Hallo Experten,
wie stellt man es am besten an, das man die Aufwendungen für doppelten Wohnsitz anerkennt bekommt?
Folgende Situation:
Arbeitnehmer hat für vier Jahre befristeten Vertrag mit Arbeitsstelle ca. 300 km entfernt. Keine Kinder, ledig. Wohnt unter der Woche in einem Appartement beim Arbeitsort, pendelt aber Wochenendsweise hin und her.
Jetzt ist das dritte Jahr angebrochen, wie begründet man das, damit einem die Finanzbeamten das nicht streichen?
Danke für Hinweise!
foc
PS Kleine Nebentätigkeit am Hauptwohnort (gelegentliche Vertretungen, ca. 1 x Monat) sind nachweisbar
Hallo FOC!
Sorry, aber m.E. is nicht!
Deine Situation klingt sehr stark nach ‚Doppelter Haushaltsführung‘ und DIE ist max. 2 Jahre zulässig. danach NEIN!
Es sei denn, du hättest eine ‚Einsatzwechseltätigkeit‘ mit dauernd sich ändernden Arbeitsstellen, aber danach hört sich Deine Beschreibung beim besten Willen leider NICHT an.
Ich hoffe, Du hast in der Vergangenheit wenigstens daran gedacht, Heimfahrten an den Wochenenden anzugeben…
UND Du konntest dem FA plausibel machen, daß Du NICHT am Ort Deiner Arbeitsstelle Deinen Lebensmittelpunkt hast…
Bei Deinem Nebenverdienst könntest Du versuchen, die Fahrten von Deinem WEIT entfernten Haushalt anzugeben, die Du dann ja tatsächlich fährst, sofern Du diesen Job nicht als ‚Geringfügigbeschäftigter‘ (DM 630) & damit auf LSt-Karte machst.
Sonst ist auch NICHT!
Tut mir leid, daß ich nicht besser helfen kann!
Gruß
Stefanc12
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