Doppelter oder dreifacher Satz

Hallo,

warum dürfen Anwälte für Ihre Tätigkeit den doppelten oder dreifachen Satz berechnen. Sie Rechnungen sind doch so schon hoch genug.

Das ist doch, als würde ein Handwerker für seine erbrachte Leistung den Rechnungsbetrag X einfach verdoppeln bzw. verdreifachen?

Jane Doe

Hallo auch,

ganz einfach gesagt, es kommt immer auf den Umfang der Tätigkeit an. Manchmal hilft ein einfacher Brief und die Sache ist erledigt, manchmal sind umfangreiche Arbeiten nötig und dann kostet es halt mehr.

Gruß

Tinchen

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Hi!

warum dürfen Anwälte für Ihre Tätigkeit den doppelten oder
dreifachen Satz berechnen.

Wer sagt, dass sie das dürfen?

Sie Rechnungen sind doch so schon
hoch genug.

Bei vielen meiner Rechnungen würde ich von ungelernten Fließbandarbeitern mitleidige Blicke ernten.

Das ist doch, als würde ein Handwerker für seine erbrachte
Leistung den Rechnungsbetrag X einfach verdoppeln bzw.
verdreifachen?

Was Handwerker berechnen dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt, bei Rechtsanwälten schon.

Da kann ich dich beruhigen - es handelt sich lediglich um eine etwas unglückliche Formulierung im Gesetz. (Ich finde sie jedenfalls unglücklich.)

Der Anwalt soll einerseits in Abhängigkeit vom Streitwert bezahlt werden, andererseits soll die Art der Tätigkeit maßgeblich sein. Um das zu erreichen, geht man in zwei Schritten vor:

  1. Man ermittelt aus einer Tabelle eine Art „Grundbetrag“, von dem man ausgeht. Dieser „Grundbetrag“ richtet sich allein nach dem Streitwert.

  2. Um nun das zu ermitteln, was der Anwalt tatsächlich verlangen kann, sucht man aus einer anderen Tabelle einen Faktor für den „Grundbetrag“; dieser Faktor hängt z. B. davon ab, ob der Anwalt außergerichtlich tätig wurde oder im Gerichtsverfahren.

Man braucht einfach diese zwei Größen, um eine Abhängigkeit der Gebühren sowohl vom Streitwert als auch von der Tätigkeit zu erreichen. Dummerweise sieht der Gesetzgeber in dem, was ich hier „Grundbetrag“ nenne, eine „einfache Gebühr“, so dass man dann z. B. in der Rechnung wegen der tätigkeitsabhängigen Multiplikation auf eine mehrfache Gebühr kommen kann. Das heißt aber ja unter dem Strich nicht, dass der Anwalt erst eine ganz normale Rechnung schreibt und den Rechnungsbetrag dann vermehrfacht :smile:

Levay

Hallo Levay,
danke für die sehr aufschlußreiche Antwort.

Hat mir auch geholfen.

Gruß Katie

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Vielen lieben Dank für die Antworten.
Jetzt kann ich die Rechnungslegungsmodalitäten nachvollziehen :smile:

LG JaneD.