Hallo zusammen, meine Frage geht um den sogenannten doppelten Wohnsitz. Unsere Situation:
vor kürzem bin ich verheiratet. Momentan arbeitet meine Frau in Regensburg, in Bayern, ich arbeite in Braunschweig, in Niedersachsen. wir treffen uns regelmäßig zusammen.
Gestern ist meine Frau zu mir gekommen, um die Lohnsteuerkarte zu ändern. Wir haben uns mal darüber informiert und wollten meinen Wohnsitz als Hauptwohnung, die Wohnung meiner Frau als Nebenwohnung anmelden. Aber die Beamterin hat uns gesagt, meine Frau soll ihre Wohnung in Regensburg als ihre Hauptwohnung anmelden, meine Wohnung als ihre Nebenwohnung anmelden, weil sie von Montag bis Freitag in Regensburg arbeiten muss, nur am Wochenende bei mir bleibt. Wenn so ist, dann haben wir keine gemeinsame Hauptwohnung.
Ich habe dann mal nachgeschlagen und habe folgendes Vorschrift gefunden:
§ 12 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht ist, bleibt die Wohnung nach Satz 3 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres seine Hauptwohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Teil 2 beschreibt den Fall eines Ehepaars. So denke ich, wir sollen eine gemeinsame Hauptwohnung haben. Bin ich richtig?
Freue mich auf eure Hilfe!!!
MfG