Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Habe über ein Immobilienportal eine Mietwohnung gesucht.
Habe dann mit einem Makler eine Besichtigung durchgeführt. Habe nach der offenen Besichtigung nichts unterschrieben und keine weiteren Daten von mir hinterlassen. Die Wohnung war schön, aber es gab eine Mindestmietzeit, die mir nicht gepasst hat.
Offenbar war diese 1. Maklerrunde nicht erfolgreich. Ca. 2 Wochen später war das Objekt mit einem anderen Makler zu besichtigen. Ich habe nicht erkannt, dass es sich um
diese gleiche Wohnung handelt, dachte mir, dass die Wohnung im gleichen Haus sei zumal andere Fotos und eine geringfügig andere Wohnungsgröße angegeben wurden.
Schlussendlich habe ich mich nun doch entschieden die Wohnung zu nehmen!
Wie sieht es denn nun mit der Courtage aus? Muss ich die zweimal zahlen?
Danke Jimmy
Wie sieht es denn nun mit der Courtage aus? Muss ich die
zweimal zahlen?
Tja, Jimmy, so ist es wohl. Wer 2x die Musik bestellt - und wenn es die gleiche ist, muss auch beide Gruppen bezahlen.
Du hättest dem 2. Makler sofort Mitteilung von Deiner Vorkenntnis machen müssen. So ist er tätig und Du bist provisionspflichtig geworden.
Da hilft jetzt nur noch verhandeln oder darauf beim ersten Makler „reiten“, dass sein Angebot ein anderes war (Mindestlaufzeit). Allerdings dürfte dies kaum Erfolg versprechen.
Rede mit den maklern und versuche eine Teilung, zumindest jedoch eine geringere Provision auszuhandeln.
Du kannst die Anmietung natürlich auch dem ersten Makler verschweigen - nur herausbekommen wird er es mit großer Wahrscheinlichkeit eh.
Vielen Dank für Deine Antwort!
Wie bekommt der erste Makler denn einen Hinweis auf die Vermietung? Stellt der sich nach ein paar Wochen ans Klingelschild und schaut, wer eingezogen ist,
oder wie hab ich mir das vorzustellen?
Klingelschild und schaut, wer eingezogen ist,
oder wie hab ich mir das vorzustellen?
Möglicherweise oder er erfährt es vom Vermieter, da dieser den Vermittlungsauftrag zurückziehen wird. Oder, oder, oder… es gibt sooo viele Möglichkeiten.
Hallo,
für eine Leistung kann nicht zweimal abgerechnet werden. Du hast nur einen Mietvertrag unterschrieben und dafür musst Du die Gebühr bezahlen. Wenn mehrere Makler an einem Objekt sind (eher merkwürdig, in deinem Fall vermutlich nacheinander)können nicht beide Makler für die Vermittlung Gebühren verlangen. Ich sehe zwei Mögöichkeiten für Dich: der erste Makler scheint keine Daten von Dir zu haben, wie sollte er Dir also nachweisen, dass er Dich vermittelt hat? Um ganz sicher zu gehen könntest Du beim zweiten Makler offen über das Problem sprechen. Wenn er behauptet er hätte ein Anrecht auf die Vermittlungsgebühr, dann kannst Du unter Vorbehlat zahlen (vorbehaltlich, dass Du keine Forderungen vom ersten Makler bekommen wirst. Dann hätttest Du eine Handhabe das Geld zurückzufordern, falls doch noch irgend etwas ungewöhnliches passieren würde.
Ich habe diese Hinweise ohne Anrecht auf rechtliche Handhabe gegeben (ich bin kein Jurist und nicht vom Fach)