Hi,
vor 4 Wochen hat jemand eine „Pauschalentschädigung“ für einen Kfz-Schaden von einer Hausverwaltung auf sein Konto erhalten, welche für den Schaden aufkommen muss.
Derjenige hat nun heute die gleiche „Pauschalentschädigung“ nochmals überwiesen bekommen. Mit dem gleichen Überweisungstext. Offensichtlich hat da wohl jemand geschlafen und die Überweisung doppelt ausgeführt.
Ist Geldempfänger verpflichtet das Geld zurück zu überweisen bzw. den offensichtlichen Fehler dem Überweisenden anzuzeigen oder kann derjenige einfach „nichts tun“ ohne befürchten zu müssen, dass er später Ärger bekommen könnte, falls der Fehler beim Überweisenden aufgedeckt wird?
Oder gehört das eher in ein Rechtsbrett?
Vielen Dank und Gruß,
Merkurio
Hallo!
vor 4 Wochen hat jemand eine „Pauschalentschädigung“ für einen
Kfz-Schaden von einer Hausverwaltung auf sein Konto erhalten,
welche für den Schaden aufkommen muss.
Derjenige hat nun heute die gleiche „Pauschalentschädigung“
nochmals überwiesen bekommen. Mit dem gleichen
Überweisungstext. Offensichtlich hat da wohl jemand geschlafen
und die Überweisung doppelt ausgeführt.
Ist Geldempfänger verpflichtet das Geld zurück zu überweisen
bzw. den offensichtlichen Fehler dem Überweisenden anzuzeigen
oder kann derjenige einfach „nichts tun“ ohne befürchten zu
müssen, dass er später Ärger bekommen könnte, falls der Fehler
beim Überweisenden aufgedeckt wird?
Ich würde kurz bei deiner Bank anrufen - die klären das normalerweise mit der Gegenseite. Im Prinzip hast du aber nichts falsch gemacht, daher kannst du auch einfach abwarten.
Rechtlich gesehen ist das nach BGB eine „ungerechtfertigte Bereicherung“, und du bist zur Herausgabe verpflichtet.
Oder gehört das eher in ein Rechtsbrett?
Eigentlich schon - die haben auch die § dazu parrat.
Cu Rene
das ist eine rechtsfrage
ich bin gelernter bankkaufmann. was ich noch weiss ist: du musst den betrag erstmal nicht zurücküberweisen.
es gibt eine frist bezueglich einer rückforderung seitens des auftraggebers der überweisung.
wieviele monate diese frist beträgt, weiss ich nicht mehr.
wenn du das geld fuer luxusausgaben (z.b. kreuzfahrt, teurer champagne) verballerst, kann dir rein rechtlich auch niemand was.
habe dazu aber nicht den passenden BGB § parat. kann dir also nur diese schwammige antwort geben.
alles natuerlich ohne gewähr.
die rechtslage kann sich auch geändert haben
wenn du das geld fuer luxusausgaben (z.b. kreuzfahrt, teurer
champagne) verballerst, kann dir rein rechtlich auch niemand
was.
habe dazu aber nicht den passenden BGB § parat. kann dir also
nur diese schwammige antwort geben.
Du kannst Dich nicht bösgläubig entreichern. Wenn Du merkst, daß Dir das Geld nicht zusteht, dann geht das schon nicht mehr.