Hallo,
eine Frage zur doppelten Haushaltsführung.
Wenn jemand in einer anderen Stadt (250 km) entfernt eine neue
Arbeit findet (alte Arbeit selbst gekündigt) und dort (von der
neuen Stadt 30km entfernt) bei einer Freundin einzieht, kann
er doppelte Haushaltsführung gelten machen?
Nach den neuesten Regelungen eigentlich nicht mehr. Nach einem BFH-Urteil hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben erlassen, in dem es für die Anwendung der „Doppelten Haushaltführung“ (DoHa) vorschrieb, dass auch an beiden Wohnorten ein eigenständiger Haushalt geführt werden muss. Bei der Freundin aber führst du keinen Hauhalt, du bist lediglich in ihrem Haushalt aufgenommen worden.
In der alten Stadt
hat er aus Kündigungsgründen noch 3 Monate eine eigene allein
genutzte Wohnung.
Somit bestand für 3 Monate eine doppelte Belastung, oder?
Die wodurch entsteht?
Problem ist nur - er hat bei seiner Freundin, kein
Mietvertrag, keine sonstigen Ausgaben.
Damit dürfte meine Frage schon beantwortet sein. Wie jeder weiss, können Verträge (auch Mietverträge) mündlich geschlossen werden. Du sagst selbst, dass du weder einen Vertrag geschlossen hast, noch dass du der Freundin irgendwie finanziell unter die Arme greifst. (Im Übrigen müßte sie diese Zahlungen dann in ihrer Steuererklärung als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.)
Es könnte auch der
Verdacht geweckt werden, dass der Umzug nicht allein aus
beruflichen Gründen stattfand, da die beiden nach diesen 3
Monaten eine gemeinsame Wohnung begründeten.
Bei der Finanzverwaltung wird bei der Verlegung des Wohnsitzes üblicherweise nur berücksichtigt, ob dadurch eine Fahrtzeitverkürzung von täglich mindestens einer Stunde zu erwarten ist. Wenn also die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit von 250km auf 30km reduziert wird, kann man wohl von dieser Verkürzung ausgehen. Ich gehe daher davon aus, dass es sich nicht um eine doppelte Haushaltführung, sondern lediglich um einen Umzug handelt.
Wie soll er am Besten die Wohnverhältnis in der neuen Stadt
(30km von der Arbeit entfernt) belegen?
Im Zweifel durch Zeugenaussagen. Die Freundin könnte aussagen, die Nachbarn auch, etc.
Ist es ein Problem
wenn der neue Wohnort nicht der Beschäftigungsort ist?
Nein, in den meisten Fällen wird am eiegntlichen Beschäftigungsort wohl auch nur schwer einen günstigen Wohnplatz finden. Vor allem im Großraum Frankfurt/M sind 30km Arbeitsweg sogar eher normal.
Hintergrund:
Folgender Text in den Erklärungen zur Steuererklärung:
Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt
begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen
als Werbungskosten geltend machen. Ein doppelter Haushalt
liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, an dem Sie einen
eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am
Beschäftigungsort wohnen.
Wie sagte mein Steuer-Professor doch immer so schön:
„Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung“
Ich geb ja zu, dass für viele Steuerpflichtige diese Informationen aus der Anleitung zur Steuererklärung unverzichtbar sind, in der Branche der Steuerberater werden sie eher als „Mickey-Mouse-Quellen“ bezeichnet. Sie sind also für sämtliche Beteiligte am Besteuerungsverfahren genauso verbindlich, wie die Aussage von Mickey Mouse in einem seiner Comics, nämlich: gar nicht.
Meine Empfehlung: um ein steuerlich optimales Ergebnis zu erzielen (Prüfung DoHa oder Umzug, was passiert mit den 3 Monaten, usw.), sollte ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt werden. Die können dann bei der Freundin überprüfen, welche Auswirkungen sich u.U. aus Mieteinnahmen ergeben könnten, etc. pp.
BARUL76