Servus,
wenn Du hier mal im Original § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nachlesen magst:
Die „Deckelung“ auf 1.000 € pro Monat bezieht sich nur auf die Kosten der Unterkunft.
Schöne Grüße
MM
Servus,
wenn Du hier mal im Original § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nachlesen magst:
Die „Deckelung“ auf 1.000 € pro Monat bezieht sich nur auf die Kosten der Unterkunft.
Schöne Grüße
MM
Person A nimmt am 01.01.2016 eine Beschäftigung in Stadt B auf. Die Voausrsetzungen der doppelten Haushaltführung sind erfüllt. Im Januar belaufen sich die Aufwendungen alleine für die Unterkunft am Ort der zweiten Tätigkeitsstätte auf 1040 Euro. 1000 Euro werden nur steuermindernd anerkannt bekanntermaßen. Zählen zu den 1000 Euro auch Aufwendungen die durch Fahrkosten für Familienheimfahrten entstanden sind und Verpflegungsmehraufwendungen? Oder werden die Kosten extra steuermindernd anerkannt?
Schöne Grüße
MM
Danke ! Zusatzfrage: Am 01.01.2016 liegen die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vor. Im Januar entstehen Aufwendungen von 1300 Euro, im Februar 1000 Euro und im März enden die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung. Können die 300 Euro zuviel im Januar trotzdem steuermindernd zum Abzug gebracht für den Veranlagungszeitraum 2016 ?
Anders wäre es, wenn die Voraussetzungen im März für die doppelte Haushaltsführung noch vorliegen würden. Und angenommen es entstehen im März Aufwendungen von 700 Euro. Dann kann sehr wohl mit dem Januar verrechnet werden. Oder ? Jedenfalls lese ich das so im BMF Schreiben 2014.
Servus,
ja, der Minister sieht das in BMF IV C 5 - S 2353/14/10002 v. 24.10.2014, Rn 105-106, ganz anders als ich: So kann man sich mit einem scheinbar eindeutig formulierten Text im Gesetz täuschen. Hier ist es also, wenn möglich, wichtig, dass die doppelte Haushaltsführung noch ein paar Tage in den letzten angebrochenen Monat rein bestehen bleibt, um für diesen Monat noch einen ganzen Tausender ausschöpfen zu können - falls dafür nicht auf der anderen Seite Kosten entstehen, die höher sind als die dadurch herausgeleierte ESt.
Schöne Grüße
MM