Doppelter Haushalt im In- und Ausland

Hallo,

gesetzt den Fall ein AN arbeitet im EU-Ausland und besucht Familie in Deutschland lebend regelmäßig an den Wochenenden und im Urlaub :

AN ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und
a) AN ist nur im Ausland beschäftig (unselbstständige Arbeit) oder
b) wie a), aber zusätzlich noch in Deutschland selbstständig

Kann der AN die Kosten für die Heimfahrten geltend machen

  1. als Pauschale pro Kilometer oder
  2. nur als Gesamtes (also z.B. pro Wochenende) ?

Wäre für Infos dankbar …

Hallo,

gesetzt den Fall ein AN arbeitet im EU-Ausland und besucht
Familie in Deutschland lebend regelmäßig an den Wochenenden
und im Urlaub :

in Deutschland ist also der Familienwohnsitz und deshalb der Hauptwohnsitz

AN ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und
a) AN ist nur im Ausland beschäftig (unselbstständige Arbeit)

Doppelter Haushalt liegt im Ausland und ist bei den ausländischen Einkünften als Werbungskosten abziehbar. Wenn die Lohneinkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt sind, dann kürzen diese Werbungskosten nur diese steuerfreien Einkünfte.

oder
b) wie a), aber zusätzlich noch in Deutschland selbstständig

Der doppelte Haushalt ist weiterhin in Spanien und die Fahrten sind nur im Zusammenhang mit den dortigen Einkünften abziehbar

Kann der AN die Kosten für die Heimfahrten geltend machen

  1. als Pauschale pro Kilometer

oder

  1. nur als Gesamtes (also z.B. pro Wochenende) ?

abziehbar sind die erste und letzte Fahrt wie Dienstreisen. Alle anderen Familienheimfahrten (max 1mal pro Woche) mit der EntfernungskmPauschale

Schöne Grüße
C.