften hat und
eingebürgert werden wollen würde?

Kannst du das näher erläutern?
Person A hat die Staatsbürgerschaft von Staat X und Y und will in Staat Z eingebürgert werden?
Oder Person A hat die Staatsbürgerschaft von Staat X und Y und will in Staat X eingebürgert werden?

Letzteres ist einfach. Man gibt die Staatsbürgerschaft von Staat Y einfach ab.

Gruß
Elke

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo Elke,

vielen dank für deine Nachricht.

Nehmen wir mal an Person A ist nach Deutschland eingerei99st und hätte Staatsbürgerschaft B und C. Und nehmen wir an, das er mit der Staatsbürgerschaft C nichts zu tun hatte, sondern nur mit der Staatsbürgerschaft B.
Und nehmen wir mal an Person A wurde mit einer Staatsbürgerschaft geboren, und bekam später die Staatsbürgerschaft C bei später nach Volljährigkeit dazu.
Wenn nun dann Person A eingebürgert würde, würde festgstellt das der Pass des einen Landes von Person A - wäre abgelaufen.
Was wären die Schritte die zu gehen wären, um alles richtig zu machen?

Und was wäre zu tun wenn Person A die Staatsbürgerschaft C einfach abgeben wollen würde, wo er ja eh nie was mit zu tun gehabt hätte?

Hallo!

So einfach ist das nun nicht, um welche Staatsbürgerschaften soll es denn gehen?

Gruß
Tom

Hallo,

weiß wer, wie das ist, wenn man 2 Staatsbürgerschaften hat und
eingebürgert werden wollen würde?

Das fehlt ein bisschen. Z.B. die Angabe, in welchen Staat man konkret eingebürgert werden möchte. Ansonsten ist alles nur ein Wettraten.

Gruss

Iru

Hallo Iru,

nehmen wir mal an Person X würde nach Deutschland eingebürgert werden wollen, und wäre halb Libanese und halb Türke. Und nehmen wir weiter an das der Libanesische der „Hauptpass“ ist, und immer legal Aktualisiert wurde, während der Türkische Pass abgelaufen wäre, weil er nie gebraucht worden wäre.
Und nehmen wir einfach nochmal an, Person X würde einfach zwecks Einbürgerung nach Deutschland die Türkische Staatsbürgerschaft ablegen wollen, und hätte übrigens nie was mit der Türkei zu tun gehabt, auch keinen Wehrdienst keine Sprache, kein Urlaub etcpp. Wie würde Person X die Türkische Staatsbürgerschaft los?

Gruß

Heilkraut

Hallo!

Nun ich vermute mal, die Person wird die libanesische auch aufgeben müssen, wobei ich nicht weiß, obs gerade im Fall Libanon eine Ausnahme gibt (ich kennen nur die Ausnahme Deutschland - Italien).

Wie die Person aus der türkischen Staatsangehörigkeit kommt richtet sich ausschließlich nach türkischem Recht.

Gruß
Tom

Hallo!

Nun ich vermute mal, die Person wird die libanesische auch
aufgeben müssen, wobei ich nicht weiß, obs gerade im Fall
Libanon eine Ausnahme gibt (ich kennen nur die Ausnahme
Deutschland - Italien).

So ist es. Das deutsche Recht erlaubt eigentlich keine zwei Staatsangehörigkeiten (Ausnahme: Erwerb der 2. Staatsangehörigkeit durch Geburt). Somit müssten wirklich alle beiden alten Staatsangehörigkeiten aufgegeben werden.

Wie die Person aus der türkischen Staatsangehörigkeit kommt
richtet sich ausschließlich nach türkischem Recht.

Auch hier: So ist es.

Gruss

Iru

Hallo,

So ist es. Das deutsche Recht erlaubt eigentlich keine zwei
Staatsangehörigkeiten (Ausnahme: Erwerb der 2.
Staatsangehörigkeit durch Geburt).

Es gibt noch andere Ausnahmen.
Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft auch behalten, wenn man die zweite Staatsbürgerschaft nicht auf Antrag, sondern durch einen Fast-Automatismus des zweiten Staates erlangt hat.

Das nur zur Klarstellung. Für den vorliegenden theoretischen Fall ist es nicht von Bedeutung.

Gruß
Elke
*mit zwei Staatsbürgerschaften, legal*

Es gibt noch andere Ausnahmen.
Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft auch behalten, wenn
man die zweite Staatsbürgerschaft nicht auf Antrag, sondern
durch einen Fast-Automatismus des zweiten Staates erlangt hat.

Das nur zur Klarstellung. Für den vorliegenden theoretischen
Fall ist es nicht von Bedeutung.

Gruß
Elke
*mit zwei Staatsbürgerschaften, legal*

Hallo Elke mit den zwei Staatsangehörigkeiten,

na klar, es gibt noch einige andere Möglichkeiten zu einer zweiten Staatsangehörigkeit zu kommen. Das ist ja auch zulässig, Jedoch sieht unser Recht vor, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann, wenn er eine andere erwirbt (wobei das „Erwerben“ ein Begriff ist, der aktives Handeln erfordert). Ich vermute, dass diese Regelung geschaffen wurde, um nach dem Erwerb der deutschen die Rückkehr zur ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu verhindern und dadurch zwei Staatsangehörigkeiten zu haben. Das Erlangen durch andere Umstände, sei es durch Geburt oder durch andere Automatismen fällt nicht darunter. So gibt es durchaus eine große Anzahl von Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten. Warum auch nicht; der Mensch ändert sich doch dadurch nicht.

Gruss

Iru

Hallo,

na klar, es gibt noch einige andere Möglichkeiten zu einer
zweiten Staatsangehörigkeit zu kommen.

Das war aus deinem vorigen Posting nicht zu ersehen, das klang ziemlich ausschließlich.

Das ist ja auch
zulässig, Jedoch sieht unser Recht vor, dass jemand die
deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann, wenn er eine
andere erwirbt (wobei das „Erwerben“ ein Begriff ist, der
aktives Handeln erfordert).

Aber das eben nicht in jedem Fall zutrifft.

Ich vermute, dass diese Regelung
geschaffen wurde, um nach dem Erwerb der deutschen die
Rückkehr zur ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu verhindern
und dadurch zwei Staatsangehörigkeiten zu haben.

Die ich aber rechtmäßig besitze, von zwei verschiedenen Staaten, und nicht durch Geburt.

Warum auch nicht; der Mensch ändert sich doch dadurch nicht.

Was hat das mit dem Thema zu tun? Es ging mir nur darum zu zeigen, dass es noch mehr Ausnahmen in der deutschen Gesetzeslandschaft gibt.

Gruß
Elke