Ich muss noch einmal posten, da ich bisher keine zufriedenstellende Antwort bekommen habe:
A hat eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz und zusätzlich eine komplett abgeschlossene, nur von ihm selbst genutzte Wohnung im Haus der Eltern. A ist ledig, hat seinen Lebensmittelpunkt nach wie vor im Heimatort. Die Wohnungdort wird von den Eltern kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Das FA erkennt nun eine doppelte Haushaltsführung nicht an. Es läge am Heimatort kein eigener Hausstand vor, da keine Nebenkosten gezahlt würden. Das ist doch nicht einzges Indiz für einen Hausstand? Es existiert dort ein eigener Hausstand mit allem drum und dran.
Wie legt A am besten Widerspruch ein? Es besteht doch ein eigener Hausstand, da außer dem Bereitstellen und Unterhalten der Wohnung alle Kosten selber getragen werden und A icht in den Haushalt der Elterneingegliedert ist.
Zur Info: A ist Azubi, älter als 25, und kann sich finanziell gerade so den Zweitwohnsitz leisten, deswegen übernehmen die Eltern die Nebenkosten der Hauptwohnung in ihrem Haus.
Was heißt in diesem Zusammenhang „die Haushaltsführung bestimmen“?
Interessant fand ich auch folgenden Link:
http://www.online-steuertipps.de/html/doppelte_haush…
Möbel, Telefon, Essen und was man halt alles kaufen und bezahlen bzw. logischerweise in einem Haushalt erledigen muss muss.
Es ist nach neuester BFH-Rechtsprechung nicht mehr notwendig, dass man Kosten am Hausstand trägt.
Die kostenlos überlassene Wohnung im Haus der Eltern kann durchaus ein eigener Hausstand sein.
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Richtig. Aber wenn man mal dem Link folgt und nachliest. Wird man sehen, dass man in der oben beschriebenen Konstellation höheren Nachweispflichten unterliegt. Diese Nachweise können die meisten nicht erfüllen, da sie schlicht und ergreifend nicht Vorliegen. Oft gibts nicht mal eine eigene Waschmaschine oder einen Herd.
Gruß
BFH Urteil: keine Kosten am Hausstand
Hallo Oerdiz,
Es ist nach neuester BFH-Rechtsprechung nicht mehr notwendig,
dass man Kosten am Hausstand trägt.
Das interessiert mich auch sehr, denn so etwas taucht bei unseren Diskussionen hier auch immer wieder auf. Bislang musste ja auch das „wirtschaftliche Leben“ am Haupthausstand entscheidend mitgetragen bzw. mitgestaltet werden.
Von wann ist denn das Urteil (oder sind es mehrere) bzw. könntest Du einen Link zu der BFH-Rechtsprechung posten?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Es ist alles vorhanden: eigene Küche mit selbstgekaufter Küchenzeile
usw., Waschmaschine, Trockner, Gefrierschrank, was man halt alles so
braucht. Das ganze in einer komplett abgeschlossenen Wohnung. Ein
Grundriss liegt dem FA eigentlich vor.
Es kann auch gerne jemand vorbeikommen um sich davon zu überzeugen,
oder wie kann A direkte Nachweise mit vorlegen?
Ist dieses Urteil gemeint?
BFH vom 14.06.2007 VI R 60/05
http://www.steuerlinks.de/bfh-vir-60-05.html