Hallo,
Ich habe die portugiesische Staatsbürgerschaft und will die deutsche beantragen.
Bei EU Mitgliedern ist ja normalerweise eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Jetzt steht da bei meinen Unterlagen, dass bei manchen Ländern eine Beibehaltungsgenehmigung nötig ist.
Wie ist das in diesem Fall?
Das betrifft nur Deutsche die eine andere Staatsbürgerschaft annehmen wollen und da gibt es Länder die die doppelte Staatsbürgerschaaft nicht erlauben.
Es kann aber sein, dass Portugal das nicht erlaubt, laut dieser Länderliste:
ich lese auch, Portugal gesteht Deutschen die die portugiesische Staatsbürgerschaft erwerben wollen zu, die Deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.
und das gilt dann auch umgekehrt.
Also problemlos