Doppelter Haushalt im Ausland wie steuerlich

… absetzbar?
Hallo,
Frau A lebt und arbeitet in Deutschland, und wird dieses Jahr heiraten. Zukünftiger Mann A ist Deutscher, lebt aber in Spanien und ist dort selbständig und demnach auch steuerpflichtig. Frau A ist in Deutschland angestellt UND freiberuflich tätig. Die Heirat wird sich bekanntlich durch die unterschiedlichen Wohnsitze nicht auf die Steuerklassen auswirken, aber da Frau A und Mann A erstmal nichts an deren Wohnsituation ändern wollen/können, stellt sich die Frage nach der Absetzbarkeit von Heimfahrten etc.
Frau A hat sich diese Jahr bereits in Spanien bei Mann A wohnhaft gemeldet, hat also dort auch eine Adresse. Allerdings ist es der spanische "Residenten"Status, das heisst sie ist offiziell (realistisch etwas weniger) mindestens 6 Monate in Spanien, hat dort aber keine Arbeit und demnach auch keine Steuernummer. Das wird auch weiterhin so bleiben.
Kann Frau A nach der Heirat ihre Fahrten zu ihrem Mann absetzen und somit auch die Wohnung die sie noch in Köln hat und auch behalten wird? Muss sie ihren Residenten-Status in Spanien erweitern in einen MIT Steuernummer? Eigentlich ja nicht…?!
Vielleicht kennt auch jemand einen Steuerberater in Köln und Umgebung, der da gut beraten kann.

Danke!!!

doppelter Haushalt im Ausland .
Hi,

Frau A lebt und arbeitet in Deutschland,

=>unbeschränkte Steuerpflicht

und wird dieses Jahr
heiraten. Zukünftiger Mann A ist Deutscher,

=>jegliche Staatsangehörigkeit ist egal

lebt aber in
Spanien und ist dort selbständig und demnach auch
steuerpflichtig.

Spanien ist in der EU. Deshalb ist eine Zusammenveranlagung nach § 1a EStG möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html

Die Einkünfte des Ehemanns sind steuerfrei mit Progressionsvorbehalt (in Deutschland).

Frau A ist in Deutschland angestellt UND
freiberuflich tätig. Die Heirat wird sich bekanntlich durch
die unterschiedlichen Wohnsitze nicht auf die Steuerklassen
auswirken,

doch Steuerklasse 3 ist möglich wegen § 1a EStG, aber Steuerklassen machen nichts aus, denn diese werden bei der Veranlagung sowieso ausgeglichen. Hier ist eine Veranlagung zwingend durchzuführen (§ 46 EStG).

aber da Frau A und Mann A erstmal nichts an deren
Wohnsituation ändern wollen/können, stellt sich die Frage nach
der Absetzbarkeit von Heimfahrten etc.
Frau A hat sich diese Jahr bereits in Spanien bei Mann A
wohnhaft gemeldet,

Melderecht ist egal bei der Steuer, hier ist aber zu prüfen, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen beider Ehegatten ist, da dies dann der Ansässigkeitsstaat im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist. Hier ist Gestaltungsberatung erforderlich und dringend ein Steuerberater zu sprechen.

hat also dort auch eine Adresse. Allerdings
ist es der spanische "Residenten"Status, das heisst sie ist
offiziell (realistisch etwas weniger) mindestens 6 Monate in
Spanien, hat dort aber keine Arbeit und demnach auch keine
Steuernummer.

In beiden Ländern sollten übereinstimmende Angaben gemacht werden. Spanien ist ein EULand und deshalb ist ein Auskunftsaustausch möglich. Es kommt nicht gut, wenn das Finanzamt sich betüttelt fühlt.

Das wird auch weiterhin so bleiben.
Kann Frau A nach der Heirat ihre Fahrten zu ihrem Mann
absetzen und somit auch die Wohnung die sie noch in Köln hat
und auch behalten wird? Muss sie ihren Residenten-Status in
Spanien erweitern in einen MIT Steuernummer? Eigentlich ja
nicht…?!

BFH Urteil vom 30.10.2008 - VI R 10/07
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2009/xx090153.html

Wobei auch hier Gestaltungsberatung durch einen Steuerberater gefragt ist, denn der Sachverhalt sagt nichts über die Frage, wo denn der doppelte Haushalt und im Gegensatz dazu der Familienwohnsitz ist und das sollte auch zur Frage der Ansässigkeit passen…

Nach meiner Erfahrung sind oft große Steuerbüros besser für internationale Fragen gerüstet als Alleinschaffende. Im Zweifel würde ich deshalb zu den sehr großen Büros raten. Ob derartige Kenntnisse vorhanden sind, kann man auch telefonisch erfragen.

Schöne Grüße
C.