Hallo liebe Wissende,
man stelle sich vor, eine alte Damen hat im Rahmen ihres Umzuges einen neuen DSL-Anbieter ausgesucht. Im Auftrag hat sie diesem den aktuellen DSL-Provider benannt samt aktueller Vertragslaufzeit und gebeten, dass der neue Provider den laufenden Vertrag beim alten Provider kündigt und im Anschluss erst seinen Zugang freischaltet.
Diese Kündigung hat der neue Provider versäumt, beim alten Provider einzureichen, sodass der Vertrag in die automatische 1-Jahres-Verlängerung geht.
Der neue Provider hat laut Auftragsbestätigung seinen DSL-Zugang sofort freigeschaltet und natürlich berechnet. Die alte Damen hat das alles nicht richtig verstanden und der Auftragsbestätigung nicht widersprochen. Nun hat sie an einem Zugang 2 verschiedene DSL-Anbieter dran hängen, für die sie bezahlen muss. Die alte DSL-Leitung wird natürlich nicht genutzt und hängt real im Nirvana, genutzt wird die neue Leitung samt neuer Rufnummern.
Der neue Provider hat die Forderung ausgeschlagen, entweder seine Leitung „auf Eis zu legen“, bis der Altvertrag nun ausläuft und die bisher aufgelaufenen Kosten zu erstatten oder alternativ die Alt-Provider-Gebühren für das Jahr zu übernehmen, welches der Vertrag nun länger läuft, da der Neuprovider entgegen dem Auftrag nicht gekündigt hat.
Die alte Dame ist vermutlich komplett aus dem Häuschen und fertig mit den Nerven und die finanzielle Doppelbelastung kaum tragbar.
Hat jemand einen Rat, wie man in einem solchen Fall weiter vorgehen könnte bzw. ob man noch Rechte haben würde. Immerhin hat sie der Auftragsbestätigung nicht widersprochen und ist im Glauben gelassen worden, der andere Vertrag wäre gekündigt worden.
Allen einen guten Rutsch in ein tolles Jahr 2013 wünscht
Icehell
Hallo,
man stelle sich vor, eine alte Damen hat im Rahmen ihres
Umzuges einen neuen DSL-Anbieter ausgesucht. Im Auftrag hat
sie diesem den aktuellen DSL-Provider benannt samt aktueller
Vertragslaufzeit und gebeten, dass der neue Provider den
laufenden Vertrag beim alten Provider kündigt und im Anschluss
erst seinen Zugang freischaltet.
hat sie den Provider gebeten oder wurde das vertraglich fest vereinbart?
alte Damen hat das alles nicht richtig verstanden und der
Auftragsbestätigung nicht widersprochen.
[…]
Hat jemand einen Rat, wie man in einem solchen Fall weiter
vorgehen könnte bzw. ob man noch Rechte haben würde.
Ich stelle mal die provokante Frage, wozu man noch Verträge bräuchte, wenn eine Partei, die „das alles nicht richtig verstanden hat“, sich daran nicht mehr halten müsste.
Ohne den genauen Vertragsinhalt, insbesondere bezüglich der Kündigung des alten Vertrags durch den neuen Provider zu kennen, wird man die Rechtslage kaum beurteilen können.
S.J.
Hallo Essjott,
in dem Auftragsformular im Shop hat sie das Kreuz an der Stelle gesetzt, dass der Provider den Altvertrag kündigen solle und auch den Monat des Laufzeitendes wurde vom Verkäufer selbst dort vermerkt und die zu portierenden Rufnummern erfasst.
Die alte Dame hat ihre Wünsche klar im Formular zum Ausdruck gebracht und später wurde ihr telefonisch vom neuen Provider auch mitgeteilt, dass die Kündigung des Altvertrages erfolgt wäre und sie bitte bloß nicht bei diesem Alt-Provider nachfragen solle, da man sie sonst bestimmt telefonisch bedrängen würde, dort zu bleiben.
Provokant finde ich eher dieses und dass Auftragsformular und Auftragsbestätigung voneinander abweichen und der neue Provider nun lediglich mit den Schultern zuckt.
Klar, ich finde Verträge auch toll, wenn sich beide daran halten, denn genau das ist ja der Sinn. Vermutlich hat die Dame einfach Pech gehabt, weil sie der Auftragsbestätigung nicht widersprochen hat. Da man so nett war, der 75jährigen in dem Shop gleich 6 (!) Verträge zu vermitteln, war sie leider einfach mit der anschließend eingehenden Papierflut überfordert.
Es gibt noch ein Schreiben des neuen Providers mit der Bitte, dass sie das Formular zur Rufnummernübernahme zurücksenden solle, da sie dieses zur Kündigung beim Alt-Provider benötigen. Das Formular wurde dann auch übersandt. Nur die Kündigung blieb dann leider aus.
Beste Grüße