Doppelter Haushaltsführung

Hallo,

eine Frage zur doppelten Haushaltsführung.

Wenn jemand in einer anderen Stadt (250 km) entfernt eine neue Arbeit findet (alte Arbeit selbst gekündigt) und dort (von der neuen Stadt 30km entfernt) bei einer Freundin einzieht, kann er doppelte Haushaltsführung gelten machen? In der alten Stadt hat er aus Kündigungsgründen noch 3 Monate eine eigene allein genutzte Wohnung.
Somit bestand für 3 Monate eine doppelte Belastung, oder? Problem ist nur - er hat bei seiner Freundin, kein Mietvertrag, keine sonstigen Ausgaben. Es könnte auch der Verdacht geweckt werden, dass der Umzug nicht allein aus beruflichen Gründen stattfand, da die beiden nach diesen 3 Monaten eine gemeinsame Wohnung begründeten.

Wie soll er am Besten die Wohnverhältnis in der neuen Stadt (30km von der Arbeit entfernt) belegen? Ist es ein Problem wenn der neue Wohnort nicht der Beschäftigungsort ist?
Danke für Tipps?

Hintergrund:
Folgender Text in den Erklärungen zur Steuererklärung:

Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Ein doppelter Haushalt liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, an dem Sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen.

Hallo,

eine Frage zur doppelten Haushaltsführung.

Wenn jemand in einer anderen Stadt (250 km) entfernt eine neue
Arbeit findet (alte Arbeit selbst gekündigt) und dort (von der
neuen Stadt 30km entfernt) bei einer Freundin einzieht, kann
er doppelte Haushaltsführung gelten machen?

Nach den neuesten Regelungen eigentlich nicht mehr. Nach einem BFH-Urteil hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben erlassen, in dem es für die Anwendung der „Doppelten Haushaltführung“ (DoHa) vorschrieb, dass auch an beiden Wohnorten ein eigenständiger Haushalt geführt werden muss. Bei der Freundin aber führst du keinen Hauhalt, du bist lediglich in ihrem Haushalt aufgenommen worden.

In der alten Stadt
hat er aus Kündigungsgründen noch 3 Monate eine eigene allein
genutzte Wohnung.
Somit bestand für 3 Monate eine doppelte Belastung, oder?

Die wodurch entsteht?

Problem ist nur - er hat bei seiner Freundin, kein
Mietvertrag, keine sonstigen Ausgaben.

Damit dürfte meine Frage schon beantwortet sein. Wie jeder weiss, können Verträge (auch Mietverträge) mündlich geschlossen werden. Du sagst selbst, dass du weder einen Vertrag geschlossen hast, noch dass du der Freundin irgendwie finanziell unter die Arme greifst. (Im Übrigen müßte sie diese Zahlungen dann in ihrer Steuererklärung als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.)

Es könnte auch der
Verdacht geweckt werden, dass der Umzug nicht allein aus
beruflichen Gründen stattfand, da die beiden nach diesen 3
Monaten eine gemeinsame Wohnung begründeten.

Bei der Finanzverwaltung wird bei der Verlegung des Wohnsitzes üblicherweise nur berücksichtigt, ob dadurch eine Fahrtzeitverkürzung von täglich mindestens einer Stunde zu erwarten ist. Wenn also die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit von 250km auf 30km reduziert wird, kann man wohl von dieser Verkürzung ausgehen. Ich gehe daher davon aus, dass es sich nicht um eine doppelte Haushaltführung, sondern lediglich um einen Umzug handelt.

Wie soll er am Besten die Wohnverhältnis in der neuen Stadt
(30km von der Arbeit entfernt) belegen?

Im Zweifel durch Zeugenaussagen. Die Freundin könnte aussagen, die Nachbarn auch, etc.

Ist es ein Problem
wenn der neue Wohnort nicht der Beschäftigungsort ist?

Nein, in den meisten Fällen wird am eiegntlichen Beschäftigungsort wohl auch nur schwer einen günstigen Wohnplatz finden. Vor allem im Großraum Frankfurt/M sind 30km Arbeitsweg sogar eher normal.

Hintergrund:
Folgender Text in den Erklärungen zur Steuererklärung:

Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt
begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen
als Werbungskosten geltend machen. Ein doppelter Haushalt
liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, an dem Sie einen
eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am
Beschäftigungsort wohnen.

Wie sagte mein Steuer-Professor doch immer so schön:
„Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung“
Ich geb ja zu, dass für viele Steuerpflichtige diese Informationen aus der Anleitung zur Steuererklärung unverzichtbar sind, in der Branche der Steuerberater werden sie eher als „Mickey-Mouse-Quellen“ bezeichnet. Sie sind also für sämtliche Beteiligte am Besteuerungsverfahren genauso verbindlich, wie die Aussage von Mickey Mouse in einem seiner Comics, nämlich: gar nicht.

Meine Empfehlung: um ein steuerlich optimales Ergebnis zu erzielen (Prüfung DoHa oder Umzug, was passiert mit den 3 Monaten, usw.), sollte ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt werden. Die können dann bei der Freundin überprüfen, welche Auswirkungen sich u.U. aus Mieteinnahmen ergeben könnten, etc. pp.

BARUL76

Hallo,

schönen Danke für die schnelle Beantwortung der Frage. Jedoch ist mir noch einiges nicht ganz klar.

Somit bestand für 3 Monate eine doppelte Belastung, oder?

Die wodurch entsteht?

Problem ist nur - er hat bei seiner Freundin, kein
Mietvertrag, keine sonstigen Ausgaben.

Er hat keine weiteren Belastungen aus dem Mietverhältnis (Strom, Wasser, TV-Gebühr). Jedoch sehr wohl für die Verpflegung. Auf Grund der günstigen Miete (kostenlos) war es so vereinbart (wie übrigens auch das Mietverhältnis mündlich vereinbart war), dass er für diese Zeit die Einkäufe tätig. Sicherlich auch ein gerechter Ausgleich … Die Freundin kann keine Einnahmen aus Pacht oder Vermietung vorweisen und braucht dieses auch nicht in ihrer der Steuererklärung angegeben.

Ist also der Verpflegungsmehraufwand auch ohne doppelte Haushaltsführung anrechenbar. Ich denke eigentlich nicht - wo kann man also diese mehr Aufwendungen ansetzen?

… Ich gehe daher davon aus, dass es
sich nicht um eine doppelte Haushaltführung, sondern lediglich
um einen Umzug handelt.

Wenn es sich lediglich um einen Umzug handelt, wie kann man die 10 Wochenendheimfahrten in den 3 Monaten ansetzten? Diese fanden tatsächlich statt und sind aus dem Fahrtenbuch nachweisbar. Sie dienten der Vorbereitung des Umzuges, Blumenpflege sowie für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung.

„Mickey-Mouse-Quellen“

Das erklärt einiges…

Danke
Bernd.

ODER: Doppelte Haushaltsführung
Hallo Experten,

die folgende Antwort hat mich auf eine andere Idee gebracht.

Bei der Finanzverwaltung wird bei der Verlegung des Wohnsitzes
üblicherweise nur berücksichtigt, ob dadurch eine
Fahrtzeitverkürzung von täglich mindestens einer Stunde zu
erwarten ist. Wenn also die Entfernung zwischen Wohnung und
Arbeit von 250km auf 30km reduziert wird, kann man wohl von
dieser Verkürzung ausgehen. Ich gehe daher davon aus, dass es
sich nicht um eine doppelte Haushaltführung, sondern lediglich
um einen Umzug handelt.

Um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zugehen, speiell dem Nachweis des eigenen Haustandes bei der Freundin, kann man die 250 km als täglich Strecke zur Arbeit angeben?
Polizielich gemeldet war er bis bis zu Umzug in der alten Stadt, auch der Mietvertrag läuft bis zum 31.05.2004.
Es ergeben sich dann natürlich 64 Fahrtage (3 Monate = 13 Wochen - Ostern). Das sind bei der Strecke von 250 km = 4.800 € die sich ansetzen lassen allein für diese 3 Monate. Zuzüglich der 30 km ab Umzug bis zur Arbeit ergeben sich über 6.000 €.

Ist also die Fahrstrecke unter den o.g. Bedingungen ansetzbar. Gibt es Höchstgrenzen bei der Kilometerpauschale?
Der Umzug müsste ansetzbar sein, da sich die Strecke und die Zeit erheblich reduziert.

Leider gibt es für diese Fahrtstrecke kein Fahrtenbuch oder sonstigen Nachweis.

Welche Nachweise sind dem Finazamt bei der o.g. Darstellung für die Kilometerpauschale beizufügen? (neuer und alter Mietvertrag ?? neuer Arbeitsvertrag ?? sonstige Belege für Umzug ist klar)

Danke.
Bernd.

Hi !

Auf Grund der günstigen Miete (kostenlos) war es
so vereinbart (wie übrigens auch das Mietverhältnis mündlich
vereinbart war), dass er für diese Zeit die Einkäufe tätigt.

Und da haben wir doch schon die Mietzahlung. Ob ich nun der Freundin das Geld zuerst überweise und sie dann damit einkaufen geht oder ob ich direkt mit dem Geld den Einkauf mache, ist doch für die grundlegende Betrachtung egal.
Es bleibt jedenfalls dabei, dass ein doppelter Haushalt nicht geführt wurde.

Sicherlich auch ein gerechter Ausgleich … Die Freundin kann
keine Einnahmen aus Pacht oder Vermietung vorweisen und
braucht dieses auch nicht in ihrer der Steuererklärung
angegeben.

Vom Gesetzesgedanken her falsch. In der Praxis aber immer wieder so durchgeführt und bisher nur selten durch die Finanzbehörden entdeckt. Richtig ist zwar, dass die Freundin kein Geld erhalten hat. Sie hat aber sehr wohl einen „Geldeswert“ erhalten. Und dieser gilt steuerrechtlich nun mal auch als Einnahme.
Dass man sich bei der Entdeckung durch die Finanzbehörden dumm stellen kann, will ich ja gar nicht abstreiten. Diese Dinge kommen auch in den besten Steuerberatungsbüros mal vor. :smile:

Ist also der Verpflegungsmehraufwand auch ohne doppelte
Haushaltsführung anrechenbar. Ich denke eigentlich nicht - wo
kann man also diese mehr Aufwendungen ansetzen?

Nicht ansetzbar. Richtig erkannt.

Wenn es sich lediglich um einen Umzug handelt, wie kann man
die 10 Wochenendheimfahrten in den 3 Monaten ansetzten? Diese
fanden tatsächlich statt und sind aus dem Fahrtenbuch
nachweisbar. Sie dienten der Vorbereitung des Umzuges,
Blumenpflege sowie für Schönheitsreparaturen in der alten
Wohnung.

Es bleibt nur die Möglichkeit an den 10 Montagen diese Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu behandeln. Ansatz je Entfernungskilometer € 0,30. Eine Abrechnung nach Dienstreisegrundsätzen (je gefahrener Kilometer € 0,30) kommt nach der derzeit geschilderten Situation nicht in Betracht.

BARUL76

Hi !

Um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zugehen, speiell dem
Nachweis des eigenen Haustandes bei der Freundin, kann man die
250 km als täglich Strecke zur Arbeit angeben?

Die Schwierigkeiten, die du meinst, heißen Einkommensteuergesetz, Lohnsteuerrichtlinien und Realität.
Und jetzt erwartest du von uns, dass wir trotz Kenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes noch Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten?

Es ergeben sich dann natürlich 64 Fahrtage (3 Monate = 13
Wochen - Ostern). Das sind bei der Strecke von 250 km = 4.800
€ die sich ansetzen lassen allein für diese 3 Monate.
Zuzüglich der 30 km ab Umzug bis zur Arbeit ergeben sich über
6.000 €.

Hier nur mal ein paar Punkte aus der Praxis. Üblicherweise will das Finanzamt irgendwelche Belege haben, aus denen der jeweilige Kilometerstand hervorgeht (TÜV-Protokolle, Werkstattrechnungen, Scheckheft wegen der Wartungsintervalle, etc). Wenn in diesem Zeitraum nicht wirklich jeden Tag 500km gefahren wurden, ist dieser Nachweis nur schwer zu erbringen. Es sei denn, man treibt diese Betrügerei auch noch auf die Spitze und läßt sich von einem wohlgesonnen Autohaus auch noch gefälschte Rechnungen ausstellen. Aber das wäre ja wohl oberdreist.

Ist also die Fahrstrecke unter den o.g. Bedingungen ansetzbar.
Gibt es Höchstgrenzen bei der Kilometerpauschale?

Kilometerpauschale kann bis € 4.500 angesetzt werden, außer man benutzt einen Pkw. Dann kann man auch mehr ansetzen.

Der Umzug müsste ansetzbar sein, da sich die Strecke und die
Zeit erheblich reduziert.

Das sehe ich auch so. Deshalb mein erstes Posting

Leider gibt es für diese Fahrtstrecke kein Fahrtenbuch oder
sonstigen Nachweis.

Die Rechnungen mit den Kilometern drauf sind doch Nachweis genug. Oder vielleicht seid ihr ja auch immer in Kolonne von A nach B gefahren und du hast Zeugenaussagen. Oder du wurdest von der Polizei geblitzt. Oder du hast unterwegs immer an ein und der selben Stelle mit den gleichen Leuten Pause gemacht, oder warst immer an der gleichen Tanke auf dem Weg. Oder hast immer in dem gleichen Laden dein Abendbrott besorgt. Das sind doch zeugenaussagen genug.

Welche Nachweise sind dem Finazamt bei der o.g. Darstellung
für die Kilometerpauschale beizufügen?

Mietvertrag sicherlich nicht. Nur die oben benannten Belege über durchgeführte Fahrten von etwa 32.000 km (64 Fahrten x 250km x 2).

BARUL76