Hallo!
Als Sänger muss ich früh und abends ins Theater. Somit habe ich ja den doppelten Arbeitsweg. Gibt es dazu aktuelle Gerichtsurteile? Wie gebe ich das in der Erklärung an? Kann mir natürlich von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber holen dass ich aufgrund meiner Arbeitszeiten zweimal am Tag fahren muss.
Vielen Dank für Eure Mühe:smile:
Hallo!
Die Zahl der Kilometer dient ja als Berechnungsgrundlage, dies und eine Bescheinigung darüber sollte reichen. Über aktuelle Gerichtsurteile bin ich nicht informiert, aber ich würde das so angehen. Ohne Gewähr.
lg. u
Hi,
die Frage ist, was für Einnahmen Du hast:
a) selbständige Tätigkeit oder
b) Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit
Bei a) kannst Du jede Fahrt absetzen, bei
B) wird das Finanzamt nur 1 Fahrt pro Tag anerkenen.
Aktuelle Gerichtsurteile kenne ich nicht, die etwas anderes aussagen.
Ich würde es trotzdem versuchen abzusetzen, falls Du nach b) versteuert wirst. Einfach machen - dann müssen die das auf jeden Fall streichen.
Solltest Du an verschiedenen Theatern arbeiten, wäre evtl. der Weg über die Einsatzwechseltätigkeit noch möglich.
Hoffe etwas geholfen zu haben!
Hallo,
leider kenne ich mich mit der aktuellen Rechtslage nicht so aus:frowning:
Gem. § 9/5-des BMF Schreibens vom 11.12.2001 war in Deinem Fall nur eine Fahrt täglich steuerlich absetzbar.
Frage morgen aber nochmal einen Bekannten vom Lohnsteuerhilfeverein, vielleicht weiß der was aktuelles.
Solltest Du nichts mehr von mir hören/lesen kann ich Dir keine aktuellere Auskunft geben.
Liebe Grüße
Helga
Danke für die Antwort.
Ich werde es einfach probieren. Mal sehen was das Amt dazu meint:smile:
Danke Dir!
Meine Einnahmen sind aus nichtselbstständiger Arbeit. Meine allerdings vor ein paar Monaten in der Zeitschrift der Gewerkschaft etwas über ein Urteil diesbezüglich gelesen zu haben. Ich probier auf jeden Fall alles und dann muss ja das Amt reagieren.
Danke
Vielen Dank.
Da wäre ich gespannt was Dein Bekannter so sagt. Mein Berater vom Verein wusste darüber garnichts. Aber als Künstler in Festanstellung gibt es auch tausend Ausnahmen. Da kann ja niemand wirklich durchsehen.
Werde aber erstmal alles so beim Amt einreichen.
Danke
Lasse Dir von Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, dass Du zwei Auftritte hast und Du in der Zwischenzeit nicht am Theater bist und auch dienstlich dort nicht benötigt wirst! Dann sollte es funktionieren!
Viel Erfolg, kannst gerne das Ergebnis hier posten!