Hallo,
im Falle einer doppelter Haushaltsführung, bei der die Heimfahrten mit der Bahn stattfinden, zählen da die tatsächlich angefallenen Bahn-Kosten oder die km-Pauschalen? Bin für Hinweise dankbar.
Viele Grüße,
Uli
Hallo,
im Falle einer doppelter Haushaltsführung, bei der die Heimfahrten mit der Bahn stattfinden, zählen da die tatsächlich angefallenen Bahn-Kosten oder die km-Pauschalen? Bin für Hinweise dankbar.
Viele Grüße,
Uli
Hallo Uli,
der Ansatz der Kilometerpauschalen setzt Fahrten mit dem PKW voraus. Wenn mit der Bahn gefahren wird, zählen nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
Schöne Grüße
MM
Danke!!!
Hallo!
der Ansatz der Kilometerpauschalen setzt Fahrten mit dem PKW
voraus.
Deine Aussage ist zutreffend für Flugstrecken (§ 9 Abs.1 S.3 Nr.5 S.5 iVm. Nr.4 S.3 EStG).
Grundsätzlich handelt es handelt sich aber um eine Pauschale, die vom Verkehrsmittel unabhängig ist (§ 9 Abs.1 S.3 Nr.5 S.3+4 EStG, R 43 Abs.7 LStR). Tatsächliche höhere Bahnkosten können angesetzt werden (§ 9 Abs.2 S.2 EStG).
Deshalb kommt grundsätzlich die Entfernungspauschale von 0,30 EUR/E-km zum Ansatz (2003: 0,40 EUR/E-km).
Ciao!
Nemo
Danke & Asche über mein Haupt! owT
also doch mT: Mein Posting ist eine Leihgabe aus dem Museum für historische Steuergesetzgebung.
Schöne Grüße
MM