Doppelte Verträge, EU Vermittlerrichtlinie?

Wenn der Herr von der Pfefferminzia angestellt ist dann
kannste das mit dem Beratungsprotokoll vergessen. Angestellte
von Versicherungen und Banker dürfen im Prinzip noch immer
alles. Und selbst Strukkis wenn nämlich z.B. eine grosse
Versicherung für einen gewissen Vertrieb die Haftung übernimt
und damit die Vermittlerrichtlinien umgeht.

Hi Tobi,

nee, da siehst Du was falsch: bei AO-Vermittlern ist es so, dass der vertretene VR den Vermittler von der Haftung freistellt, indem er direkt für einen entstandenen Schaden aufkommt. Somit benötigt der Vermittler keine eigene Vermögensschaden-H.
Diese Art von Haftun gab/gibt es aber übrigens schon seit Jahren, nämlich seit dem „Auge-und-Ohr“-Urteil. Die Vermittlerrichtlinie hat dies nur jetzt verbindlich in Form von niedergeschriebenen Vorschriften festgelegt.

Die Haftung selbst trifft also jeden Vermittler außer dem sog. Tippgeber. Dass Eure Hausjuristen da unterschiedliche Ansichten vertreten, ist schwer vorstellbar. Und auch das Beratungsprotokoll ist für jeden Pflicht. Natürlich könnt ihr darauf verzichten, der Vorstand wird dann nur demnächst abberufen werden vom BaFin und Ihr werdet halt jeden Prozess vergeigen.

Grüße, M