Hallo zusammen,
folgende Situation: Am 1.9 nahm ein Arbeitnehmer nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job auf. Vor Ort sind kurzfristig keine Wohnungen verfügbar, also gründet er am neuen Arbeitsort für zwei Monate einen zweiten Haushalt zur Untermiete. Am 31.10 zieht er dann an den Arbeitsort um und verlagert seinen Lebensmittelpunkt.
Ich würde argumentieren, dass dieser Umzug durch den Wechsel des Arbeitsplatzes begründet ist. Das Gegenargument lautet, dass es sich hierbei um einen Umzug aufgrund der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung handelt und zum Beispiel die Umzugskostenpauschale deshalb nicht angesetzt werden kann. Welche Betrachtung ist zutreffend?
Vielen Dank für die Auskunft!