Hallo,
angeregt durch das Posting weiter unten hier mein fiktiver Fall:
Im Mietshaus mit 3 Parteien und rund 5 Personen ist der Wasserverbrauch seit Jahren relativ konstant (ca. 150m³). In der aktuellen Abrechnungsperiode springt der Verbrauch plötzlich auf 300m³, obwohl sich weder „Verbrauchsgewohnheiten“ noch Personenanzahl verändert/erhöht haben.
Zum Ende des Abrechnungszeitraums würde bekannt werden, dass die Toilettenspülung in einer Wohnung wegen Leckage repariert werden musste, weil ständig Wasser ablief.
Hätten die (restlichen) Mieter die doppelten Wasserkosten zu zahlen? Es gäbe nur einen (korrekt abgelesenen) Hauptzähler.
mfg
Andreas
Der Wasserverlust bei einer undichten WC-Spülung kann schon immens sein > von 500 Ltr/täglich (defekte Dichtung/Rinnsal) bis zu 1.400 Ltr/täglich (hängend/nicht abstellend) > also 180-500 m³/Jahr !!!(die angegebenen Werte variieren sehr stark - z.B.lt. WDR/Quarks, Immoscout, DerGrünePunkt, Wasser.de - ggfs. mal selbst ergooglen)
http://www.gruener-punkt.de/index.php?id=160
Ein bereits ergangenes Urteil zu einem ähnlichen Einzelfall kenne ich nicht - obwohl so ein Fall bestimmt häufiger vorkommt. Ggfs. müssten sich die Betroffenen selbst „ihr Urteil“ erstreiten - wohl mit einem mehrfachen Kostenrisiko, als der eigentliche Wassermehrverbrauch ausmacht …
Dabei ist zu bedenken, dass eine nicht verbrauchsbhängige Kostenumlage vereinbart ist!
Womöglich wäre aber der eindeutig festgestellte Verursacher für die Mehrkosten heranzuziehen > also Vermieter (weil angezeigten Mangel nicht gleich behoben) oder aber Mieter (weil Mangel nicht oder verspätet angezeigt)
Aber: Dichtungen nutzen sich nunmal ab - ich kenne 'zig Klos, Wasserhähne bei denen ständig Wasser davonläuft > womöglich kümmert sich die Mehrzahl der Mieter da nicht gleich drum (Mängelanzeige an Vermieter, ggfs. Kosten = Kleinreparatur?!)
Auf DAS Urteil wäre ich selbst gespannt > muss trotz „nicht verbrauchsabhängiger Kostenumlage“ der Verursacher zahlen? > wer ist als haftbarer Verursacher anzusehen (Vermieter/Mieter)? > ab wann? > für welche Mehrkosten? (wieviel Undichtigkeitsschwund ist normal/üblich ?)
Was ist, wenn wiedermal eine hohe Verbrauchssteigerung stattfindet und der Verursacher nicht bekannt ist > werden dann alle Entnahmestellen im Haus inspiziert? > evtl. zukünftig ständig? > spionieren sich die Mieter dann gegenseitig aus, weil jeder Angst hat, ein paar Euro zuviel zahlen zu müssen?
Vielleicht sollte man das lieber aus Vernunftsgründen (Kosten, Risiko/Chancen) auf sich beruhen lassen …
M.E. das einzig Sinnvolle: jede Wohnung hat ihre eigenen Wasserzähler, somit zahlt jeder auch nur für seinen eigenen Verbrauch - und wer’s tropfen/rinnen lässt, der zahlt eben auch mehr.
Je nach Anzahl der notwendigen Zähler, werden dann aber die Wasserkosten deutlich steigen, weil Zähler/„Verbrauchsmesseinrichtungen“ zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Energie/Ressourcen halte ich das aber leider für die einzig wahre Lösung.