Hallo,
es geht um Folgendes:
Partei A hat einen Sichtschutz auf einem Grundstück zwischen den Sondernutzungsrechten errichtet, alles klar nach Teilungserklärung. Der Schutz ist ein handelsüblicher Baumarktzaun aus dem höheren Preissegment.
Partei B mag diesen Zaun nicht und hat nun kundgetan, einen eigenen, aus Holzresten zusammengenagelten Zaun sowie ein Rankengerüst direkt daneben zu errichten.
Ist dies statthaft? Sollte der zweite Zaun errichet werden, hat Partei A keine Möglichkeit diesen jährlich zu streichen, so dass er nicht vermodert. Muss nicht ein Mindestabstand gewahrt werden? Der zweite Zaun hat eigentlich ja auch keinen Sinn, da der Sichtschutz schon beidseitig gegeben ist.
Viele Grüße,
Michael