Doppelter Haushalt, Umzug, Werbungskosten

Hallo zusammen,

folgende Situation: Am 1.9 nahm ein Arbeitnehmer nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job auf. Vor Ort sind kurzfristig keine Wohnungen verfügbar, also gründet er am neuen Arbeitsort für zwei Monate einen zweiten Haushalt zur Untermiete. Am 31.10 zieht er dann an den Arbeitsort um und verlagert seinen Lebensmittelpunkt.
Ich würde argumentieren, dass dieser Umzug durch den Wechsel des Arbeitsplatzes begründet ist. Das Gegenargument lautet, dass es sich hierbei um einen Umzug aufgrund der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung handelt und zum Beispiel die Umzugskostenpauschale deshalb nicht angesetzt werden kann. Welche Betrachtung ist zutreffend?

Vielen Dank für die Auskunft!

Hi,

entscheidend ist, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist:

ein Umzug um einen doppelten Haushalt zu begründen, verlegt den Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht, der verbleibt beim ersten Wohnsitz

Der Rückumzug beendet den doppelten Haushalt und für beide Umzüge wird die Umzugskostenpauschale nicht anerkannt.

Wenn hier zunächst ein doppelter Haushalt begründet wurde, so ist das der obige erste Fall.

Dann wird aber der erste Haushalt (Mittelpunkt der Lebensinteressen) verlegt und dies ist ein ganzer Umzug und dafür gibt es die Umzugskostenpauschale.
Dieser Umzug ist beruflich veranlasst und verlegt den Lebensmittelpunkt, was hier vorrangig ist.

Schöne Grüße
C.