Hallo
Vielleicht ein paar Ergänzungen.
(1) Steuererklärungen: jetzt sind u.U. jährlich zwei fällig.
Es gibt ziemlich sicher ein Doppelbesteuerungsabkommen,
welches verhindert, dass man zweimal Steuern zahlen muss. Man
sollte sich hier jedenfalls erkundigen.
Die gibt es. Das ändert aber nichts an der jeweiligen Steuerpflicht für jeweils inländische Einkünfte. Ich schrieb ja auch nichts von doppelter Besteuerung, sondern von dem Vergnügen (und Arbeitsaufwand), zwei Finanzämtern eine entsprechende Erklärung vorzulegen. Außerdem ist der Progressionsvorbehalt in D zu beachten, der faktisch zu einer Art Doppelbesteuerung führen kann (Wer es nicht glaubt, soll es selbst durchrechnen).
Versicherungen: Evtl. benötigst Du zusätzliche
Versicherungen. Insbesondere solltest Du Dir darüber klar
sein, wo Du krankenversichert sein willst. Bedenke dabei, dass
Behandlung, zu der eine Reise ins Ausland erfolgt i.d.R. nicht
gedeckt ist. Beispiel: Du hast eine deutsche KV (GKV). Du
wirst krank und in D behandelt. Eine Fortsetzung der
Behandlung im Ausland ist nach Auskunft meiner deutschen Ex-KV
nicht gedeckt (Ich könnte also nicht krank von D nach hause
fahren)!!!
Also sozialversichert ist man in der Europäischen Gemeinschaft
immer in dem Land, in welchem man beschäftigt ist, ganz egal
wo man wohnt, das gibt das Europarecht zwingend vor.
Das ist korrekt. Allerdings sollte man sich meiner Ansicht nach bei den Rentenansprüchen genau informieren, welche Leistungen dem jeweiligen Arbeitnehmer am Ende unter welchen Bedingungen wirklich zustehen. So gab es in der Vergangenheit beispielsweise bei Beamten gewisse Lücken
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot…
Insbesondere ist der Satz zu beachten „der Leistungsumfang richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit in dem betreffenden Land.“ Viele kurze Dienstzeiten in verschiedenen Ländern können auch heute noch zu einer Benachteiligung im Vergleich zu einer gleichlangen aber durchgehenden Beschäftigung in einem Land führen. In der Wissenschaft ist das auch heute ein Mobilitätshindernis.
Das mit
den Behandlungen in fremden Ländern schaut so aus: Wenn man in
einem Mitgliedsland wohnt und im anderen arbeitet, dann kann
man in beiden Ländern zu den jeweils inländischen Bedingungen
zum Arzt gehen (wie das hier mit zwei Wohnsitzen ist, weiß ich
jetzt leider nicht auswendig).
Genau da liegt das Problem. Es geht hier nicht um Grenzgängerregelungen. Da macht nicht jede deutsche GKV mit. Deutsche PKV machen meines Wissens keinerlei Schwierigkeiten.
… hier leicht möglich ist, dass man sich streiten muss,
denn die Krankenkassen hören das nicht so gerne. Es ist aber
durch den EuGH ausjudiziert.
Genau hier liegt in der Praxis das Problem. Es geht um die Reise ins Ausland zur Behandlung, die nicht gerne gesehen wird. In meinem Fall wurde eine Deckung der Kosten von einer deutschen GKV schlicht und einfach verweigert (Den Nerv für eine gerichtliche Auseinandersetzung hatte ich in dem Fall nicht). „Freundlicherweise“ hatte mir die deutsche GKV ausnahmsweise ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt - was wohl mit der von Dir geschilderten Rechtslage zu tun hat. Ich habe mir daraufhin an meinem zweiten Wohnsitz eine KV äquivalent zur deutschen GKV gesucht. Bei denen ging das auf einmal und billiger ist es auch noch.
(4) Führerschein: ist bei EU-Führerscheinen innerhalb der EU
wohl kein Problem. (War bei mir eines, Stichwort Anlage 11).
Es muss kein Führerschein umgeschrieben werden, der in einem
EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde (ganz egal ob alter oder
neuer Führerschein, auch der DDR-Führerschein müsste nicht
umgeschrieben werden).
wie ich schon oben schrieb
.
Zusammenfassend aus meiner eigenen Erfahrung: Es gibt inzwischen viele Bestimmungen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit verbessert haben. Die Fallstricke bei internationalen Karrieren liegen aber in den Feinheiten und teilweise immer noch vorhandenen Lücken.
Grüße R.